
Studentisches Pflichtpraktikum im BBR in Berlin
Geschätztes Netto
Monatlich netto nach Steuern und Sozialabgaben
€450/mo+
Zum SteuerrechnerStellenbeschreibung
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung hat diese Anzeige veröffentlicht. Wir haben unten unseren eigenen Werkstudenten-Kontext ergänzt — was diese Stelle für deine Wochenstunden, dein Netto und dein Studierendenvisum als Studierende:r in Berlin, Deutschland bedeutet.
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Beschreibung bereitgestellt von Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
BBR - bau drauf und bewirb dich!
Studentisches Pflichtpraktikum in Berlin
Ingenieurwissenschaften / Architektur
Informationstechnik
Verwaltungs- / Betriebs- / Rechtswissenschaften
Wir realisieren die Bauten der Bundesregierung, der Verfassungsorgane und der Ministerien sowie die Kulturbauten der Stiftung Preußischer Kulturbesitz.
Deine Türöffner
- ein Pflichtpraktikum, das in der Studienordnung vorgeschrieben ist
- ein zu unseren Aufgaben passender Studienschwerpunkt
- mindestens zwei abgeschlossene Fachsemester
- Deutschkenntnisse (C1-Niveau)
- eine hohe Lern- und Leistungsbereitschaft und ein hohes Maß an Eigeninitiative
- analytische sowie konzeptionelle Fähigkeiten
- idealerweise erste einschlägige Praktika-Erfahrungen
- rechtzeitige Bewerbung – am besten sechs Monate vor dem Wunschzeitraum
- Einblick in spannende Großprojekte im Bundesbau
- Themenvielfalt - Nachhaltigkeit, Neubau, Sanierung, Barrierefreiheit, Denkmalschutz, Energieeffizienz, Projektarbeit… alles ist möglich
- Förderung der persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung durch respektvolles Feedback
- Teamarbeit in einer oberen Bundesbehörde mit 1600 Mitarbeitenden
- Aufwandsentschädigung von 450 € mtl. bzw. in Teilzeit anteilig (steuer-/sozialabgabenpflichtig)
- Flexibles Arbeiten, Familienfreundlichkeit, Diversity: Das BBR als Arbeitgeber
Bei Fragen kannst du dich an Frau Wolf (Z1B) wenden: Tel.-Nr. 030/18 401-8192.
Wichtiges für Werkstudierende
Was dieses Praktikum im Bereich Ingenieurwesen in Berlin für dich bedeutet — Vergütungsregeln, Sozialabgaben und worauf internationale Studierende achten sollten.
Wochenstunden
Praktika haben keine 20-Stunden-Grenze, ein freiwilliges Praktikum über drei Monate muss aber in der Regel mindestens den Mindestlohn zahlen. Pflichtpraktika im Studium sind davon ausgenommen.
Werkstudenten-RegelnSozialabgaben
Pflichtpraktika sind weitgehend von Sozialabgaben befreit. Freiwillige Praktika gelten ab einer gewissen Dauer als reguläre Beschäftigung, dann fallen meist Beiträge an.
Versicherung prüfenInternationale Studierende
Studierende von außerhalb der EU dürfen 140 volle oder 280 halbe Tage im Jahr arbeiten (seit März 2024, zuvor 120/240). Ein Werkstudentenvertrag passt meist in diesen Rahmen — prüfe die genauen Grenzen auf deinem Aufenthaltstitel.
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