Skip to content
workingstudentjobs.de
Stadt Ulm logo

Praktikant*in verpflichtendes, freiwilliges, sonstiges Praktikum (m/w/d)

Stadt Ulmvor 4 TagenPraktikum
Vor OrtDeutsch erforderlichOperationsBusiness Operations

Stellenbeschreibung

Stadt Ulm hat diese Anzeige veröffentlicht. Wir haben unten unseren eigenen Werkstudenten-Kontext ergänzt — was diese Stelle für deine Wochenstunden, dein Netto und dein Studierendenvisum als Studierende:r in Ulm, Deutschland bedeutet.

Beschreibung bereitgestellt von Stadt Ulm

Unsere Stadtverwaltung ist so stark wie die Gesamtheit ihrer Mitarbeiter*innen (m/w/d). Werde Teil unseres Teams und gestalte Ulm aktiv mit.

Wir suchen Dich als

Praktikant*in verpflichtendes, freiwilliges, sonstiges Praktikum (m/w/d)

Voll-/Teilzeit, Praktikum

Die Stadt Ulm bietet in vielen Bereichen Praktikumsplätze an, die freiwillig studienbegleitend, als Vorpraktikum für Zulassungsvoraussetzungen, zur Berufsorientierung oder im Rahmen eines Pflichtpraktikums gesucht werden.

  • Pflichtpraktikum Das Praktikum muss verpflichtend aufgrund einer hochschulrechtlichen Bestimmung sein. Diese Voraussetzung ist durch Vorlage der Immatrikulationsbescheinigung und der Studienordnung nachzuweisen. Die Dauer richtet sich in der Regel nach der Studienordnung und ist für max. 6 Monate möglich. Das Praktikum wird, je nach Art und Umfang, monatlich vergütet.
  • Freiwilliges Praktikum zur Berufsorientierung Im Vordergrund steht das Erlernen von beruflichen Fähigkeiten und nicht die Arbeitserledigung an sich. Es wird außerdem vorausgesetzt, dass die berufliche Orientierung noch nicht abgeschlossen ist. Du bist also bspw. vor Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums und hast noch keines der beiden bereits abgeschlossen. Die Höchstdauer beträgt 3 Monate und wird monatlich vergütet.
  • Freiwilliges Praktikum begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung Im Vordergrund steht das Vertiefen der erlernten Theorie mit Einblicken in die Praxis. Die Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung, der Studienordnung oder einer ähnlichen Bestimmung ist notwendig. Die Dauer richtet sich, bspw. in der Regel nach der Studienordnung und ist für max. 3 Monate möglich. Das Praktikum wird, je nach Art und Umfang, monatlich vergütet.

Infos für deine Bewerbung:

Die Einstellung kann nur bei entsprechender Verwendungsmöglichkeit und Kapazitäten in den Fach/-Bereichen erfolgen.

Für Deine Bewerbung benötigen wir neben deinem Anschreiben einen Lebenslauf und die Kopie Deines aktuellen Notenspiegels. Es ist uns wichtig, dass Du uns Deinen gewünschten Arbeitsbereich und Wunschzeitraum angibst. Deshalb werden diese Daten im Bewerbungsformular abgefragt.

Fragen beantwortet Dir gerne:

Zentrale Ausbildungsstelle, Tel.: 0731/161-2188 oder per E-Mail unter [email protected].

Weitere Infos:

Die Stadt unterstützt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Teilzeitmodelle im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten. Wir begrüßen Deine Bewerbung unabhängig Deiner kulturellen und sozialen Herkunft, Deines Alters, Deiner Religion oder Weltanschauung, Deiner Behinderung, Deines Geschlechts oder Deiner sexuellen Identität. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.

Erfahre mehr über Arbeiten und Ausbildung bei der Stadt Ulm unter karriere.ulm.de.

Bitte bewirb Dich ausschließlich online über unser Bewerbungsportal. Wir freuen uns auf Deine Online-Bewerbung.

Wichtiges für Werkstudierende

Was dieses Praktikum im Bereich Operations in Ulm für dich bedeutet — Vergütungsregeln, Sozialabgaben und worauf internationale Studierende achten sollten.

Wochenstunden

Praktika haben keine 20-Stunden-Grenze, ein freiwilliges Praktikum über drei Monate muss aber in der Regel mindestens den Mindestlohn zahlen. Pflichtpraktika im Studium sind davon ausgenommen.

Werkstudenten-Regeln

Sozialabgaben

Pflichtpraktika sind weitgehend von Sozialabgaben befreit. Freiwillige Praktika gelten ab einer gewissen Dauer als reguläre Beschäftigung, dann fallen meist Beiträge an.

Versicherung prüfen

Internationale Studierende

Studierende von außerhalb der EU dürfen 140 volle oder 280 halbe Tage im Jahr arbeiten (seit März 2024, zuvor 120/240). Ein Werkstudentenvertrag passt meist in diesen Rahmen — prüfe die genauen Grenzen auf deinem Aufenthaltstitel.

Studieren in Deutschland

Häufig gestellte Fragen

Ähnliche Stellen