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Werkstudenten-Visaregeln in Deutschland 2026: Die 140-Tage-Regel erklärt

Nicht-EU-Studierende in Deutschland können 140 volle Arbeitstage pro Jahr arbeiten. Alles zur 20-Stunden-Regel, der 140-Tage-Visagrenze und wie du als Werkstudent 2026 regelkonform bleibst.

Dinh Minh (Minton) Vu
Dinh Minh (Minton) VuVeröffentlicht am 23. Mai 2026Aktualisiert am 9. Juli 2026
21 Min. Lesezeit

Zuletzt geprüft: Juni 2026. Verfasst von Dinh Minh Vu (M.Sc. Informatik, Universität Passau) auf Grundlage von §16b AufenthG, Make It In Germany, der Berliner LEA und den Hinweisen der Studierendenwerke. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Für deine konkrete Situation wende dich an das Internationale Büro deiner Hochschule oder einen zugelassenen Rechtsanwalt für Ausländerrecht.

Wie viele Tage dürfen internationale Studierende 2026 in Deutschland arbeiten?

Stand Juni 2026 dürfen Nicht-EU-Studierende mit §16b-Aufenthaltstitel 140 volle oder 280 halbe Arbeitstage pro Kalenderjahr arbeiten. Während der Vorlesungszeit gilt zusätzlich die 20-Stunden-Grenze pro Woche. Mehr als 4 Stunden an einem Tag zählen als voller Arbeitstag, daher ist die Schichtplanung entscheidend.

Als Nicht-EU-Studierende:r in Deutschland kannst du im Rahmen deines Studentenvisums bis zu 140 volle Arbeitstage oder 280 halbe Arbeitstage pro Jahr arbeiten. Während der Vorlesungszeit bist du außerdem auf maximal 20 Stunden pro Woche begrenzt. Beide Grenzen gelten gleichzeitig, und das Überschreiten einer der beiden gefährdet deinen Aufenthaltstitel.

Ich habe diese Berechnung selbst als internationaler Studierender in Passau durchgemacht. Mein Aufenthaltstitel wurde noch mit der alten „120-Tage"-Formulierung ausgestellt, und die Regeln änderten sich zwischendurch auf 140 Tage. Diese Erfahrung ist der Grund, warum sich dieser Leitfaden auf den Teil konzentriert, den die meisten Artikel überspringen: wie die beiden Grenzen zusammenwirken und wie die Art der Schichtgestaltung das Jahresbudget an Tagen still und leise aufzehrt.

Dieser Leitfaden erklärt beide Regeln vollständig, wie sie zusammenwirken, was angerechnet wird und was nicht, und was passiert, wenn du sie überschreitest.

Wichtige Zahlen im Überblick (2026)

Regel

Grenze

Gilt für

Wöchentliche Stunden während der Vorlesungszeit

Max. 20 Stunden pro Woche

Alle Studierenden (Nicht-EU und EU)

Jährliche Arbeitstage

140 volle Tage oder 280 halbe Tage pro Kalenderjahr

Nur Nicht-EU-Studierende

Stunden in der vorlesungsfreien Zeit

Bis zu 40 Stunden pro Woche

Alle Studierenden

26-Wochen-Grenze (Werkstudentenprivileg)

Nicht mehr als 26 Wochen pro Jahr mit über 20 Std./Woche

Alle Studierenden

Schwellenwert: voller Tag vs. halber Tag

Mehr als 4 Stunden an einem einzelnen Tag = voller Tag

Nur Nicht-EU-Studierende

Aktualisierung zum 1. März 2024: Die Jahresgrenze wurde von 120 vollen Tagen (240 halbe Tage) auf 140 volle Tage (280 halbe Tage) erhöht – durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Diese Änderung gilt rückwirkend für alle bestehenden Aufenthaltstitel mit der alten Formulierung.

Was

Bis Feb. 2024

Ab März 2024 (aktuell, 2026)

Volle Arbeitstage pro Jahr

120

140

Halbe Arbeitstage pro Jahr

240

280

Wochenstunden während der Vorlesungszeit

20 Stunden

20 Stunden (unverändert)

Rechtsgrundlage

§16b AufenthG

§16b AufenthG (Fachkräfteeinwanderungsgesetz)

Gilt für vor der Änderung ausgestellte Titel?

Ja, rückwirkend

Die zwei Arbeitszeitregeln für internationale Studierende in Deutschland 2026: eine 20-Stunden-Wochengrenze für alle Studierenden und eine Jahresgrenze von 140 vollen (oder 280 halben) Tagen für Nicht-EU-Studierende.
Die zwei Arbeitszeitregeln für internationale Studierende in Deutschland 2026: eine 20-Stunden-Wochengrenze für alle Studierenden und eine Jahresgrenze von 140 vollen (oder 280 halben) Tagen für Nicht-EU-Studierende.

Für wen gelten diese Regeln?

EU- und EWR-Bürger:innen, die in Deutschland studieren, haben keine Arbeitsbeschränkungen. Du kannst so viele Stunden arbeiten, wann immer du möchtest, genau wie deutsche Studierende.

Nicht-EU-Studierende (aus Indien, Pakistan, China, Vietnam, Nigeria, den USA und allen anderen Drittstaaten) müssen sowohl die 20-Stunden-Wochenregel als auch die 140-Tage-Jahresgrenze einhalten. Diese Regeln gelten für Studierende mit einem Studienaufenthaltstitel nach §16b des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG).

Laut DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) sind mehr als 400.000 internationale Studierende an deutschen Hochschulen eingeschrieben, die Mehrzahl aus Nicht-EU-Ländern. Alle unterliegen den nachfolgenden Regeln.

Für wen dieser Leitfaden NICHT gilt. Wenn du mit einem Sprachkursvisum (§16f AufenthG) in Deutschland bist oder ein Studienkolleg als Vorbereitung auf ein Studium besuchst, sind deine Arbeitsmöglichkeiten in der Regel stark eingeschränkt oder vollständig ausgeschlossen, und die 140-Tage-Regelung gilt nicht automatisch. Dieser Leitfaden richtet sich an Hochschulstudierende, die nach §16b eingeschrieben sind. Wenn du dich noch in der Vorphase befindest, führt unsere Checkliste für internationale Studierende in Deutschland durch die gesamte Abfolge vor der Arbeitsphase.

Promovierende. Wenn du als Doktorand:in mit einem §16b-Studentenaufenthaltstitel eingeschrieben bist, gilt für dich dieselbe 140-Tage-Regel. Wenn dich deine Hochschule jedoch als wissenschaftliche:n Mitarbeiter:in (Wimi) auf einem Arbeitsvertrag beschäftigt, hast du in der Regel einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit und keine Tagesbegrenzung. Prüfe die Art deines Aufenthaltstitels, nicht deinen akademischen Titel.

Was sind die zwei Arbeitsregeln für internationale Studierende in Deutschland?

Es gibt zwei getrennte Grenzen, die von zwei unterschiedlichen Behörden durchgesetzt werden.

Die 20-Stunden-Wochenregel ist eine Arbeitsrechtsregel. Sie wird von der Deutschen Rentenversicherung über die Sozialversicherungsmeldungen deines Arbeitgebers durchgesetzt. Wer sie überschreitet, verliert das Werkstudentenprivileg, die Sozialversicherungsbefreiung, die deine Abzüge auf nur 9,3 % reduziert.

Die 140-Tage-Jahresregel ist eine Visaregel. Sie wird von der Ausländerbehörde durchgesetzt und ist in deinem Aufenthaltstitel festgeschrieben. Wer sie ohne vorherige Genehmigung überschreitet, riskiert die Nichtverlängerung des Aufenthaltstitels.

Beide Grenzen gelten für deine Gesamtstunden bei allen Arbeitgebern zusammen, nicht pro Arbeitgeber.

Wie viele Stunden darf ein Nicht-EU-Studierender pro Woche in Deutschland arbeiten? (Die 20-Stunden-Regel)

Während der Vorlesungszeit (Vorlesungszeit) darfst du als Werkstudent:in maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Dadurch bleibt das Studium als primärer Zweck deines Aufenthalts erkennbar.

Die 20-Stunden-Regel gilt nicht pro Arbeitgeber. Wenn du eine Werkstudentenstelle in einem Tech-Unternehmen und einen Wochenendminijobbei einem Café hast, werden diese Stunden addiert. Zehn Stunden bei jedem Arbeitgeber ergibt 20 Stunden insgesamt – genau an der Grenze. Zwölf Stunden bei einem und zwölf bei einem anderen ergibt 24 insgesamt, was die Grenze überschreitet.

Die 20-Stunden-Regel gilt als wöchentlicher Durchschnitt, nicht als strenge wöchentliche Obergrenze. Eine einzelne Woche mit 22 Stunden wegen eines Projektendspurts ist nicht automatisch ein Verstoß. Entscheidend ist, ob dein regelmäßiges Arbeitsmuster innerhalb der Grenze bleibt.

Während der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) kannst du bis zu 40 Stunden pro Woche arbeiten. Dein Werkstudentenstatus bleibt während der Ferien bestehen, solange du an deiner Hochschule eingeschrieben bist.

Was passiert, wenn du 20 Stunden pro Woche überschreitest?

Wenn du während der Vorlesungszeit dauerhaft mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, verlierst du das Werkstudentenprivileg. Dein Arbeitgeber muss den vollen Sozialversicherungsbeitrag rückwirkend abziehen – rund 20 % des Bruttogehalts. Das umfasst Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, von der das Privileg dich sonst befreit.

Es gibt eine zweite Konsequenz, die speziell für die Krankenversicherung gilt: Wenn du mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, bist du nicht mehr über die studentische Krankenversicherung (KVdS) versichert. Du musst dann auf eine Arbeitnehmer-Krankenversicherung umsteigen, die teurer ist. Ausnahme: befristete Jobs mit einer Laufzeit von höchstens drei Monaten.

Die Ausländerbehörde kann dauerhaftes Überschreiten der Stunden auch als Hinweis werten, dass Arbeit statt Studium zum eigentlichen Aufenthaltszweck geworden ist, was zu einer Ablehnung der Aufenthaltstitelsverlängerung beitragen kann.

Eine detaillierte Aufschlüsselung der Sozialversicherungsbeiträge, Abzüge und Nettolohnberechnungen findest du in unserem Werkstudenten-Steuerguide. Zur Berechnung deines genauen Nettogehalts nutze den Gehaltsrechner.

Was ist die 140-Tage-Regel für Studierende in Deutschland? (Die jährliche Visagrenze)

Nicht-EU-Studierende mit einem §16b-Studentenaufenthaltstitel können ohne zusätzliche Genehmigung bis zu 140 volle Arbeitstage oder 280 halbe Arbeitstage pro Kalenderjahr arbeiten. Das Kalenderjahr läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember, und das Budget wird nicht anteilig ab deinem Aufenthaltsbeginn berechnet: Wenn dein Aufenthaltstitel im September beginnt, steht dir bis zum 31. Dezember das volle 140-Tage-Budget zur Verfügung. Das Berliner Landesamt für Einwanderung hat dies in offiziellen Hinweisen bestätigt.

Diese Regel ist in §16b Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes verankert und wurde am 1. März 2024 im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes von 120/240 auf 140/280 Tage erhöht. Den offiziellen Gesetzestext findest du unter §16b AufenthG. Das Bundesportal Make It In Germany bestätigt die aktuellen Regelungen.

Nicht genutzte Tage werden nicht übertragen. Wenn du in einem Kalenderjahr 90 Tage nutzt, startest du am 1. Januar des nächsten Jahres mit einem frischen Budget von 140 Tagen. Du kannst nicht genutzte Tage aus dem Vorjahr nicht „ansparen".

Was ist ein voller Tag gegenüber einem halben Tag?

Ein voller Arbeitstag ist jeder Kalendertag, an dem du mehr als 4 Stunden arbeitest. Er verbraucht einen Tag aus deinem 140-Tage-Budget.

Ein halber Arbeitstag ist jeder Kalendertag, an dem du bis zu 4 Stunden arbeitest. Selbst wenn du nur eine Stunde an einem Tag arbeitest, zählt das als ein verbrauchter halber Tag. Er verbraucht einen Slot aus deinem 280-Halbtage-Budget.

Die wichtigste Regel, die die meisten Studierenden überrascht: Wenn du an einem Montag 5 Stunden arbeitest, zählt das als voller Tag, nicht als halber. Die Schwelle liegt bei 4 Stunden. Alles über 4 Stunden an einem einzigen Kalendertag verbraucht einen vollen Tag aus deinem Budget, egal ob es 5 Stunden oder 10 Stunden sind.

Du kannst volle Tage und halbe Tage frei mischen. Ein voller Tag entspricht zwei halben Tagen. Wenn du 60 volle Tage und 80 halbe Tage verbraucht hast, hast du das Äquivalent von 100 vollen Tagen verbraucht und hast noch 40 volle Tage übrig.

Die Studierendenwerke (deutsches Studentenwerk) dokumentieren diese Zählmethode in ihrem offiziellen Leitfaden.

Was zählt NICHT zur 140-Tage-Grenze?

Bestimmte Arten von Arbeit sind vollständig befreit und reduzieren dein Jahresbudget nicht:

Pflichtpraktika. Wenn dein Studiengang offiziell ein Praktikum vorschreibt, sind diese Tage befreit. Das gilt nur für Praktika, die eine dokumentierte Anforderung deines Studiengangs sind, nicht für Praktika, die du freiwillig absolvierst.

Bachelor- und Masterarbeiten bei einem Unternehmen. Wenn du deine Abschlussarbeit bei einem externen Unternehmen oder Forschungsinstitut schreibst, zählen diese Tage nicht.

Hochschulnahe Tätigkeiten. Die Arbeit als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft (Hiwi oder SHK) an deiner Hochschule, einem Studierendenwerk oder einer Studierendenvertretung (AStA) ist befreit. Auch Tätigkeiten mit sehr enger institutioneller Verbindung zu deiner Hochschule fallen unter diese Befreiung.

Krankentage, Feiertage und Urlaubstage. Nur Tage, an denen du tatsächlich arbeitest, zählen zur Grenze. Ein Krankentag ist kein Arbeitstag und reduziert dein Budget nicht.

Zählt ein Minijob zur 140-Tage-Grenze?

Ja. Ein Minijob (geringfügige Beschäftigung, gedeckelt bei 603 Euro pro Monat im Jahr 2026) zählt zur 140-Tage-Jahresgrenze genauso wie eine Werkstudentenstelle. Die niedrige monatliche Verdienstgrenze befreit die Tage nicht von deinem Visabudget. Wer sowohl eine Werkstudentenstelle als auch einen Minijob hat, zieht aus demselben gemeinsamen 140-Tage-Pool. Wenn du dich zwischen Vertragsarten entscheidest, erklärt unser Vergleich Werkstudent vs. Minijob, wann welche Variante sinnvoll ist.

Was zählt ZUR 140-Tage-Grenze?

Alle Beschäftigungen bei externen Arbeitgebern zählen: Werkstudentenstellen, Minijobs, Teilzeitjobs, Zeitarbeit und freiwillige Praktika bei Unternehmen außerhalb der Hochschule.

Dein 140-Tage-Budget wird über alle Arbeitgeber hinweg geteilt. Es sind 140 Tage insgesamt pro Jahr, nicht 140 Tage pro Job. Wenn du gleichzeitig zwei Werkstudentenstellen hast, ziehen beide aus demselben Pool.

Wie die beiden Regeln zusammenwirken: Ein Praxisbeispiel

Die 20-Stunden-Wochenregel und die 140-Tage-Jahresregel wirken unabhängig voneinander, gelten aber gleichzeitig. Hier ein vollständiges Kalenderbeispiel für Studierende im Wintersemester.

Szenario: Studierende:r beginnt im Oktober eine Werkstudentenstelle. Vorlesungen laufen von Oktober bis Mitte Februar (20 Wochen). Sommersemester April bis Mitte Juli (20 Wochen). Zwei vorlesungsfreie Zeiten: Mitte Februar bis Ende März (6 Wochen) und Ende Juli bis September (8 Wochen).

Wintersemester (Oktober bis Mitte Februar, 20 Wochen):

  • 4 Tage pro Woche, 5 Stunden pro Tag = 20 Stunden pro Woche ✓

  • Jeder 5-Stunden-Tag liegt über der 4-Stunden-Schwelle = voller Tag

  • 4 volle Tage × 20 Wochen = 80 volle Tage verbraucht

Februarpause (6 Wochen, Vollzeit):

  • 5 Tage pro Woche, 8 Stunden pro Tag = 40 Stunden pro Woche ✓

  • 5 volle Tage × 6 Wochen = 30 volle Tage verbraucht

Sommersemester (April bis Mitte Juli, 20 Wochen):

  • 4 Tage pro Woche, 5 Stunden pro Tag = 20 Stunden pro Woche ✓

  • 4 volle Tage × 20 Wochen = 80 volle Tage verbraucht

Laufende Summe nach dem Sommersemester: 80 + 30 + 80 = 190 volle Tage, was das jährliche 140-Tage-Budget um 50 Tage überschreitet.

Diese Person müsste entweder die Semesterstunden reduzieren, die Vollzeit-Ferienwochen freinehmen oder vor Überschreiten der Grenze eine zusätzliche Genehmigung bei der Ausländerbehörde beantragen.

Die wichtigste Erkenntnis: Ein:e typische:r Werkstudent:in, der/die durch beide Semester plus volle Semesterferienzeiten im selben Kalenderjahr arbeitet, läuft ernsthaft Gefahr, die 140-Tage-Grenze zu überschreiten. Planung ist entscheidend.

Warum beeinflusst dein Wochenplan, wie viele Visatage du verbrauchst? (Die Schichtfalle)

Zwei Studierende, die exakt dieselben 20 Stunden pro Woche arbeiten, können völlig unterschiedliche Anteile ihres jährlichen 140-Tage-Budgets verbrauchen – allein durch die Anordnung ihrer Schichten. Das ist der am meisten überraschende Teil der 140-Tage-Regel.

Die Schichtfalle: Zwei Studierende, die beide 20 Stunden pro Woche arbeiten, verbrauchen sehr unterschiedliche Anteile des 140-Tage-Visabudgets – Person A (5 Tage × 4 Stunden) verbraucht 75 Tage, Person B (4 Tage × 5 Stunden) verbraucht 120 Tage.
Die Schichtfalle: Zwei Studierende, die beide 20 Stunden pro Woche arbeiten, verbrauchen sehr unterschiedliche Anteile des 140-Tage-Visabudgets – Person A (5 Tage × 4 Stunden) verbraucht 75 Tage, Person B (4 Tage × 5 Stunden) verbraucht 120 Tage.

Studierende:r A arbeitet 5 Tage pro Woche, 4 Stunden pro Tag = 20 Stunden pro Woche. Jeder Tag beträgt genau 4 Stunden oder weniger, also zählt jeder als halber Tag. Über ein 30-wöchiges Semester ergibt das 150 halbe Tage, entsprechend 75 vollen Tagen verbraucht. Person A hat noch 65 volle Tage für Semesterferien übrig.

Studierende:r B arbeitet 4 Tage pro Woche, 5 Stunden pro Tag = 20 Stunden pro Woche. Jeder Tag beträgt 5 Stunden, über der 4-Stunden-Schwelle, also zählt jeder als voller Tag. Über dasselbe 30-wöchige Semester ergibt das 120 volle Tage verbraucht. Person B hat nur noch 20 volle Tage übrig – das sind ungefähr 2,5 Wochen Vollzeitarbeit in den Ferien.

Dieselbe Gesamtstundenzahl pro Woche gearbeitet. Völlig unterschiedliche Auswirkung auf das jährliche Visabudget.

Wenn du dein Tagesbudget für die Semesterferien schonen möchtest, frage deinen Arbeitgeber, ob du deine 20 Stunden auf mehr Tage à 4 Stunden statt auf weniger Tage à 5 oder 6 Stunden verteilen kannst. Viele Werkstudentenstellen sind flexibel genug dafür, und das kann dir Wochen an Arbeitskapazität in den Sommer- und Winterferien hinzufügen.

Kann ich während der Semesterferien in Deutschland in Vollzeit arbeiten?

Ja. Während der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) kannst du nach der Arbeitsrechtsregel bis zu 40 Stunden pro Woche arbeiten. Dein Werkstudentenprivileg bleibt bestehen, und keine zusätzliche Genehmigung ist erforderlich.

Die 140-Tage-Jahresgrenze gilt jedoch weiterhin ohne Pause oder Aussetzung während der Semesterferien. Jeder Tag, an dem du in den Ferien arbeitest – ob 4 Stunden oder 10 Stunden – ist ein Tag aus deinem Jahresbudget.

Wenn du zu Beginn der Sommerferien bereits 120 deiner 140 Tage im Semester verbraucht hast, hast du genau noch 20 volle Tage – ungefähr 4 Wochen Vollzeitarbeit – bevor du deine Grenze erreichst.

Verfolge deine Tage ab dem 1. Januar. Warte nicht bis Juli damit, zu berechnen, wie viele Tage dir noch bleiben.

Was ist die 26-Wochen-Regel für Werkstudenten?

Es gibt eine dritte Grenze, die speziell für den Werkstudenten-Sozialversicherungsstatus gilt, getrennt von der 20-Stunden-Wochenregel und der 140-Tage-Visaregel.

Du darfst in keinem 12-Monats-Zeitraum mehr als 20 Stunden pro Woche für mehr als 26 Wochen überschreiten. Diese Grenze schützt dein Recht auf das Werkstudentenprivileg. Nur Wochen, in denen du tatsächlich mehr als 20 Stunden arbeitest, zählen zur 26-Wochen-Summe.

Das betrifft hauptsächlich die Arbeit in den Semesterferien. Exakt 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit zu arbeiten zählt nicht zur Grenze, da das nicht mehr als 20 Stunden ist. Aber jede Vollzeit-Ferienwoche mit 40 Stunden zählt. Deutschlands Semesterferien umfassen insgesamt ca. 22 Wochen pro Jahr, sodass Studierende, die jede einzelne Ferienzeit in Vollzeit arbeiten, die 26-Wochen-Grenze bereits fast erreichen, bevor weitere Wochen dazukommen.

Das Risikoszenario ist die Kombination von voller Semesterferienarbeit mit Wochen, in denen du auch während der Vorlesungszeit dauerhaft über 20 Stunden arbeitest. Häufe genug davon in einem rollierenden 12-Monats-Fenster an, und du kannst 26 Wochen überschreiten – was zum rückwirkenden Verlust des Privilegs für den betroffenen Zeitraum führt. Die Grundlage für diese Grenze ist §8 SGB IV zusammen mit den Verwaltungsrichtlinien der Deutschen Rentenversicherung.

Werden meine Stunden über mehrere Arbeitgeber hinweg addiert?

Wenn du mehr als einen Job gleichzeitig hast, werden alle deine Stunden für beide Bewertungen – die 20-Stunden- und die 140-Tage-Grenze – zusammengezählt.

Zwei Werkstudentenstellen mit je 12 Stunden ergeben 24 kombinierte Stunden pro Woche, was dich über die 20-Stunden-Grenze der Vorlesungszeit bringt – obwohl jeder einzelne Vertrag für sich genommen konform aussieht.

Für die 140-Tage-Jahresgrenze gilt: Dein Budget wird über alle Arbeitgeber hinweg geteilt. Wenn du an einer Woche 3 Tage bei einem Unternehmen und 2 Tage bei einem anderen arbeitest, verbraucht das 5 Tage aus deinem Jahresbudget, nicht 3 und 2 separat.

Deine Arbeitgeber kennen die Pläne des jeweils anderen nicht automatisch. Du bist dafür verantwortlich, deine kombinierte Summe zu verfolgen. Wenn du für mehrere Arbeitgeber arbeitest, teile dies jedem mit, damit sie es in ihren Aufzeichnungen berücksichtigen können. Die Analyse von Jobbatical zum Aufenthaltsrecht bestätigt: „Das jährliche Tagesbudget gilt als ein gemeinsames Jahresbudget, nicht pro Arbeitgeber." Kombinierte Stunden wirken sich auch auf dein Gesamtgehalt aus: In unseren Werkstudenten-Gehaltsrichtwerten erfährst du, was in deinem Bereich und deiner Stadt zu erwarten ist.

Was passiert, wenn du die Grenzen überschreitest?

Das Überschreiten der 140-Tage-Grenze ohne vorherige Genehmigung der Ausländerbehörde ist eine unerlaubte Beschäftigung und kann dazu führen, dass dein Aufenthaltstitel nicht verlängert wird. Eine nachträgliche Genehmigung ist nicht möglich. Im Folgenden werden sowohl die visa- als auch die sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen erläutert.

Überschreiten der 140-Tage-Jahresgrenze

Wenn du in einem Kalenderjahr mehr als 140 volle Tage arbeiten musst, musst du vor dem Überschreiten der Grenze eine Genehmigung bei deiner lokalen Ausländerbehörde beantragen. Eine nachträgliche Genehmigung ist nach §4a des Aufenthaltsgesetzes nicht möglich.

Eine Genehmigung wird nicht sofort erteilt. Die Bearbeitung dauert häufig rund 4 bis 8 Wochen und variiert je nach Stadt – ein:e Studierende:r, der/die Ende Oktober merkt, dass er/sie die Grenze überschreiten wird, kann also nicht bis Dezember warten. Stelle den Antrag, sobald sich abzeichnet, dass die Grenze naht.

Ohne vorherige Genehmigung stellt das Überschreiten der Grenze eine unerlaubte Beschäftigung dar. Die praktischen Konsequenzen hängen von Schwere und Entdeckungsweise ab, können aber Folgendes umfassen:

  • Ablehnung der Verlängerung deines Aufenthaltstitels bei Ablauf

  • In schwereren Fällen frühere Aufhebung deines Aufenthaltstitels

  • Auch dein Arbeitgeber kann Bußgelder riskieren, wenn er wissentlich jemanden über sein genehmigtes Arbeitslimit hinaus beschäftigt

Wenn du merkst, dass du dich vor Jahresende der 140-Tage-Grenze näherst, wende dich so früh wie möglich an das Internationale Büro deiner Hochschule oder deine lokale Ausländerbehörde. Warte nicht, bis du die Grenze bereits überschritten hast. Dein Arbeitgeber kann den Genehmigungsantrag auch in deinem Namen stellen.

Zur Verlängerung des Aufenthaltstitels selbst: Die Verlängerung wird von deiner lokalen Ausländerbehörde bearbeitet, nicht automatisch durchgeführt. Die meisten Städte empfehlen, ca. 3 Monate vor Ablauf des aktuellen Aufenthaltstitels einen Antrag zu stellen, und einige haben lange Wartezeiten für Termine – buche also frühzeitig. Eine saubere Einhaltung der Arbeitsgrenzen macht diesen Prozess erheblich reibungsloser.

Überschreiten von 20 Stunden pro Woche

Die unmittelbare Konsequenz ist der Verlust des Werkstudentenprivilegs. Dein Arbeitgeber berechnet deine Sozialversicherungsbeiträge als reguläre:n Arbeitnehmer:in neu, mit rückwirkenden Abzügen für Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Das kann zu einem erheblichen unerwarteten Abzug von deinem Gehalt führen.

Die Ausländerbehörde kann dauerhafte Überstunden auch als Beweis dafür werten, dass Beschäftigung – nicht Studium – zu deiner Haupttätigkeit geworden ist. Dies kann zu einer Ablehnung der Aufenthaltstitelsverlängerung beitragen.

Überschreiten von 20 Stunden und Krankenversicherung

Wenn du dauerhaft mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, bist du nicht mehr über die studentische Krankenversicherung (Krankenkasse des Studierenden, KVdS) abgesichert. Du musst stattdessen eine reguläre Arbeitnehmer-Krankenversicherung abschließen. Die Studierendenwerke raten: „Wer familienversichert ist, sollte vor der Aufnahme einer Beschäftigung bei seiner Krankenkasse nachfragen, um den Versicherungsschutz abzuklären." Ausnahme: befristete Jobs mit einer Laufzeit von höchstens drei Monaten lösen diesen Wechsel nicht aus.

Kann man nach dem Studium in Deutschland frei arbeiten? (Das 18-Monate-Visum zur Jobsuche)

Nach Abschluss deines Studiums kannst du einen 18-monatigen Aufenthaltstitel zur Arbeitssuche (§20 AufenthG) beantragen. In dieser Zeit kannst du frei arbeiten – ohne die 20-Stunden- oder 140-Tage-Beschränkungen. Ein:e Werkstudent:in, der/die direkt zum Visum zur Jobsuche und dann zu einem Arbeitsvertrag oder einer Blauen Karte EU wechselt, hebt alle diese Grenzen dauerhaft auf.

Viele Unternehmen, die Werkstudenten beschäftigen, bieten ihren besten Werkstudenten nach dem Abschluss Vollzeitstellen an. Das macht den Werkstudenten-Weg zu einem der direktesten Wege vom Studentenvisum zur dauerhaften Arbeitserlaubnis in Deutschland. Im Leitfaden Beste Unternehmen für Werkstudenten findest du Arbeitgeber, die bekannt dafür sind, ihre Werkstudenten in Vollzeitstellen zu übernehmen.

Darf ich mit einem §16b-Studentenvisum freiberuflich oder selbstständig arbeiten? (Bachelor, Master, Promotion)

Selbstständige Tätigkeit ist unter §16b nicht automatisch erlaubt: Du benötigst eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Ausländerbehörde (ABH), und diese Genehmigung muss in deinem Aufenthaltstitel selbst erscheinen, typischerweise als Bedingung „selbstständige Tätigkeit gestattet". Eine mündliche Bestätigung oder E-Mail reicht nicht aus. Dein Standard-Studentenaufenthaltstitel deckt nur Beschäftigung als Arbeitnehmer:in (Werkstudent, Minijob, Teilzeit) ab, keine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit. Die Regel gilt unabhängig vom Studienabschluss – Bachelor-, Master- und Promotionsstudierende mit §16b unterliegen derselben Einschränkung; dein Abschluss gewährt oder entzieht das Recht nicht. Die Genehmigung der Selbstständigkeit erfolgt im Ermessen der Ausländerbehörde nach §21 AufenthG, angehängt an deinen bestehenden §16b-Studienaufenthaltstitel.

Zur Antragstellung reiche bei deiner lokalen ABH einen schriftlichen Antrag ein, der in der Regel eine Beschreibung der geplanten Tätigkeit, Nachweise über bestehende oder potenzielle Auftraggeber (oder einen kurzen Businessplan) und einen Immatrikulationsnachweis umfasst. Eine Genehmigung ist nicht garantiert: Die ABH wägt ab, ob die Selbstständigkeit dein Studium beeinträchtigen würde. Bescheidene freiberufliche Arbeit in deinem Fachbereich (zum Beispiel ein Informatikstudent, der gelegentlich Entwicklungsaufträge annimmt) wird eher genehmigt als ein vollständiger Gewerbebetrieb. Die offizielle Make It In Germany-Anleitung zur Selbstständigkeit beschreibt die Optionen.

Entscheidend: Tage der Selbstständigkeit zählen genau wie Beschäftigungstage zu deiner 140-Tage-Jahresgrenze. Eine ABH-Genehmigung zur Freiberuflichkeit gewährt keine zusätzlichen Tage. Den steuerlichen Teil (Freiberufler vs. Gewerbetreibende:r, Steuernummer und Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER, und die Kleinunternehmerregelung zur Umsatzsteuerbefreiung unter 22.000 Euro Umsatz) behandelt unser Werkstudenten-Steuerguide ausführlich.

Praktische Tipps für regelkonforme Arbeit

Verfolge deine Tage ab dem 1. Januar. Führe eine einfache Tabelle mit Datum, Arbeitgeber und täglich gearbeiteten Stunden. Verlasse dich nicht darauf, dass dein Arbeitgeber das automatisch tut. Eine minimale Übersicht sieht so aus:

Datum

Arbeitgeber

Gearbeitete Stunden

Art des Tages

Laufende Summe (volle Tage)

8. Jan.

TechCo

5

Voll

1

9. Jan.

TechCo

4

Halb

1,5

11. Jan.

Café

3

Halb

2

Kenne die 4-Stunden-Schwelle. Bevor du eine Schicht annimmst, prüfe, ob sie dich an diesem Tag über 4 Stunden bringt. Eine 4-Stunden-Schicht = ein halber Tag verbraucht. Eine 4,5-Stunden-Schicht = ein voller Tag verbraucht.

Informiere jeden Arbeitgeber über deine anderen Jobs. Sie brauchen das Gesamtbild, um die kombinierten Stunden korrekt zu verfolgen. Das schützt dich und sie.

Handle, bevor du 140 Tage erreichst. Wenn du siehst, dass du die Grenze vor dem 31. Dezember überschreiten wirst, wende dich rechtzeitig an deine Ausländerbehörde oder das Internationale Büro. Beantrage frühzeitig.

Prüfe die Formulierung deines Aufenthaltstitels. Wenn dein Aufenthaltstitel noch „120 Tage oder 240 halbe Tage" angibt, hast du seit März 2024 rechtlich Anspruch auf die aktualisierte Grenze von 140/280 Tagen. Die Berliner LEA hat bestätigt, dass du keine Änderung der Formulierung beantragen musst.

Stelle dir eine Erinnerung für Mitte Oktober. Das sind ungefähr 9 Monate ins Jahr. Das ist der richtige Zeitpunkt, um zu prüfen, wie viele Tage dir noch bleiben, und deinen Arbeitsplan für das Jahresende zu planen.

Wie schneidet Deutschlands Arbeitsgrenze für Studierende im internationalen Vergleich ab?

Die 140-Tage-Regelung gehört zu den großzügigeren Rahmenbedingungen für studentische Arbeit unter den großen Studienländern. Die folgende Tabelle vergleicht die übliche Grenze während der Vorlesungszeit für nicht-staatsangehörige Hochschulstudierende im Jahr 2026.

Land

Grenze in der Vorlesungszeit

Hinweise

Deutschland

20 Std./Woche + 140 volle Tage/Jahr

Vollzeit (40 Std./Woche) in den Semesterferien

Vereinigtes Königreich

20 Std./Woche

Hochschulniveau; 10 Std./Woche darunter

Kanada

24 Std./Woche außerhalb des Campus

Im November 2024 von 20 Std. erhöht; unbegrenzt in den Ferien

Australien

48 Std./zwei Wochen (~24 Std./Woche)

Gilt während der Studienphasen

Niederlande

16 Std./Woche ganzjährig

Oder nur Vollzeit von Juni bis August, nicht beides

USA

20 Std./Woche, nur auf dem Campus

F-1-Visum; Arbeit außerhalb erfordert CPT/OPT-Genehmigung

Deutschland ist insofern ungewöhnlich, als es eine Wochenstundengrenze mit einem separaten jährlichen Tagebudget kombiniert. Die meisten Länder kennen nur eine Wochengrenze. Genau dieses zusätzliche Tagebudget ist der Grund, warum die Schichtplanung (die Schichtfalle oben) in Deutschland so stark ins Gewicht fällt und warum zwei Studierende mit gleichen Stunden sehr unterschiedliche Anteile ihres Kontingents verbrauchen können.

Wie viel kannst du innerhalb der 20-Stunden-Grenze verdienen? (Mindestlohn 2026)

Die Arbeitsgrenzen legen fest, wie viel du arbeiten darfst; der Mindestlohn setzt die Untergrenze dafür, was du dafür verdienst. Seit Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 13,90 Euro pro Stunde. Kein Arbeitgeber, auch keine Werkstudenten- oder Minijobstelle, darf legal weniger zahlen.

Bei 20 Stunden pro Woche ergibt der Mindestlohn rund 1.205 Euro brutto im Monat. Die meisten Werkstudentenstellen in Bereichen wie Software, Data, Engineering und Finance zahlen deutlich über dem Mindestlohn, häufig 15–25 Euro pro Stunde, sodass eine 20-Stunden-Woche in einer fachnahen Rolle oft zwischen 1.300 und 2.100 Euro brutto im Monat liegt.

Zwei Schwellen bestimmen, was tatsächlich übrig bleibt:

  • Jährlicher Grundfreibetrag: 12.348 Euro im Jahr 2026. Bleibt dein gesamtes Jahreseinkommen darunter, zahlst du keine Einkommensteuer, und die im Laufe des Jahres einbehaltene Lohnsteuer ist per Steuererklärung erstattungsfähig.

  • Minijob-Grenze: 603 Euro pro Monat. Verdienst du in einem Minijob bis zu diesem Betrag, kommt das Einkommen praktisch netto an, aber diese Arbeitstage zählen weiterhin zu deinem 140-Tage-Budget.

Dank des Werkstudentenprivilegs bleiben die Sozialabgaben auf ein Werkstudentengehalt bei etwa 9,3 % (nur Rente), solange du die 20-Stunden-Regel einhältst. Um dein genaues Nettogehalt für einen bestimmten Stundenlohn und Stundenumfang zu sehen, nutze unseren Werkstudenten-Gehaltsrechner. Für Gehaltsbenchmarks nach Fachbereich und Stadt durchsuche unsere Live-Gehaltsdaten nach Stadt und Fachbereich oder lies unseren Werkstudenten-Gehaltsratgeber.

Englischsprachige Werkstudentenjobs in Deutschland finden

Die Regeln zu verstehen ist der erste Schritt. Der nächste ist, eine Stelle zu finden, die zu deinem Zeitplan und deinen Studienanforderungen passt.

Über 70 Prozent der Werkstudentenstellen auf dieser Plattform stehen englischsprachigen Kandidat:innen in Bereichen wie Softwareentwicklung, Data Science, Marketing und Finance offen. Englischsprachige Werkstudentenstellen durchsuchen, die aktuell auf der Plattform verfügbar sind.

Einen vollständigen Leitfaden zur Jobsuche, zum Lebenslauf und zum Bewerbungsprozess als internationaler Studierender findest du unter Werkstudentenjob in Deutschland finden. Für spezifische Tipps zum Lebenslauf für deutsche Arbeitgeber im Werkstudenten-Kontext lies unseren Werkstudenten-Lebenslauf-Leitfaden für Deutschland.

Für die in deinem Bereich und deiner Stadt zu erwartenden Stundenlöhne schau dir unsere Werkstudenten-Gehaltsrichtwerte an.

Zum Vergleich von Werkstudentenstellen mit Praktika und Minijobs schau in unsere Übersicht zu Werkstudentenjobs in Deutschland.

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Verfasst von Dinh Minh Vu, M.Sc.-Student der Informatik an der Universität Passau und Gründer von workingstudentjobs.de. Ich bin als internationaler Studierender nach Deutschland gekommen und habe die §16b-Arbeitsregeln, das Werkstudentenprivileg und den Aufenthaltstitelsprozess aus eigener Erfahrung durchlaufen. Dieser Leitfaden spiegelt diese Erfahrung zusammen mit den in diesem Text zitierten offiziellen Quellen wider.

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Häufig gestellte Fragen

Über den Autor

Dinh Minh (Minton) Vu

Dinh Minh (Minton) Vu

Dinh Minh Vu is a software engineer and CS master's student at the University of Passau. As an international student who navigated the German working student system himself, he built workingstudentjobs.de to help other international students find and land Working Student roles in Germany.

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