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Praktikum im Globalvorhaben „Zentren für Migration und Entwicklung“

GIZ Viet Namvor 3 TagenPraktikum
Vor OrtDeutsch erforderlichOperationsProjektmanagement

Stellenbeschreibung

GIZ Viet Nam hat diese Stelle ausgeschrieben. Unten erklären wir, was sie für dich als Werkstudent:in in Eschborn bedeutet: deine Wochenstunden, dein Netto und deine Visumsgrenzen. Du kannst außerdem ChatGPT oder Claude mit einem fertigen Prompt öffnen, um deinen Lebenslauf anzupassen, deine Eignung zu prüfen, ein Anschreiben zu verfassen oder dich auf das Interview vorzubereiten.

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Beschreibung bereitgestellt von GIZ Viet Nam

Das Globalvorhaben „Zentren für Migration und Entwicklung“ ist Teil der Gruppe Flucht, Migration und Rückkehr im Bereich Sektor- und Globalvorhaben. Im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sollen die Zentren eine sichere und reguläre Migration mitgestalten, von der alle Seiten profitieren: Eingebettet in die Strukturen der Partnerländer beraten sie Menschen zu regulärer Arbeits- oder Ausbildungsmigration und unterstützen gleichzeitig Rückkehrende aus Deutschland und anderen Staaten dabei, sich wieder in ihrem Herkunftsland gesellschaftlich und wirtschaftlich zu integrieren. So sollen die Zentren die Partnerstrukturen in die Lage versetzen, Menschen in allen Phasen des Migrationszyklus zu unterstützen.

Wichtiges für Werkstudierende

Was dieses Praktikum im Bereich Operations in Eschborn für dich bedeutet: die Vergütungsregeln, die Sozialabgaben und worauf internationale Studierende achten sollten.

Wochenstunden

Praktika haben keine 20-Stunden-Grenze, ein freiwilliges Praktikum über drei Monate muss aber in der Regel mindestens den Mindestlohn zahlen. Pflichtpraktika im Studium sind davon ausgenommen.

Werkstudenten-Regeln

Sozialabgaben

Pflichtpraktika sind weitgehend von Sozialabgaben befreit. Freiwillige Praktika gelten ab einer gewissen Dauer als reguläre Beschäftigung, dann fallen meist Beiträge an.

Versicherung prüfen

Internationale Studierende

Studierende von außerhalb der EU dürfen 140 volle oder 280 halbe Tage im Jahr arbeiten (seit März 2024, zuvor 120/240). Ein Werkstudentenvertrag passt meist in diesen Rahmen — prüfe die genauen Grenzen auf deinem Aufenthaltstitel.

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Häufig gestellte Fragen

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