
Stellenbeschreibung
Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat diese Anzeige veröffentlicht. Wir haben unten unseren eigenen Werkstudenten-Kontext ergänzt — was diese Stelle für deine Wochenstunden, dein Netto und dein Studierendenvisum als Studierende:r in Berlin, Deutschland bedeutet.
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Beschreibung bereitgestellt von Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sie stecken mitten im Studium, brennen für Politik und interessieren sich für Fragen der Arbeitswelt und Sozialpolitik der Zukunft? Im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Berlin und Bonn bieten wir Studierenden die Möglichkeit, im Rahmen eines Pflichtpraktikums hinter die Kulissen der Regierung zu blicken und selbst mitanzupacken.
Dafür sollten Sie aktuell an einer Uni oder Fachhochschule eingeschrieben sein, mindestens das dritte Semester erfolgreich gemeistert haben und ein Pflichtpraktikum absolvieren müssen. Im BMAS erwarten Sie spannende Einblicke in die Abläufe eines Ministeriums, die Möglichkeit, die Arbeits- und Sozialpolitik mitzugestalten, und erste Arbeitserfahrungen zu gewinnen. Freuen Sie sich auf flexible Arbeitszeiten, ein kollegiales Umfeld und moderne Ausstattung. Sie interessieren sich für einen Bereich ganz besonders oder bringen bereits Vorkenntnisse mit? Wir versuchen Ihre Wünsche zu berücksichtigen!
🗓️ Bewerbungsfrist ist der 15. Juli 2026.
👉 https://bmas.stellen.center/R45TDYNNR/praktikantinnen-mwd
Wichtiges für Werkstudierende
Was dieses Praktikum im Bereich Operations in Berlin für dich bedeutet — Vergütungsregeln, Sozialabgaben und worauf internationale Studierende achten sollten.
Wochenstunden
Praktika haben keine 20-Stunden-Grenze, ein freiwilliges Praktikum über drei Monate muss aber in der Regel mindestens den Mindestlohn zahlen. Pflichtpraktika im Studium sind davon ausgenommen.
Werkstudenten-RegelnSozialabgaben
Pflichtpraktika sind weitgehend von Sozialabgaben befreit. Freiwillige Praktika gelten ab einer gewissen Dauer als reguläre Beschäftigung, dann fallen meist Beiträge an.
Versicherung prüfenInternationale Studierende
Studierende von außerhalb der EU dürfen 140 volle oder 280 halbe Tage im Jahr arbeiten (seit März 2024, zuvor 120/240). Ein Werkstudentenvertrag passt meist in diesen Rahmen — prüfe die genauen Grenzen auf deinem Aufenthaltstitel.
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