
Schülerpraktikant zum Elektroniker für Betriebstechnik (m/w/d)
Erforderliche Skills
Stellenbeschreibung
WÜRZBURGER VERSORGUNGS- UND VERKEHRS-GMBH - WVV hat diese Anzeige veröffentlicht. Wir haben unten unseren eigenen Werkstudenten-Kontext ergänzt — was diese Stelle für deine Wochenstunden, dein Netto und dein Studierendenvisum als Studierende:r in Würzburg, Deutschland bedeutet.
Beschreibung bereitgestellt von WÜRZBURGER VERSORGUNGS- UND VERKEHRS-GMBH - WVV
Schülerpraktikant zum Elektroniker für Betriebstechnik (m/w/d)
Wir bieten Dir spannende Einblicke in die Ausbildung und den WVV- Konzern.
Deine Aufgaben:
Du unterstützt bei/m:
- Zusammenbau und Verdrahtung von Geräten und Baugruppen
- Montage und Installation von Betriebsmitteln und Anlagen der Energieversorgung
- Prüfungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
- Inbetriebnahme von Anlagen auf dem Gebiet der Energie- und Wasserversorgung
- Du bist auf dem Weg zur mittleren Reife oder einem höheren Abschluss
- Du interessierst Dich für Technik
- Du bist sorgfältig und hast Freude im Umgang mit anderen Menschen
Du hast Interesse? Dann freuen wir uns auf Deine Bewerbung über unser Online-Formular. Bei Rückfragen zu Deinem Praktikum wende Dich gerne an Alicia Salzmann unter 0931 36-2169 oder per E-Mail an [email protected].
WÜRZBURGER VERSORGUNGS- UND VERKEHRS-GMBH
Abteilung Personal, Haugerring 5, 97070 Würzburg
Wichtiges für Werkstudierende
Was dieses Praktikum im Bereich Ingenieurwesen in Würzburg für dich bedeutet — Vergütungsregeln, Sozialabgaben und worauf internationale Studierende achten sollten.
Wochenstunden
Praktika haben keine 20-Stunden-Grenze, ein freiwilliges Praktikum über drei Monate muss aber in der Regel mindestens den Mindestlohn zahlen. Pflichtpraktika im Studium sind davon ausgenommen.
Werkstudenten-RegelnSozialabgaben
Pflichtpraktika sind weitgehend von Sozialabgaben befreit. Freiwillige Praktika gelten ab einer gewissen Dauer als reguläre Beschäftigung, dann fallen meist Beiträge an.
Versicherung prüfenInternationale Studierende
Studierende von außerhalb der EU dürfen 140 volle oder 280 halbe Tage im Jahr arbeiten (seit März 2024, zuvor 120/240). Ein Werkstudentenvertrag passt meist in diesen Rahmen — prüfe die genauen Grenzen auf deinem Aufenthaltstitel.
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