Zuletzt geprüft: Juni 2026. Geschrieben von Dinh Minh Vu (M.Sc. Informatik, Universität Passau). Dieser Artikel ist allgemeine Information, keine persönliche Versicherungs- oder Rechtsberatung. Kläre deine individuelle Situation mit deiner Krankenkasse oder einem zugelassenen Berater.
Krankenversicherung ist in Deutschland für alle Personen Pflicht. Ohne gültigen Versicherungsschutz kannst du dich nicht an einer deutschen Hochschule einschreiben, keinen Werkstudenten-Vertrag unterschreiben und deinen Aufenthaltstitel nicht verlängern. Das Komplizierte daran: Welche Art von Versicherung du bekommst und was du zahlst, hängt von deinem Alter, deiner Wochenarbeitszeit und deinem Einschreibestatus ab.
Die Regel, die die meisten Studierenden übersehen: Wer während der Vorlesungszeit mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet, verliert nicht nur seinen Visusstatus. Er verliert auch den Zugang zum günstigen Studierendentarif und zahlt stattdessen volle Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung, was in etwa dreimal so viel kostet.
Dieser Leitfaden deckt alle Situationen ab: Incoming-Studierende vor der Einschreibung, Studierende unter 25 Jahren, die kostenlose Familienversicherung nutzen können, Studierende im Standardtarif und die Fälle, in denen private Krankenversicherung die einzige legale Option ist.
Die wichtigsten Zahlen auf einen Blick (2026)
Versicherungsart | Monatliche Kosten | Wer hat Anspruch? |
|---|---|---|
Familienversicherung | €0 (kostenlos) | Unter 25 Jahren, Elternteil in GKV, Einkommen unter €556/Monat |
Studentischer KVdS-Tarif | ca. €130 gesamt | Eingeschrieben, unter 30 Jahren, bis 14. Semester, bis 20 h/Woche |
Volle Arbeitnehmerbeiträge | ca. €350–420 | Eingeschrieben, aber konstant mehr als 20 h/Woche arbeitend |
Private/Expat-Versicherung | ab ca. €30–100 | Incoming (vor Einschreibung), über 30 Jahre oder nach dem 14. Semester |
KVdS steht für Krankenversicherung der Studierenden. Die ca. €130 beinhalten den Krankenversicherungsbeitrag (€122) und die gesetzliche Pflegeversicherung (€10). Der genaue Betrag variiert leicht je nach kassenindividuellem Zusatzbeitrag.
Wer muss in Deutschland krankenversichert sein?
Alle in Deutschland lebenden Personen sind gesetzlich zur Krankenversicherung verpflichtet. Du benötigst einen Nachweis über Versicherungsschutz, um:
Dich an einer deutschen Hochschule einzuschreiben (das Studierendensekretariat verlangt eine Mitgliedschaftsbescheinigung)
Einen Werkstudentenjob zu beginnen (dein Arbeitgeber meldet dich bei der Krankenkasse an)
Deinen Studentenaufenthaltstitel zu verlängern (Standarddokument)
Deutschland betreibt zwei parallele Systeme. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist das öffentliche Pflichtversicherungssystem. Die private Krankenversicherung (PKV) ist die private Alternative. Fast alle Werkstudierenden nutzen die GKV, entweder über die Familienversicherung der Eltern oder den eigenen studentischen Tarif.
Im Jahr 2026 beträgt der allgemeine GKV-Beitragssatz 14,6 % des Bruttoeinkommens plus einen kasseneigenen Zusatzbeitrag von rund 1,7 %. Der studentische Tarif ist ein fester, einkommensunabhängiger Monatsbeitrag von ca. €130, was ihn im Vergleich zu regulären Arbeitnehmerbeiträgen so attraktiv macht.
Familienversicherung: Kostenloser Schutz über die Eltern
Wer unter 25 Jahre alt ist und mindestens ein Elternteil in einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung hat, kann kostenfrei in der Familienversicherung mitversichert sein.
Die Einkommensgrenzen für 2026:
Allgemeine Grenze: Dein eigenes Einkommen darf monatlich €556 nicht überschreiten
BAföG-Empfänger: Die Grenze liegt bei €505 pro Monat
Wenn du dauerhaft mehr als €556 pro Monat verdienst, endet die Familienversicherung automatisch und du musst eine eigene Mitgliedschaft abschließen.
Wichtig: Mindestens ein Elternteil muss in einer deutschen GKV versichert sein. Wenn beide Elternteile privat oder im Ausland versichert sind, hast du keinen Anspruch auf Familienversicherung und musst dich direkt im studentischen Tarif oder einer privaten Versicherung einschreiben.
Wende dich an die Krankenkasse deiner Eltern, um deinen Anspruch zu prüfen. Du benötigst deine Immatrikulationsbescheinigung und die Mitgliedsnummer deiner Eltern.
Der studentische GKV-Tarif (KVdS)
Wenn du keinen Anspruch auf Familienversicherung hast, weil du 25 oder älter bist oder mehr als €556 pro Monat verdienst, gilt der studentische Krankenversicherungstarif.
Ungefähre monatliche Kosten im Jahr 2026:
Krankenversicherungsbeitrag: ca. €122–125 (kassenabhängig)
Gesetzliche Pflegeversicherung: ca. €8–10
Gesamt: ca. €130 pro Monat
Der genaue Betrag variiert leicht zwischen TK, AOK, Barmer und DAK aufgrund ihrer individuellen Zusatzbeiträge.
Um den studentischen Tarif nutzen zu können, musst du:
An einer anerkannten deutschen Hochschule eingeschrieben sein
Zu Beginn des Einschreibungssemesters unter 30 Jahre alt sein (Härtefallregelungen existieren bei nachweislich unverschuldeten Verzögerungen)
Nicht über dem 14. Fachsemester im gleichen Studiengang liegen
Während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten
Der letzte Punkt, die 20-Stunden-Grenze, ist der am häufigsten übersehene, und wird im nächsten Abschnitt genau erklärt.
Die 20-Stunden-Regel und deine Krankenversicherung
Der Zusammenhang zwischen Wochenarbeitszeit und Krankenversicherung ist das, was die meisten Studierenden nicht kennen.
Als Werkstudent profitierst du vom Werkstudentenprivileg: einer Sozialversicherungsbefreiung, die bewirkt, dass du nur den Rentenversicherungsbeitrag (ca. 9,3 % des Bruttos) statt der vollen Sozialversicherungsabgaben zahlst.
Wenn du während der Vorlesungszeit dauerhaft mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, verlierst du dieses Privileg. Zwei Dinge passieren dann mit deiner Krankenversicherung:
Erstens kannst du nicht mehr im studentischen Tarif versichert bleiben. Dein Arbeitgeber muss dich als regulären Arbeitnehmer zur Krankenversicherung anmelden.
Zweitens zahlst du den vollen Arbeitnehmer-Krankenversicherungssatz. Du und dein Arbeitgeber zahlen jeweils ca. 7,3 % deines Bruttos für die Krankenversicherung plus Pflegeversicherung. Bei einem Monatsgehalt von €1.500 ergeben deine alleinigen Arbeitnehmer-Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung bereits ca. €110–120. Die gesamten Sozialversicherungsabzüge (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung) belaufen sich auf €350–420 pro Monat, verglichen mit ~€130 im studentischen Tarif.
Eine wichtige Ausnahme: Kurzfristige Beschäftigungen von nicht mehr als zwei Monaten oder 50 Arbeitstagen pro Kalenderjahr sind von dieser Regelung befreit, auch wenn die Stundenzahl 20 pro Woche übersteigt. Kurzjobs in den Semesterferien sind kein Problem. Laufende Werkstudenten-Verträge schon.
In den Semesterferien (Vorlesungsfreie Zeit) kannst du Vollzeit arbeiten, ohne den KVdS-Status zu verlieren. Die Sozialversicherungsträger beurteilen dein Arbeitsmuster über das gesamte Jahr, nicht wochenweise. Dauerhaftes Vollzeitarbeiten während der Vorlesungszeit löst die Umstufung aus.
Den Zusammenhang zwischen Wochenarbeitszeit und deinem jährlichen Visum-Tagesbudget erklärt unser Leitfaden zu Werkstudenten-Visaregeln. Deinen Netto-Lohn unter verschiedenen Abzugsszenarien berechnest du mit dem Werkstudenten-Gehaltsrechner.
Incoming-Studierende: Versicherung vor der Einschreibung
Wenn du an einer deutschen Hochschule zugelassen, aber noch nicht eingeschrieben bist, befindest du dich in einer Versicherungslücke. Die gesetzliche Krankenversicherung setzt Immatrikulation voraus. Davor brauchst du eine private Reise- und Krankenversicherung oder eine Expat-Versicherung.
Diese Situation entsteht in zwei typischen Fällen:
Du bist in Deutschland angekommen und musst dich anmelden, ein Bankkonto eröffnen und Unterlagen sammeln, bevor dein Einschreibetermin stattfindet
Dein Visumtermin erfordert einen Versicherungsnachweis, bevor du reisen kannst
Expatrio ist die häufigste Lösung für Incoming-Studierende. Das Versicherungspaket von Expatrio wird an deutschen Hochschulen als Einschreibenachweis akzeptiert und überbrückt die Wartezeit, bis deine GKV-Mitgliedschaftsbescheinigung ausgestellt wird.
Expatrio-Tarife ansehen →* (Wir erhalten eine Vermittlungsprovision, wenn du über diesen Link kaufst. Das beeinflusst unsere Empfehlung nicht, Expatrio ist eine etablierte Standardlösung für diese Lücke.)
Nach der Einschreibung wechseln die meisten Studierenden in den studentischen GKV-Tarif. Deine Krankenkasse bestätigt den Übergang und stellt die neue Mitgliedschaftsbescheinigung für die Hochschule aus.
Private Krankenversicherung (PKV): Wann sie die einzige Option ist
Die meisten Studierenden nutzen die GKV. Private Krankenversicherung ist in diesen konkreten Fällen verpflichtend:
Du bist bei der Ersteinschreibung 30 Jahre oder älter. Deutsche gesetzliche Krankenkassen können Studierenden über 30 keinen studentischen Tarif anbieten. Private Krankenversicherung ist dann Pflicht. Mögliche Anbieter sind Feather, Ottonova, Allianz und AXA, aber die Kosten sind deutlich höher als der KVdS-Tarif.
Du bist über dem 14. Fachsemester. Nach 14 Fachsemestern im gleichen Studiengang endet der Studierendentarif. Du kannst bei deiner Krankenkasse einen Härtefallantrag stellen, wenn die Überschreitung durch nachweislich von dir unverschuldete Umstände entstand, z.B. schwere Erkrankung, Pflege von Angehörigen oder anerkannte Behinderung.
Du bist auf einem Sprachkurs- oder Studienkolleg-Visum. Studierende mit einem §16f-Sprachkursvisum oder auf einem Studienkolleg gelten nicht als immatrikulierte Studierende nach §16b. Für die gesamte Dauer des Kurses ist private Krankenversicherung erforderlich.
Beide Elternteile sind privat versichert. Für die Familienversicherung muss mindestens ein Elternteil in der GKV sein. Ist das nicht der Fall, gibt es keinen Anspruch und du musst direkt im studentischen Tarif oder in der PKV versichert sein.
Private Versicherungskosten variieren erheblich: von ca. €80 pro Monat für Grundschutz bis über €250 für umfassende Tarife. Hol dir Angebote von mehreren Anbietern, bevor du dich entscheidest.
Welche gesetzliche Krankenkasse solltest du wählen?
Die vier Hauptanbieter für Studierende im Jahr 2026:
Anbieter | Englischer Service | App | Bekannt für |
|---|---|---|---|
TK (Techniker Krankenkasse) | Ja, vollständige englische Hotline | Gut | Größte Kasse, internationale Erfahrung |
AOK | Teilweise (regional unterschiedlich) | Variiert | Regionale Präsenz, breites Netz |
Barmer | Teilweise | Gut | Mental-Health- und Digital-Health-Angebote |
DAK | Eingeschränkt | Gut | Wettbewerbsfähiger Zusatzbeitrag |
Alle vier erheben ähnliche Beiträge. Praktische Unterschiede liegen beim englischsprachigen Support, der Bearbeitungszeit für die Mitgliedschaftsbescheinigung und der App-Qualität. TK ist die beliebteste Wahl unter internationalen Studierenden wegen der englischen Hotline.
Ein Wechsel ist einmal jährlich mit zweimonatiger Kündigungsfrist zum 1. Januar des Folgejahres möglich.
So schreibst du dich bei einer studentischen Krankenversicherung ein
Wähle eine GKV-Kasse (TK empfiehlt sich, wenn englischer Support wichtig ist).
Beantrage die Mitgliedschaft online oder in einer Filiale mit Reisepass und Zulassungsbescheid.
Die Kasse schickt dir innerhalb weniger Tage eine Mitgliedschaftsbescheinigung als Versicherungsnachweis für die Einschreibung.
Reiche die Mitgliedschaftsbescheinigung beim Studierendensekretariat ein.
Nach der Einschreibung nennst du deinem Arbeitgeber Kassenname und Versicherungsnummer. Dein Arbeitgeber übernimmt die Abmeldung der Beiträge direkt.
Wenn du von einer privaten oder Reiseversicherung (z.B. Expatrio) zum studentischen GKV-Tarif wechselst, kontaktiere die gewählte Kasse mit deiner Immatrikulationsbescheinigung. Der Wechsel dauert in der Regel ein bis zwei Wochen.
Krankenversicherung und Steuererklärung
Beiträge zur studentischen Krankenversicherung sind in der deutschen Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen absetzbar. Der volle KVdS-Beitrag von ca. €130 pro Monat kann geltend gemacht werden.
Die meisten Werkstudierenden verdienen jedoch unter dem steuerlichen Grundfreibetrag (€12.096 im Jahr 2026), sodass dieser Abzug in der Praxis selten relevant ist. Übersteigt dein Gesamteinkommen diesen Betrag, lohnt sich eine Steuererklärung. Den vollständigen Überblick gibt unser Werkstudenten-Steuerratgeber.
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Häufig gestellte Fragen
Über den Autor

Dinh Minh (Minton) Vu
Dinh Minh Vu is a software engineer and CS master's student at the University of Passau. As an international student who navigated the German working student system himself, he built workingstudentjobs.de to help other international students find and land Working Student roles in Germany.
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