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Wissenschaftliche:n Mitarbeiter:in bzw. Studentische Hilfskraft (m/w/d) in Frankfurt

RemoteDeutsch erforderlichRechtCompliance & Regulierung

Stellenbeschreibung

Gesundheitsrecht Arztrecht Krankenhausrecht hat diese Stelle ausgeschrieben. Unten erklären wir, was sie für dich als Werkstudent:in in Frankfurt bedeutet: deine Wochenstunden, dein Netto und deine Visumsgrenzen. Du kannst außerdem ChatGPT oder Claude mit einem fertigen Prompt öffnen, um deinen Lebenslauf anzupassen, deine Eignung zu prüfen, ein Anschreiben zu verfassen oder dich auf das Interview vorzubereiten.

Jobscan

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Beschreibung bereitgestellt von Gesundheitsrecht Arztrecht Krankenhausrecht

Für unsere Boutique-Kanzlei mit ausschließlichem Fokus auf das Gesundheitsrecht suchen wir ab sofort eine:n Wissenschaftliche:n Mitarbeiter:in bzw. eine Studentische Hilfskraft (m/w/d) auf Minijob-Basis.

Zu Ihren Aufgaben zählen insbesondere die Recherche aktueller, für das Gesundheitswesen relevanter Rechtsprechung und die damit verbundene Erstellung unseres monatlichen Kanzlei-Newsletters.

Die Nebentätigkeit ist durch flexibles Arbeiten im Homeoffice ideal vereinbar mit Studium oder Referendariat. Wenn Sie engagiert sind und großes Interesse an unserem Rechtsbereich haben, melden Sie sich.

Neugierig geworden?

Bewerbungsunterlagen (allg. Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse) schicken Sie bitte per E-Mail an Rechtsanwältin Angelika Diarra über [email protected]

Bei Fragen können Sie sich jederzeit unter der Rufnummer 069-94741570 an uns wenden.

Wir freuen uns darauf Sie Kennenzulernen!

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Wichtiges für Werkstudierende

Was diese Werkstudentenstelle im Bereich Recht in Frankfurt für dich bedeutet: die Wochenstundenregeln, die Vorteile bei den Sozialabgaben und worauf internationale Studierende vor der Bewerbung achten sollten.

Wochenstunden

Werkstudierende dürfen während des Semesters bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten, in den Semesterferien Vollzeit. Wer das einhält, behält den Studierendenstatus und die Werkstudentenvorteile.

Werkstudenten-Regeln

Sozialabgaben

Dank des Werkstudentenprivilegs zahlst du keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung — nur die Rentenversicherung greift. Dir bleibt mehr netto als in einem regulären Job.

Versicherung prüfen

Internationale Studierende

Studierende von außerhalb der EU dürfen 140 volle oder 280 halbe Tage im Jahr arbeiten (seit März 2024, zuvor 120/240). Ein Werkstudentenvertrag passt meist in diesen Rahmen — prüfe die genauen Grenzen auf deinem Aufenthaltstitel.

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Häufig gestellte Fragen

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