Ein Praktikum ist ein befristetes Einstiegspraktikum; ein Werkstudentenjob ist die fortlaufende Teilzeitstelle für eingeschriebene Studierende. Für die meisten internationalen Studierenden ist der stärkste Weg beides nacheinander: erst ein Praktikum, um in ein deutsches Unternehmen zu kommen, dann ein Werkstudentenvertrag, um durchs Semester zu bleiben.
Im Detail: Ein Praktikum ist ein befristeter Einsatz, typischerweise 3 bis 6 Monate und oft Vollzeit, um praktische Erfahrung zu sammeln. Ein Werkstudentenjob ist eine fortlaufende Teilzeitstelle über das ganze Semester für eingeschriebene Studierende, in der Vorlesungszeit auf 20 Stunden pro Woche begrenzt, mit reduzierten Sozialabgaben durch das Werkstudentenprivileg. Das Werkstudentenprivileg ist die deutsche Regel, die Werkstudenten von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit, solange das Studium die Hauptsache bleibt.
Dieser Guide erklärt beides mit den Zahlen für 2026 und zeigt dann, wann genau du was wählen solltest.
Wichtige Zahlen für 2026
Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten rechtlichen Grenzen für Praktika und Werkstudentenjobs in Deutschland für 2026 zusammen.
Regel | Wert 2026 |
|---|---|
Gesetzlicher Mindestlohn | 13,90 Euro/Stunde |
Mindestlohn 2027 (geplant, noch nicht in Kraft) | 14,60 Euro/Stunde |
Freiwilliges Praktikum: Mindestlohn ab einer Dauer von mehr als | 3 Monaten |
Pflichtpraktikum | Vom Mindestlohn ausgenommen |
Werkstudent-Stunden in der Vorlesungszeit | Max. 20 Stunden/Woche |
Werkstudent-Rentenbeitrag | 9,3 % Arbeitnehmeranteil |
Grundfreibetrag | 12.348 Euro/Jahr |
Arbeitsgrenze für Nicht-EU-Studierende | 140 volle Tage oder 280 halbe Tage/Jahr, oder bis zu 20 Stunden/Woche |
Pflichtpraktikum und die 140-Tage-Grenze | Pflichtpraktikumstage zählen nicht mit |
Quellen für die Zahlen 2026 sind unter anderem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), die Minijob-Zentrale, das Bundesministerium der Finanzen, der DAAD und Make It In Germany. Der Mindestlohn von 13,90 Euro/Stunde gilt seit dem 1. Januar 2026; 14,60 Euro/Stunde sind für den 1. Januar 2027 geplant, vorbehaltlich der endgültigen Bestätigung.
Dieser Guide ist allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Kläre die Details für deinen Fall mit einem Steuerberater oder der Ausländerbehörde.
Schnelle Antwort: Was solltest du wählen?
Für die meisten internationalen Studierenden ist die bessere Abfolge, mit einem Praktikum zu starten und es in einen Werkstudentenvertrag umzuwandeln, aber die richtige erste Wahl hängt von deinem Einschreibestatus, den Vorgaben deines Studiengangs und deiner Visumsituation ab.
Wähle ein Praktikum, wenn du einen ersten Einstieg in ein deutsches Unternehmen brauchst, wenn deine Studienordnung ein Pflichtpraktikum verlangt, oder wenn du einen kurzen, intensiven Block Vollzeiterfahrung in der vorlesungsfreien Zeit willst. Praktika sind der häufigste Weg zum ersten Angebot eines deutschen Arbeitgebers.
Wähle einen Werkstudentenjob, wenn du eingeschrieben bist und stetiges, fachnahes Einkommen über das ganze Semester willst, wobei das Werkstudentenprivileg deine Sozialabgaben niedrig hält. Das ist meist die bessere Langzeitoption, sobald du schon etwas Erfahrung hast.
Für die meisten internationalen Studierenden ist der echte Weg nicht "entweder oder", sondern eine Abfolge: erst ein Praktikum, um reinzukommen, dann ein Werkstudentenvertrag, damit die Verbindung durchs Semester weiterläuft. Viele Absolventenangebote in Deutschland beginnen genau so.
Praktikum vs Werkstudent: Die wichtigsten Unterschiede
Thema | Praktikum | Werkstudent |
|---|---|---|
Grundidee | Befristeter Einsatz zum Lernen | Fortlaufende Teilzeitstelle neben dem Studium |
Typische Dauer | 3 bis 6 Monate | Das ganze Semester, oft 1 bis 2 Jahre |
Einschreibung nötig | Nein (auch für Absolventen) | Ja, du musst eingeschrieben sein |
Mindestlohn | Nur freiwillige Praktika über 3 Monate; Pflichtpraktika ausgenommen | Ja, mindestens 13,90 Euro/Stunde 2026 |
Stunden | Oft Vollzeit (bis 40h/Woche) | Max. 20h/Woche in der Vorlesungszeit |
Sozialversicherung | Pflichtpraktikum ist ausgenommen; freiwilliges folgt normalen Regeln | Werkstudentenprivileg: meist nur Rente |
Verdienst | 0 Euro (legal beim Pflichtpraktikum) bis ~2.200 Euro/Monat | Keine feste Grenze; meist 13 bis 20 Euro/Stunde |
Karrierewert | Starker Einstiegspunkt, Recruiting-Kanal | Starke fortlaufende Erfahrung, führt oft zur Übernahme |
Visumstage (Nicht-EU) | Pflichtpraktikum zählt nicht; freiwilliges schon | Zählt zur 140-Tage-/20-Stunden-Grenze |
Am besten für | Einstieg, Pflichtprogramm, Block in den Semesterferien | Stetiges Einkommen, fachnahe Arbeit, ganzes Semester |
Was ist ein Praktikum?
Ein Praktikum ist ein befristeter Einsatz, um praktische Fähigkeiten im Unternehmen zu lernen. Das deutsche Recht unterscheidet zwei Kategorien mit sehr unterschiedlichen Regeln, und genau diese Unterscheidung entscheidet über deinen Lohn und deine Sozialversicherung.
Pflichtpraktikum vs freiwilliges Praktikum
Pflichtpraktikum. Das ist ein Praktikum, das die Prüfungsordnung deines Studiengangs ausdrücklich vorschreibt. Weil es Teil der Ausbildung ist, fällt es für die vorgeschriebene Dauer aus dem Mindestlohngesetz heraus und bleibt sozialabgabenfrei, egal wie viele Stunden du arbeitest. Die Hochschule bestätigt den Status mit einer Pflichtpraktikumsbescheinigung, die Arbeitgeber anfordern. Die Befreiung gilt nur für den vorgeschriebenen Umfang: Verlangt deine Prüfungsordnung drei Monate und du bleibst sechs, werden die zusätzlichen Monate ein freiwilliges Praktikum mit normalen Regeln.
Freiwilliges Praktikum. Das gilt als reguläres Arbeitsverhältnis. Dauert es länger als drei Monate, muss dein Arbeitgeber mindestens den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro/Stunde (2026) für jede Stunde zahlen, und es gelten die üblichen Sozialversicherungsregeln. Praktika von drei Monaten oder kürzer sowie Pflichtpraktika dürfen rechtlich unbezahlt sein, gute Firmen zahlen aber meist trotzdem.
Praktika dauern in Deutschland typischerweise drei bis sechs Monate. Unternehmen nutzen sie als Recruiting-Kanal, weshalb viele Werkstudentenstellen und Absolventenangebote mit einem erfolgreichen Praktikum beginnen.
Was ist ein Werkstudentenjob?
Kurz gesagt: Ein Werkstudentenjob ist eine Teilzeitstelle für eingeschriebene Studierende, die dich von den Arbeitnehmeranteilen zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit. Du zahlst nur 9,3 % Rentenversicherung, solange du in der Vorlesungszeit unter 20 Stunden pro Woche bleibst. Diese Befreiung heißt Werkstudentenprivileg.
Ein Werkstudentenjob hat meist Bezug zum Studienfach. Nach dem Werkstudentenprivileg sind Studierende, deren Studium die Hauptsache bleibt, über den Arbeitgeber von den Arbeitnehmerbeiträgen zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit. In den meisten Fällen zahlst du nur Rentenversicherung, mit 9,3 % Arbeitnehmeranteil 2026 (dein Arbeitgeber zahlt weitere 9,3 %, zusammen der volle Rentensatz von 18,6 %). In den Semesterferien darfst du Vollzeit arbeiten, solange die Arbeit über 20 Stunden pro Woche innerhalb von 26 Wochen (182 Tagen) in einem Zeitraum von 12 Monaten bleibt. Das ist die 26-Wochen-Regel der Deutschen Rentenversicherung, und wer sie überschreitet, kann das Werkstudentenprivileg verlieren. Die DRV zählt das als rollierenden 12-Monats-Zeitraum, nicht als Kalenderjahr, sodass Sommer- und Winterpause aus demselben 26-Wochen-Topf schöpfen. Ein Pflichtpraktikum beeinflusst diese Grenze nicht, da die 26-Wochen-Regel nur für deinen Werkstudentenjob gilt.
Der typische Werkstudent-Aufbau sieht so aus:
Du bist an einer anerkannten Hochschule eingeschrieben.
Du arbeitest in der Vorlesungszeit bis zu 20 Stunden pro Woche.
In den Semesterferien kannst du Vollzeit arbeiten, im Rahmen der oben genannten 26-Wochen-Grenze.
Du zahlst Rentenversicherung, meist 9,3 % des Bruttolohns.
Du zahlst über den Job keine Arbeitnehmerbeiträge zur Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung.
Anders als ein klassischer Nebenjob wie Kellnern soll eine Werkstudentenstelle fachlich relevant für dein Studium sein. Es gibt keine feste Verdienstgrenze, und die Stundenlöhne für studiennahe Arbeit liegen meist zwischen 13 und 20 Euro, je nach Fach und Stadt. In unserer Auswertung von 15.629 Werkstudentenstellen 2026 lag der Median bei 16,50 Euro pro Stunde, die mittleren 50 % zwischen 15,50 und 17,50 Euro.
Was ist der Unterschied zwischen einem Hiwi und einem Werkstudenten?
An Hochschulen siehst du auch den Begriff Hiwi (kurz für Hilfswissenschaftler). Ein Hiwi-Vertrag ist im Grunde eine Werkstudentenstelle an einer akademischen Einrichtung: Du musst eingeschrieben sein, es gilt dieselbe 20-Stunden-Grenze in der Vorlesungszeit, dieselbe 26-Wochen-Regel in den Semesterferien und dasselbe Werkstudentenprivileg hält deine Sozialabgaben niedrig. Die Hauptunterschiede sind der Arbeitgeber und die Bezahlung. Ein Hiwi arbeitet für einen Lehrstuhl oder ein Forschungsinstitut, meist in Lehre oder Forschung, und die Hiwi-Vergütung folgt festen Landes- oder Hochschulsätzen, oft am oder knapp über dem Mindestlohn und meist unter den Industriesätzen für Werkstudenten. Ein Werkstudentenjob kann in jedem Unternehmen sein und wird meist zu Marktsätzen für dein Fach bezahlt. Willst du akademische Erfahrung oder einen Weg zur Promotion, ist eine Hiwi-Stelle wertvoll; willst du höhere Bezahlung und Industrieerfahrung, gewinnt meist eine Werkstudentenstelle in einem Unternehmen.
Was zahlt mehr: ein Praktikum oder ein Werkstudentenjob?
Ein Vollzeit-Praktikum zahlt pro Monat meist mehr (rund 2.400 Euro brutto zum Mindestlohn), ein Werkstudentenjob dagegen mehr über ein ganzes Semester, weil er über Monate oder Jahre läuft. Die Art des Praktikums entscheidet den Rest.
Ein Pflichtpraktikum darf rechtlich unbezahlt sein, gute Firmen in Tech, Consulting und Automotive zahlen aber oft trotzdem. Betrachte ein bezahltes Pflichtpraktikum bei einer starken Firma als Idealfall: echtes Geld plus Visumstage, die nicht zählen (dazu unten mehr).
Ein freiwilliges Praktikum über drei Monate muss 2026 mindestens 13,90 Euro/Stunde zahlen. Weil Praktika oft Vollzeit sind, kann der Bruttomonatslohn während des Einsatzes hoch sein, meist zwischen Mindestlohn und rund 2.200 Euro/Monat.
Ein Werkstudentenjob hat keine feste Grenze, ist aber in der Vorlesungszeit auf 20 Stunden pro Woche begrenzt. Die Monatssumme ist also stetiger, aber kleiner als bei einem Vollzeitpraktikum, dafür läuft sie viel länger.
Szenario | Stunden | Ca. Brutto/Monat (2026) |
|---|---|---|
Pflichtpraktikum, unbezahlt | bis 40h/Woche | 0 Euro (legal, aber verhandeln) |
Freiwilliges Praktikum zum Mindestlohn | 40h/Woche | ca. 2.400 Euro brutto |
Werkstudent zum Mindestlohn | 20h/Woche | ca. 1.205 Euro brutto |
Werkstudent zu 18 Euro/Stunde | 20h/Woche | ca. 1.560 Euro brutto |
Diese Werte nutzen den Mindestlohn 2026 von 13,90 Euro/Stunde und einen Monatsdurchschnitt von 4,33 Wochen. Sie sind vereinfacht, vor Steuern und Sozialversicherung. Um dein eigenes Netto nach Stunden, Stundenlohn, Steuerklasse und Kirchensteuer zu prüfen, nutze den Werkstudent-Gehaltsrechner.
Wie funktioniert die Sozialversicherung bei Werkstudent vs Praktikum?
Kurz: Ein Werkstudent zahlt nur 9,3 % Rente, ein Pflichtpraktikum gar nichts, und ein freiwilliges Praktikum die vollen Beiträge wie ein normaler Job. Hier gehen die beiden Jobarten am stärksten auseinander.
Pflichtpraktikum: für die vorgeschriebene Dauer von Sozialabgaben befreit, egal wie viele Stunden. Hier zahlst du in der Regel nichts, prüfe aber deine Krankenversicherung getrennt, da Familien- oder studentische Versicherung weiterhin gültig sein muss.
Freiwilliges Praktikum: wird wie normale Beschäftigung behandelt, daher gelten die üblichen Beitragsregeln, sobald du die geringfügigen Grenzen überschreitest.
Werkstudent: Das Werkstudentenprivileg befreit dich über den Job von den Arbeitnehmeranteilen zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Du zahlst meist nur Rentenversicherung mit 9,3 %. Diese drei wegfallenden Beiträge machen zusammen rund 11,5 % des Bruttolohns aus, sodass das Privileg bei einem typischen Monatslohn von 1.300 Euro etwa 150 Euro pro Monat gegenüber regulärer Teilzeitbeschäftigung spart (1.300 × 11,5 % ≈ 150).
Du verlierst das Werkstudentenprivileg, sobald du in der Vorlesungszeit 20 Wochenstunden überschreitest oder dein Studium beendest. Es endet auch mit Überschreiten des 25. Fachsemesters, das ist aber ein Sonderfall; für die meisten Studierenden endet das Privileg schlicht mit Exmatrikulation oder Abschluss. In seltenen Fällen kann es auch entzogen werden, wenn die Behörden entscheiden, dass der Job zu deiner Hauptbeschäftigung statt zum Studium geworden ist, anhand von Faktoren jenseits der Stundenzahl. Das ist bei typischen Werkstudentenstellen unüblich, kann aber bei sehr hohem Einkommen auftreten, also kläre deinen Fall mit einem Steuerberater, wenn du viel verdienst.
Die Krankenversicherung ist getrennt. Keine dieser Regeln zahlt deine Krankenversicherung. Unter 25 kannst du in der Familienversicherung deiner Eltern bleiben, solange dein Einkommen unter der Familienversicherungs-Grenze der gesetzlichen Krankenkassen für 2026 von 565 Euro pro Monat bleibt (603 Euro bei Einkommen aus einem Minijob), wie von der Techniker Krankenkasse veröffentlicht. Sonst brauchst du meist eine studentische gesetzliche Krankenversicherung, oft rund 120 bis 140 Euro pro Monat (Stand 2026). Das gilt auch während eines Pflichtpraktikums, obwohl der Arbeitgeberbeitrag entfällt. Siehe unseren Guide zur Krankenversicherung für Werkstudenten.
Was beim Abschluss passiert. Das Werkstudentenprivileg endet in dem Moment, in dem dein Studium endet, etwa wenn du deine Abschlussergebnisse erhältst oder exmatrikuliert wirst. Ab dann muss derselbe Job entweder enden oder in eine normale Beschäftigung mit vollen Sozialabgaben übergehen. Plane diesen Übergang früh, besonders wenn du bei demselben Arbeitgeber bleiben willst; unser Guide zur Übernahme vom Werkstudenten zur Festanstellung erklärt die Schritte.
Zahlst du Steuern auf einen Werkstudentenjob oder ein Praktikum?
Weder das Werkstudentenprivileg noch ein Praktikum nehmen die Einkommensteuer weg. Sie betreffen die Sozialversicherung, nicht die Einkommensteuer.
Für 2026 beträgt der Grundfreibetrag 12.348 Euro. Zu versteuerndes Einkommen bis zu dieser Höhe ist steuerfrei, sodass die meisten Studierenden mit typischen Werkstudentenlöhnen 0 Euro Einkommensteuer zahlen, solange ihr Jahreseinkommen unter 12.348 Euro bleibt. Während des Jahres kann trotzdem Lohnsteuer einbehalten werden, besonders bei mehreren Jobs oder wenn für einen Zweitjob die Steuerklasse VI gilt, aber das ist eine Vorauszahlung, keine endgültige Rechnung. Wird zu viel einbehalten, holt eine Steuererklärung die Differenz zurück. Ein Vollzeit-Praktikum kann dein Jahreseinkommen über den Freibetrag heben; dann zahlst du Einkommensteuer nur auf den Teil über 12.348 Euro.
Für eine ausführliche Erklärung siehe unseren Guide zur Werkstudent-Steuer in Deutschland und, falls du eine Erstattung willst, zur studentischen Steuererklärung.
Zählt ein Pflichtpraktikum auf die 140-Tage-Grenze?
Wenn du Nicht-EU-Studierender mit Aufenthaltserlaubnis nach § 16b Aufenthaltsgesetz bist, gilt aktuell die Grenze von 140 vollen Arbeitstagen oder 280 halben Arbeitstagen pro Jahr, oder bis zu 20 Stunden pro Woche. Die alte 120/240-Zahl ist nach den Änderungen durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz veraltet.
Hier ist der Teil, den die meisten Studierenden übersehen, und er kann dein effektives Arbeitskontingent verdoppeln:
Ein Pflichtpraktikum zählt nicht auf deine 140-Tage-Grenze, weil von der Studienordnung vorgeschriebene Praktika als Teil des Studiums gelten (§ 16b AufenthG zusammen mit § 15 Nr. 2 Beschäftigungsverordnung). Du kannst also ein Vollzeit-Pflichtpraktikum machen und im selben Jahr trotzdem das volle Pensum als Werkstudent arbeiten.
Ein freiwilliges Praktikum zählt mit, wie ein normaler Job.
Ein Werkstudentenjob zählt zur 140-Tage- und 20-Stunden-Grenze.
Das ist ein echter Planungsvorteil. Wenn dein Studium ein Pflichtpraktikum enthält, plane es bewusst, denn diese Tage sind gegenüber deinem Visumbudget praktisch "gratis".
Als ich mein eigenes Praktikum in Passau geplant habe, habe ich die Pflichtpraktikum-Ausnahme direkt mit der Ausländerbehörde geklärt, weil das HR-Team der Firma nicht sicher war, wie sie zählt. Es lohnt sich, das schriftlich zu bestätigen, denn die Regel wird leicht falsch verstanden. Die vollständige Erklärung findest du im Guide zu den Visaregeln für Werkstudenten.
Der clevere Weg: Erst Praktikum, dann Werkstudent
Für die meisten internationalen Studierenden ist die stärkste Strategie eine Abfolge, keine Wahl:
Mit einem Praktikum reinkommen. Ein Praktikum ist der realistischste erste Schritt in ein deutsches Unternehmen, besonders wenn dein Deutsch noch bei A2 oder B1 liegt und du wenig lokale Erfahrung hast.
In einen Werkstudentenvertrag umwandeln. Frag nach einem guten Praktikum, ob die Stelle als Werkstudentenjob durchs Semester weiterlaufen kann. Das hält die Verbindung am Leben, baut eine Erfolgsbilanz auf und schützt deinen Sozialversicherungsstatus.
Auf ein Vollzeitangebot hinarbeiten. Firmen nutzen Praktika und Werkstudentenstellen als verlängerte Probezeit. Viele Absolventen bekommen ihr erstes Vollzeitangebot vom selben Arbeitgeber. Siehe unseren Guide zur Übernahme vom Werkstudenten zur Festanstellung.
Fordere am Ende jedes Praktikums und Werkstudentenjobs ein qualifiziertes Arbeitszeugnis an. Deutsche Recruiter erwarten das, und die Zeugnisse summieren sich vor dem Abschluss zu einer glaubwürdigen Bilanz.
Kannst du ein Praktikum und einen Werkstudentenjob gleichzeitig machen?
Nein. Du kannst ein Vollzeitpraktikum und einen Werkstudentenvertrag nicht gleichzeitig laufen lassen und für beide das Werkstudentenprivileg behalten, weil der studentische Sozialversicherungsstatus über alle Jobs zusammen beurteilt wird. Der saubere Weg ist die Abfolge: erst ein Vollzeit-Pflichtpraktikum, danach eine Werkstudentenstelle. Wenn du eine Werkstudentenstelle mit einem kleinen Nebenjob kombinieren willst, siehe Working Student vs Minijob in Deutschland, und kläre deinen genauen Fall mit einem Steuerberater.
Wann solltest du dich für ein Praktikum oder einen Werkstudentenjob bewerben?
Die beiden Jobarten laufen auf sehr unterschiedlichen Zeitplänen, also plane voraus.
Praktikum: Große Unternehmen schreiben strukturierte Praktika oft 3 bis 6 Monate im Voraus aus, manchmal mit festen Bewerbungsfenstern. Startups stellen schneller ein, oft 4 bis 8 Wochen vor Beginn. Wenn deine Studienordnung ein Pflichtpraktikum in einem bestimmten Semester verlangt, bewirb dich zwei Semester früher.
Werkstudent: Stellen laufen das ganze Jahr, mit Spitzen vor jedem Semester. Bewirb dich rund 4 bis 8 Wochen vor deinem gewünschten Startdatum und bewirb dich weiter durchs Semester, da diese Stellen laufend frei werden.
Beide Arten findest du auf unserer Jobbörse: durchsuche Werkstudenten- und Praktikumsstellen in Deutschland und filtere nach Stadt, Fach und englischsprachig. Für Bewerbungsunterlagen siehe unsere Guides zum Werkstudenten-Lebenslauf und zu Werkstudent-Bewerbungsfragen.
Sprachrealität
Die meisten Praktikums- und Werkstudentenstellen in Deutschland verlangen Deutsch auf B-Niveau oder höher (92,6 % in unserer Auswertung von 15.629 Werkstudentenstellen 2026), aber 7,4 % sind offen für Bewerber ohne Deutsch, konzentriert auf Software, KI, Data und Forschung. Du findest also englischsprachige Stellen, musst aber die richtigen Bereiche ansteuern.
Diese 7,4 % sind aber ein echter, relevanter Pool und konzentrieren sich auf bestimmte Bereiche. Sowohl Praktika als auch Werkstudentenstellen in internationalen Unternehmen sind oft englischsprachig, besonders in Software, KI, Data, Forschung, Produkt, Business Analytics und Startups. Diese Jobs sind umkämpft, weil sie relevante Fähigkeiten verlangen, aber sie können für englischsprachige Studierende realistischer sein als lokale Arbeit mit Kundenkontakt.
Wenn dein Deutsch noch begrenzt ist, schließe dich nicht selbst aus. Suche gezielt nach englischsprachigen Stellen: siehe Werkstudentenjobs ohne Deutsch.
Persönliche Anmerkung des Autors
Mein Name ist Minton (Dinh Minh Vu). Ich komme aus Vietnam und habe einen Master in Informatik an der Universität Passau mit Aufenthaltserlaubnis nach § 16b gemacht. Aktuell arbeite ich als Working Student AI Software Engineer bei einem kleinen Startup in Heilbronn. Den Arbeitgeber nenne ich hier aus Datenschutzgründen nicht. Die Marktzahlen in diesem Beitrag stammen aus unserem eigenen Werkstudenten-Marktreport 2026, erstellt aus Live-Stellen auf dieser Seite.
Während des Semesters arbeite ich meist 16 bis 20 Stunden pro Woche. In den Semesterferien kann ich bis zu 40 Stunden pro Woche arbeiten, wenn Zeitplan und Regeln es zulassen. Die Firma kommuniziert überwiegend auf Englisch, was die Stelle für mich als internationalen Studierenden realistisch machte.
Was ich meinem früheren Ich sagen würde: Betrachte Praktikum und Werkstudentenjob nicht als Rivalen. Ein Praktikum ist der einfachste Weg, dich bei einem deutschen Arbeitgeber zu beweisen, wenn du wenig lokale Erfahrung hast. Ein Werkstudentenvertrag ist der bessere Weg, weiter zu verdienen und zu lernen, sobald du drin bist. Nacheinander genutzt sind sie der zuverlässigste Weg von "neu in Deutschland" zu einem Vollzeitangebot.
Welche Option passt zu dir?
Wähle ein Praktikum, wenn:
deine Studienordnung ein Pflichtpraktikum verlangt,
du einen ersten Einstieg in ein deutsches Unternehmen willst,
du einen kurzen, intensiven Block Vollzeiterfahrung willst,
du frischer Absolvent und gerade nicht eingeschrieben bist,
du Vollzeittage "ausgeben" willst, ohne dein Visumbudget zu nutzen (nur Pflichtpraktikum).
Wähle einen Werkstudentenjob, wenn:
du an einer Hochschule eingeschrieben bist,
du stetiges, fachnahes Einkommen über das Semester willst,
das Werkstudentenprivileg deine Abzüge niedrig halten soll,
du in der Vorlesungszeit unter der 20-Stunden-Regel bleibst,
du eine Stelle willst, die in ein Vollzeitangebot wachsen kann.
Fazit
Ein Praktikum und ein Werkstudentenjob sind keine Konkurrenten. Sie sind zwei Phasen desselben Karrierewegs in Deutschland.
2026 kann ein Pflichtpraktikum unbezahlt, aber sozialabgabenfrei und ohne Anrechnung auf die Visumstage sein; ein freiwilliges Praktikum über drei Monate muss mindestens 13,90 Euro/Stunde zahlen; und ein Werkstudentenjob lässt dich stetig über das Semester verdienen, wobei das Werkstudentenprivileg deine Abzüge niedrig hält.
Wenn du jetzt entscheidest, suche zuerst nach beidem. Nutze den Werkstudent-Gehaltsrechner, um das Netto zu vergleichen, prüfe die Visaregeln für Werkstudenten, falls du von außerhalb der EU kommst, und wenn du auch einen kleinen Nebenjob abwägst, lies Working Student vs Minijob in Deutschland.
Kläre die Details für deinen Fall mit einem Steuerberater oder der Ausländerbehörde, bevor du einen Vertrag unterschreibst.
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Häufig gestellte Fragen
Über den Autor

Dinh Minh (Minton) Vu
Dinh Minh Vu is a software engineer and CS master's student at the University of Passau. As an international student who navigated the German working student system himself, he built workingstudentjobs.de to help other international students find and land Working Student roles in Germany.
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