
Pflichtpraktikant Crashtest und Fußgängerschutz (w/m/d) - Wintersemester 2026/27
Erforderliche Skills
Stellenbeschreibung
ADAC hat diese Anzeige veröffentlicht. Wir haben unten unseren eigenen Werkstudenten-Kontext ergänzt — was diese Stelle für deine Wochenstunden, dein Netto und dein Studierendenvisum als Studierende:r in Landsberg, Deutschland bedeutet.
Beschreibung bereitgestellt von ADAC
- Sie begleiten die Versuchsingenieure im täglichen Testbetrieb.
- Dabei wirken Sie bei der Fertigung, Montage und Reparatur von Testaufbauten mit.
- Sie unterstützen bei der Vorbereitung von Testfahrzeugen und Testeinrichtungen.
- Zudem helfen Sie beim Markieren der Testfahrzeuge mit einer lasergestützten Markiereinrichtung.
- Sie wirken bei der technischen Durchführung von Impaktorversuchen an Fahrzeugfronten gemäß EuroNCAP‑Testprotokoll und ECE‑Richtlinie R127 mit.
- Außerdem unterstützen Sie bei der Einrichtung, Steuerung und Auswertung von Highspeed‑Videokameras.
- Sie assistieren bei der Planung, Betreuung und Durchführung kundenspezifischer Aufträge auf globaler Ebene.
- Abschließend helfen Sie aktiv bei der Durchführung von Fahrzeugcrash‑, Kindersitz‑ und Whiplashversuchen mit
- Sie sind immatrikulierter Vollzeitstudent (w/m/d) der Fahrzeugtechnik, des Maschinenbaus, der Mechatronik, des Wirtschafts-/Ingenieurwesens oder eines vergleichbaren Studiengangs.
- Idealerweise besitzen Sie Grundkenntnisse in der Fahrzeugtechnik/-sicherheit z.B. durch eine technische Ausbildung.
- Eine zuverlässige, verantwortungsvolle und strukturierte Arbeitsweise zeichnet Sie aus.
- Zu Ihren Stärken gehören die Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie Flexibilität.
- Die Dauer des Pflichtpraktikums lt. Studienordnung beträgt mind. 18 Wochen.
- Zudem besitzen Sie den Führerschein Klasse B.
- Verkehrsgünstige Lage
- Kantine & Cafeteria
- Moderne Arbeitsplatzausstattung
Wichtiges für Werkstudierende
Was dieses Praktikum im Bereich Ingenieurwesen in Landsberg für dich bedeutet — Vergütungsregeln, Sozialabgaben und worauf internationale Studierende achten sollten.
Wochenstunden
Praktika haben keine 20-Stunden-Grenze, ein freiwilliges Praktikum über drei Monate muss aber in der Regel mindestens den Mindestlohn zahlen. Pflichtpraktika im Studium sind davon ausgenommen.
Werkstudenten-RegelnSozialabgaben
Pflichtpraktika sind weitgehend von Sozialabgaben befreit. Freiwillige Praktika gelten ab einer gewissen Dauer als reguläre Beschäftigung, dann fallen meist Beiträge an.
Versicherung prüfenInternationale Studierende
Studierende von außerhalb der EU dürfen 140 volle oder 280 halbe Tage im Jahr arbeiten (seit März 2024, zuvor 120/240). Ein Werkstudentenvertrag passt meist in diesen Rahmen — prüfe die genauen Grenzen auf deinem Aufenthaltstitel.
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