
Praktikant*innenstellen für angehende Kinderpfleger*innen (m/w/d)
Stellenbeschreibung
Kinderhaus Nürnberg gGmbH hat diese Anzeige veröffentlicht. Wir haben unten unseren eigenen Werkstudenten-Kontext ergänzt — was diese Stelle für deine Wochenstunden, dein Netto und dein Studierendenvisum als Studierende:r in Nuremberg, Deutschland bedeutet.
Beschreibung bereitgestellt von Kinderhaus Nürnberg gGmbH
Wir sind konfessionell nicht gebunden und legen in unserer Arbeit viel Wert auf kulturelle Vielfalt und Akzeptanz der Weltreligionen. Flache Hierarchien, Chancengleichheit und Wertschätzung im Umgang mit Kindern, Eltern, Mitarbeitenden und Kund*innen prägen unser Handeln.
In unseren Einrichtungen in Nürnberg bieten wir
Praktikantinnenstellen für angehende Kinderpflegerinnen
Wir wünschen uns
- Freude an der Arbeit mit Kindern
- Zuverlässigkeit
- Verantwortungsbewusstsein
- Flexibilität
- offener Umgang mit Menschen
- regelmäßige Anleitungsgespräche als Grundvoraussetzung für Ihr Praktikum
- Praktikant*innenbetreuung durch den Träger
- Möglichkeit, jederzeit Ideen, Kritik und Wissen einzubringen und selbständig auszuprobieren
- angenehme, aufgeschlossene Atmosphäre
- die Kinderhaus-Benefits (wie kostenlose Nutzung der Sportangebote, Teilnahme an Teamevents) können auch von allen Praktikant*innen genutzt werden
- Arbeitszeit: je nach Absprache mit der Schule
- Praktikumsbeginn: jederzeit, je nach Absprache mit der Schule
Wichtiges für Werkstudierende
Was dieses Praktikum im Bereich Bildung in Nuremberg für dich bedeutet — Vergütungsregeln, Sozialabgaben und worauf internationale Studierende achten sollten.
Wochenstunden
Praktika haben keine 20-Stunden-Grenze, ein freiwilliges Praktikum über drei Monate muss aber in der Regel mindestens den Mindestlohn zahlen. Pflichtpraktika im Studium sind davon ausgenommen.
Werkstudenten-RegelnSozialabgaben
Pflichtpraktika sind weitgehend von Sozialabgaben befreit. Freiwillige Praktika gelten ab einer gewissen Dauer als reguläre Beschäftigung, dann fallen meist Beiträge an.
Versicherung prüfenInternationale Studierende
Studierende von außerhalb der EU dürfen 140 volle oder 280 halbe Tage im Jahr arbeiten (seit März 2024, zuvor 120/240). Ein Werkstudentenvertrag passt meist in diesen Rahmen — prüfe die genauen Grenzen auf deinem Aufenthaltstitel.
Studieren in Deutschland