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Werkstudent*in (w/m/d) im Oberrechnungsamt der EKD

Evangelische Kirche in Deutschlandvor 2 MonatenWerkstudent
HybridDeutsch erforderlichFinanceWirtschaftsprüfung

Erforderliche Skills

MS OfficeInterne KontrollsystemeRechnungswesenBuchführungProzesdokumentationDatenaufbereitungDokumentationProtokollführungJahresabschlussPrüfberichterstellung

Stellenbeschreibung

Evangelische Kirche in Deutschland hat diese Anzeige veröffentlicht. Wir haben unten unseren eigenen Werkstudenten-Kontext ergänzt — was diese Stelle für deine Wochenstunden, dein Netto und dein Studierendenvisum als Studierende:r in Hanover, Deutschland bedeutet.

Beschreibung bereitgestellt von Evangelische Kirche in Deutschland

Veröffentlicht am 09. April 2026

Arbeitsort Markgrafstraße 5, 30419 Hannover Bundesland Niedersachsen Stellenumfang Teilzeit Befristung bis zu zwei Jahren Voraussetzung Keine bestimmte Konfession notwendig Ende der Bewerbungsfrist 07. Mai 2026

Während des Studiums bereits berufliche Erfahrungen sammeln!

Im Oberrechnungsamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine befristete Teilzeitstelle (19,5 Stunden) als Werkstudent*in für bis zu zwei Jahre zu besetzen. Dienstort ist Hannover.

Die EKD koordiniert die Zusammenarbeit der in ihr zusammengeschlossenen 20 Landeskirchen und vertritt die Interessen der evangelischen Kirche in Staat und Gesellschaft.

Das Oberrechnungsamt der EKD (ORA) ist die unabhängige Finanzkontrollinstanz der EKD. Es prüft die Haushalts- und Wirtschaftsführung der EKD sowie verschiedener Gliedkirchen und Einrichtungen – vergleichbar mit einem staatlichen Rechnungshof. Zugleich ist es zunehmend strategischer Sparringspartner bei Reform- und Transformationsprozessen in Kirche und Diakonie.

Das erwartet dich bei uns

  • Unterstützung bei der Erstellung von Prüfberichten
  • Mitwirkung bei der Dokumentation von Prozessabläufen und internen Kontrollsystemen auf Basis vorgegebener Prüfschemata
  • Vorbereitung und Prüfung von Unterlagen, Belegen und Nachweisen (z. B. Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfungen) unter Anleitung von erfahrenen Kolleg*innen
  • Mitarbeit in Projekten des ORA, insbesondere bei der Einführung einer Prüfungssoftware (z. B. Tests, Datenaufbereitung und Dokumentation)
  • Übernahme organisatorischer und administrativer Aufgaben im Prüfungs- und Verwaltungsbereich (z. B. Terminplanung, Protokolle, Dokumentation und Datenpflege)

Das bringst du mit

  • laufendes Studium (Bachelor oder Master) der Wirtschaftswissenschaften oder vergleichbarer Studiengänge mit Schwerpunkt BWL, Rechnungswesen, Finanzen, Steuerwesen oder verwandten Bereichen
  • Grundkenntnisse im Rechnungswesen, der Buchführung sowie des Jahresabschlusses
  • analytisches Denken, strukturiertes Arbeiten sowie Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein
  • sicherer Umgang mit MS-Office-Anwendungen
  • Teamfähigkeit und Bereitschaft zur Einarbeitung in kirchenspezifische Rahmenbedingungen

Darauf kannst du dich freuen

  • eine interessante, sinnstiftende, verantwortungsvolle Tätigkeit in einem abwechslungsreichen und spannenden Arbeitsfeld
  • ein Entgelt nach Entgeltgruppe 5 DVO-EKD (entspricht TVöD Bund)
  • einen modernen Arbeitsplatz mit gutem Arbeitsklima in einem innovativen und wachsenden Team von knapp 20 Personen
  • flexible Arbeitszeiten und -modelle
  • die Möglichkeit des mobilen Arbeitens
  • ein „berufundfamilie“-zertifiziertes Arbeitsumfeld
  • einen Zuschuss zum Deutschlandticket Job
  • alles, was das Arbeiten bei der EKD ausmacht

Downloads

  • WerkstudentIn_Oberrechnungsamt.pdf (325.702 KB)

Wichtiges für Werkstudierende

Was diese Werkstudentenstelle im Bereich Finance in Hanover für dich bedeutet — die Wochenstundenregeln, Vorteile bei den Sozialabgaben und worauf internationale Studierende vor der Bewerbung achten sollten.

Wochenstunden

Werkstudierende dürfen während des Semesters bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten, in den Semesterferien Vollzeit. Wer das einhält, behält den Studierendenstatus und die Werkstudentenvorteile.

Werkstudenten-Regeln

Sozialabgaben

Dank des Werkstudentenprivilegs zahlst du keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung — nur die Rentenversicherung greift. Dir bleibt mehr netto als in einem regulären Job.

Versicherung prüfen

Internationale Studierende

Studierende von außerhalb der EU dürfen 140 volle oder 280 halbe Tage im Jahr arbeiten (seit März 2024, zuvor 120/240). Ein Werkstudentenvertrag passt meist in diesen Rahmen — prüfe die genauen Grenzen auf deinem Aufenthaltstitel.

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Häufig gestellte Fragen

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