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Studentenjob als Editor für Videoproduktion

€603/yrHybridDeutsch erforderlichMarketingContent-Erstellung

Geschätztes Netto

Monatlich netto nach Steuern und Sozialabgaben

Erforderliche Skills

Audio editingVideo editingVideography

Stellenbeschreibung

LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte PartG mbB hat diese Anzeige veröffentlicht. Wir haben unten unseren eigenen Werkstudenten-Kontext ergänzt — was diese Stelle für deine Wochenstunden, dein Netto und dein Studierendenvisum als Studierende:r in Munich, Deutschland bedeutet.

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Beschreibung bereitgestellt von LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte PartG mbB

Wir möchten in unserer Kanzlei Videos zu einzelnen Themen drehen, in denen ein Anwalt die jeweiligen Themen erklärt. Hier soll es längere Videos (8 bis 10 Minuten) und Shorts geben. Diese Videoproduktionen sind auf Dauer angelegt und sollen regelmäßig gemacht werden.


Aufgaben

Deine Aufgabe ist es, die Videos zu schneiden, Ton etc. zu bereinigen. Evtl. auch die Videos zu drehen, wenn das machbar ist,


Qualifikation

Du solltest die Qualifikation für diese Aufgaben haben.


Benefits

Wir bieten einen Arbeitsplatz in der Rambergstraße, selbstverständlich ist auch Remote möglich. Wir stellen als Minijob gerne langfristig ein.


Wir freuen uns über Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen, gerne per E-Mail.

Wichtiges für Werkstudierende

Was diese Werkstudentenstelle im Bereich Marketing in Munich für dich bedeutet — die Wochenstundenregeln, Vorteile bei den Sozialabgaben und worauf internationale Studierende vor der Bewerbung achten sollten.

Wochenstunden

Werkstudierende dürfen während des Semesters bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten, in den Semesterferien Vollzeit. Wer das einhält, behält den Studierendenstatus und die Werkstudentenvorteile.

Werkstudenten-Regeln

Sozialabgaben

Dank des Werkstudentenprivilegs zahlst du keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung — nur die Rentenversicherung greift. Dir bleibt mehr netto als in einem regulären Job.

Versicherung prüfen

Internationale Studierende

Studierende von außerhalb der EU dürfen 140 volle oder 280 halbe Tage im Jahr arbeiten (seit März 2024, zuvor 120/240). Ein Werkstudentenvertrag passt meist in diesen Rahmen — prüfe die genauen Grenzen auf deinem Aufenthaltstitel.

Studieren in Deutschland

Häufig gestellte Fragen

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