
Geschätztes Netto
Monatlich netto nach Steuern und Sozialabgaben
€1,559/mo+
Zum SteuerrechnerErforderliche Skills
Stellenbeschreibung
STIHL hat diese Anzeige veröffentlicht. Wir haben unten unseren eigenen Werkstudenten-Kontext ergänzt — was diese Stelle für deine Wochenstunden, dein Netto und dein Studierendenvisum als Studierende:r in Waiblingen, Deutschland bedeutet.
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Beschreibung bereitgestellt von STIHL
Das ist die Aufgabe
- Bestücken von Motorsägen und Motorgeräten mit diversen Sensoren
- Selbstständiges Durchführen von Schall- und Vibrationsmessungen
- Eigenständige Analyse der Messergebnisse
- Durchführen von Modal- und Betriebsschwingungsanalysen
- Konzeption und Betreuen von Musteraufbauten
- Laufendes Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Luft- und Raumfahrttechnik, Maschinenbau, Mechatronik oder vergleichbare Studiengänge
- Erste Erfahrungen mit Schall- und Schwingungsmesstechnik von Vorteil
- Interesse an praktischer Arbeit am Gerät
- Grundkenntnisse in Akustik und Schwingungslehre
- Selbstständige und strukturierte Arbeitsweise, Flexibilität sowie gute analytische Fähigkeiten
- Gehalt: 2.117 €/Monat
- Beginn: ab Oktober 2026
- Bitte füge deiner Bewerbung folgende Unterlagen bei: Lebenslauf, aktueller Notenspiegel und Immatrikulationsbescheinigung sowie wenn vorliegend Arbeitszeugnisse und deine gültige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis
Wichtiges für Werkstudierende
Was dieses Praktikum im Bereich Ingenieurwesen in Waiblingen für dich bedeutet — Vergütungsregeln, Sozialabgaben und worauf internationale Studierende achten sollten.
Wochenstunden
Praktika haben keine 20-Stunden-Grenze, ein freiwilliges Praktikum über drei Monate muss aber in der Regel mindestens den Mindestlohn zahlen. Pflichtpraktika im Studium sind davon ausgenommen.
Werkstudenten-RegelnSozialabgaben
Pflichtpraktika sind weitgehend von Sozialabgaben befreit. Freiwillige Praktika gelten ab einer gewissen Dauer als reguläre Beschäftigung, dann fallen meist Beiträge an.
Versicherung prüfenInternationale Studierende
Studierende von außerhalb der EU dürfen 140 volle oder 280 halbe Tage im Jahr arbeiten (seit März 2024, zuvor 120/240). Ein Werkstudentenvertrag passt meist in diesen Rahmen — prüfe die genauen Grenzen auf deinem Aufenthaltstitel.
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