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Visum & Aufenthalt

140/280-Tage-Regel

Die 140/280-Tage-Regel erlaubt Nicht-EU-Studierenden in Deutschland 140 volle oder 280 halbe Arbeitstage pro Kalenderjahr ohne Zustimmung der Ausländerbehörde. Ein Tag mit mehr als vier Stunden zählt voll; Pflichtpraktika sind ausgenommen.

Nicht-EU-Studierende mit deutscher studentischer Aufenthaltserlaubnis dürfen 140 volle oder 280 halbe Tage pro Kalenderjahr arbeiten, ohne Genehmigung von Ausländerbehörde oder Bundesagentur für Arbeit. Das Kontingent wurde im März 2024 durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz von 120/240 Tagen angehoben. Ein Arbeitstag bis vier Stunden zählt als halber Tag; alles darüber verbraucht einen vollen Tag.

Das Tagesbudget startet jeden 1. Januar neu und gilt über alle Arbeitgeber hinweg. Tage in einem Pflichtpraktikum und studentische Hilfskraftjobs an der eigenen Hochschule zählen nicht mit. Wer mehr arbeiten will, braucht vorher die Erlaubnis der Ausländerbehörde; die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern.

Was das für Werkstudenten bedeutet

Führe ein eigenes Protokoll mit Datum, Arbeitgeber und Stunden; keine Behörde zählt für dich mit, aber bei der Verlängerung deiner Aufenthaltserlaubnis kann geprüft werden. Die 140-Tage-Regel und die 20-Stunden-Regel gelten unabhängig voneinander: Eine 20-Stunden-Woche in der Vorlesungszeit verbraucht zwei bis drei volle Tage deines Jahresbudgets. Ältere Titel mit aufgedruckten 120 Tagen gelten automatisch mit 140; der Aufdruck muss nicht geändert werden.

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