
Praktikum in der »Zentralabteilung« der Sächsischen Staatskanzlei im Bereich »Innerer Dienst« (verfügbar ab 2027)
Auf einen Blick
Gehalt
Nicht angegeben
Median für Dresden (alle Bereiche): 1.655 €/Monat, aus 31 Praktikumsanzeigen mit Gehaltsangabe der letzten 12 Monate. Gehaltsübersicht
Voraussetzungen
Studium: Immatrikulation erforderlich
Bewerbung
Zeugnisse oder Notenspiegel erforderlich
Arbeitgeber
State Chancellery of Saxony · Öffentlicher Sektor & Non-Profit · Hauptsitz in Dresden
Wir listen 14 offene Werkstudentenjobs und Praktika bei State Chancellery of Saxony, davon 13 in Dresden. Alle Stellen von State Chancellery of Saxony
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Davon: 2 % ohne Deutschkenntnisse, 17 % hybrid oder remote, 12 % mit Gehaltsangabe.
Skills laut Anzeige
MS OfficeDSGVO
Stellenbeschreibung
Bewerbung vorbereiten Lebenslauf und Anschreiben passend zu dieser Stelle, kostenlos.
Beschreibung bereitgestellt von State Chancellery of Saxony
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Im Bereich der Zentralabteilung besteht im Referat 12 im Bereich "Innerer Dienst, Zentralregistratur" (Querschnittsverwaltung) die Möglichkeit für einen Praktikumseinsatz.
Voraussetzung für Ihren möglichen Einsatz in den o.g. Bereichen ist, dass Sie sich während des Praktikumszeitraumes in einem laufenden Studium befinden (bevorzugt im Abschlusspraktikum) und Interesse für politische Prozesse und für die Öffentliche Verwaltung mitbringen. Sie sollten sicher sein im Umgang mit den gängigen MS Office-Anwendungen und stehen mindestens für eine Dauer von sechs Wochen möglichst in Vollzeit zur Verfügung. Persönlich überzeugen Sie durch Team- und Kommunikationsfähigkeit und die Fähigkeit zum selbständigen, ergebnisorientierten Arbeiten.
Als Bewerbungsunterlagen benötigen wir:
- ein aussagefähiges Anschreiben mit Angaben zu Ihrer Motivation, zum gewünschten Praktikumszeitraum und Einsatzbereich
- den ausgefüllten Bewerbungsbogen (siehe Anlage)
- einen tabellarischen Lebenslauf (Foto optional)
- eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (nachträgliche Vorlage auch für den gesamten Praktikumszeitraum)
- eine Kopie des Abiturzeugnisses
- eine Kopie der letzten Leistungsnachweise/Notenübersichten
Bewerben Sie sich um ein Pflichtpraktikum, ist außerdem ein Auszug aus der Studien-, Prüfungsordnung, Zulassungsvorschrift bzw. eine Bestätigung der Hochschule als Nachweis über die Dauer des Pflichtpraktikums vorzulegen. Sofern Sie ein freiwilliges Praktikum begleitend zu Ihrem Studium ableisten wollen, ist dies bis zu einer Dauer von maximal drei Monaten möglich.
Es gibt keine festen Bewerbungsfristen, jedoch sollte Ihre Bewerbung rechtzeitig vor Beginn des Praktikums (mindestens einen Monat vorher) vorliegen.
Die Sächsische Staatskanzlei behält es sich vor, nach Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen ein Vorstellungsgespräch mit Ihnen zu führen.
Hinweise zum Verwendung Ihrer Daten gemäß DSGVO finden Sie unter https://www.sachsen.de/datenschutz.html .
Es gelten:Pflichtpraktikum140/280-Tage-RegelBrutto-Netto-Rechner