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Praktikum in der »Zentralabteilung« der Sächsischen Staatskanzlei in den Bereichen »Recht« und »Organisation« (wieder verfügbar ab April 2027)

State Chancellery of Saxonyvor 1 MonatAktualisiert vor 16 TagenPraktikum
Vor OrtDeutsch erforderlichRechtWirtschaftsrecht

Auf einen Blick

  • Gehalt

    Nicht angegeben

    Median für Dresden (alle Bereiche): 1.655 €/Monat, aus 31 Praktikumsanzeigen mit Gehaltsangabe der letzten 12 Monate. Gehaltsübersicht

  • Voraussetzungen

    Studium: Immatrikulation erforderlich

  • Arbeitszeit & Dauer

    Start ab April 2027

  • Bewerbung

    Zeugnisse oder Notenspiegel erforderlich

  • Arbeitgeber

    State Chancellery of Saxony · Öffentlicher Sektor & Non-Profit · Hauptsitz in Dresden

    Wir listen 14 offene Werkstudentenjobs und Praktika bei State Chancellery of Saxony, davon 13 in Dresden. Alle Stellen von State Chancellery of Saxony

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  • Skills laut Anzeige

    MS Office

Stellenbeschreibung

Beschreibung bereitgestellt von State Chancellery of Saxony

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Im Bereich der Zentralabteilung besteht im Referat 13 jeweils in den Teilbereichen "Recht" oder "Organisation" die Möglichkeit für einen Praktikumseinsatz.

Voraussetzung für Ihren möglichen Einsatz in den o.g. Bereichen ist, dass Sie sich während des Praktikumszeitraumes in einem laufenden Studium befinden (bevorzugt im Abschlusspraktikum) und Interesse für politische Prozesse und für die Öffentliche Verwaltung mitbringen. Sie sollten sicher sein im Umgang mit den gängigen MS Office-Anwendungen und stehen mindestens für eine Dauer von sechs Wochen möglichst in Vollzeit zur Verfügung. Persönlich überzeugen Sie durch Team- und Kommunikationsfähigkeit und die Fähigkeit zum selbständigen, ergebnisorientierten Arbeiten.

Als Bewerbungsunterlagen benötigen wir:

  • ein aussagefähiges Anschreiben mit Angaben zu Ihrer Motivation, zum gewünschten Praktikumszeitraum und Einsatzbereich
  • den ausgefüllten Bewerbungsbogen (siehe Anlage)
  • einen tabellarischen Lebenslauf (Foto optional)
  • eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (nachträgliche Vorlage auch für den gesamten Praktikumszeitraum)
  • eine Kopie des Abiturzeugnisses
  • eine Kopie der letzten Leistungsnachweise/Notenübersichten

Bewerben Sie sich um ein Pflichtpraktikum, ist außerdem ein Auszug aus der Studien-, Prüfungsordnung, Zulassungsvorschrift bzw. eine Bestätigung der Hochschule als Nachweis über die Dauer des Pflichtpraktikums vorzulegen. Sofern Sie ein freiwilliges Praktikum begleitend zu Ihrem Studium ableisten wollen, ist dies bis zu einer Dauer von maximal drei Monaten möglich.

Es gibt keine festen Bewerbungsfristen, jedoch sollte Ihre Bewerbung rechtzeitig vor Beginn des Praktikums (mindestens einen Monat vorher) vorliegen.

Die Sächsische Staatskanzlei behält es sich vor, nach Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen ein Vorstellungsgespräch mit Ihnen zu führen.

Hinweise zum Verwendung Ihrer Daten gemäß DSGVO finden Sie unter https://www.sachsen.de/datenschutz.html .

Es gelten:Pflichtpraktikum140/280-Tage-RegelBrutto-Netto-Rechner

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