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Geld & Steuern

Lohnsteuer

Die Lohnsteuer ist die direkt vom Gehalt einbehaltene Einkommensteuer auf Arbeitslohn. Dank Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026) zahlen Werkstudenten bis etwa 1.300 Euro brutto im Monat meist keine, und zu viel gezahlte Beträge kommen per Steuererklärung zurück.

Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuer, sondern das Erhebungsverfahren der Einkommensteuer auf Arbeitslohn: Der Arbeitgeber berechnet sie monatlich nach deiner Steuerklasse, behält sie ein und führt sie ans Finanzamt ab. Der progressive Tarif beginnt mit 14 % oberhalb des Grundfreibetrags und steigt mit dem Einkommen. Solidaritätszuschlag und für Kirchenmitglieder die Kirchensteuer hängen am selben Abzug.

Weil der monatliche Einbehalt dein Gehalt aufs Jahr hochrechnet, führt unregelmäßiges Einkommen zu Überzahlung: Ein gut bezahltes dreimonatiges Praktikum wird besteuert, als hättest du das Gehalt das ganze Jahr verdient. Die Einkommensteuererklärung rechnet die Realität nach und erstattet die Differenz.

Was das für Werkstudenten bedeutet

Die meisten Werkstudenten mit bis zu 1.300 Euro brutto im Monat zahlen 2026 in Steuerklasse I keine Lohnsteuer. Wer in einzelnen Monaten mehr verdient hat, ein bezahltes Praktikum gemacht hat oder kurz in Klasse VI war, sollte eine Erklärung abgeben; Studierende holen im Schnitt mehrere hundert Euro zurück. Studienkosten sind absetzbar: Im Master oder Zweitstudium zählen Studiengebühren, Laptop und Pendelkosten als Werbungskosten und können sogar einen Verlustvortrag ins erste Berufsjahr erzeugen.

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