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Technisches Praktikum im Bauwesen (m/w/d)

ZÜBLINvor 2 MonatenPraktikum
Vor OrtDeutsch erforderlichIngenieurwesenBauingenieurwesen

Erforderliche Skills

Lean ManagementAusschreibungVergabeTerminplanungBIMBauleitungBaustellenorganisationKalkulation

Stellenbeschreibung

ZÜBLIN hat diese Stelle ausgeschrieben. Unten erklären wir, was sie für dich als Werkstudent:in in Dresden bedeutet: deine Wochenstunden, dein Netto und deine Visumsgrenzen. Du kannst außerdem ChatGPT oder Claude mit einem fertigen Prompt öffnen, um deinen Lebenslauf anzupassen, deine Eignung zu prüfen, ein Anschreiben zu verfassen oder dich auf das Interview vorzubereiten.

Jobscan

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Beschreibung bereitgestellt von ZÜBLIN

Aufgaben

  • Assistenz der Bau- und Projektleitung für Bauvorhaben in Dresden
  • Mitarbeit bei der Ausschreibung und Vergabe von Nachunternehmerleistungen
  • Unterstützung bei der Planungskoordination sowie BIM-basierten Planung
  • Lean-Management und Baustellenorganisation
  • Bauleitung kleinerer Nachunternehmergewerke
  • Kalkulation, Arbeitsvorbereitung und Terminplanung
  • Die Dauer des Praktikums ist auf 3-6 Monate Vollzeit ausgelegt

Qualifikationen

  • Studium der Fachrichtungen Bauingenieurwesen, Gebäudemanagement, Versorgungstechnik, Architektur o. ä.
  • gutes technisches Verständnis sowie Begeisterung für das Bauwesen
  • strukturierte, eigenständige und zuverlässige Arbeitsweise
  • Einsatzbereitschaft, Kommunikations- und Teamfähigkeit
  • sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

Wichtiges für Werkstudierende

Was dieses Praktikum im Bereich Ingenieurwesen in Dresden für dich bedeutet: die Vergütungsregeln, die Sozialabgaben und worauf internationale Studierende achten sollten.

Wochenstunden

Praktika haben keine 20-Stunden-Grenze, ein freiwilliges Praktikum über drei Monate muss aber in der Regel mindestens den Mindestlohn zahlen. Pflichtpraktika im Studium sind davon ausgenommen.

Werkstudenten-Regeln

Sozialabgaben

Pflichtpraktika sind weitgehend von Sozialabgaben befreit. Freiwillige Praktika gelten ab einer gewissen Dauer als reguläre Beschäftigung, dann fallen meist Beiträge an.

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Internationale Studierende

Studierende von außerhalb der EU dürfen 140 volle oder 280 halbe Tage im Jahr arbeiten (seit März 2024, zuvor 120/240). Ein Werkstudentenvertrag passt meist in diesen Rahmen — prüfe die genauen Grenzen auf deinem Aufenthaltstitel.

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Häufig gestellte Fragen

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