Arbeit & Anstellung
Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum zwischen Kündigung und tatsächlichem Vertragsende. Gesetzliches Minimum sind vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende; in der Probezeit verkürzt sie sich auf zwei Wochen. Verträge und Tarifverträge können längere Fristen festlegen.
Die Kündigungsfrist legt fest, wie viel Zeit zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Vertragsende liegen muss. Die gesetzliche Grundregel in §622 BGB: vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Für Arbeitgeber verlängert sich die Frist mit der Betriebszugehörigkeit auf bis zu sieben Monate nach zwanzig Jahren; für Arbeitnehmer bleibt sie bei vier Wochen, sofern der Vertrag nichts anderes regelt.
Eine Kündigung muss in Deutschland schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen; E-Mail oder Chat genügen nicht. In einer vereinbarten Probezeit sinkt die Frist auf zwei Wochen zu jedem Tag. Befristete Verträge sind ordentlich meist gar nicht kündbar, außer der Vertrag erlaubt es ausdrücklich.
Was das für Werkstudenten bedeutet
Prüfe die Kündigungsklausel in deinem Werkstudentenvertrag vor der Unterschrift: Viele Firmen verlängern auf sechs Wochen oder koppeln ans Monatsende. Das zählt, wenn du in eine Vollzeitstelle wechseln oder nach dem Abschluss gehen willst. Reiche die Kündigung auf Papier ein, behalte eine Kopie mit Empfangsbestätigung und lege den letzten Arbeitstag passend zu Visum, Immatrikulation oder neuem Vertragsbeginn.