Arbeit & Anstellung
Pflichtpraktikum
Ein Pflichtpraktikum ist ein von der Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum. Es ist vom Mindestlohn und von Sozialabgaben befreit, und für Nicht-EU-Studierende zählen seine Tage nicht auf die 140-Tage-Grenze pro Jahr.
Ein Pflichtpraktikum ist ein Praktikum, das die Prüfungsordnung deines Studiengangs ausdrücklich vorschreibt, mit definiertem Umfang und Dauer. Weil es Teil der Ausbildung ist und kein gewöhnliches Arbeitsverhältnis, fällt es für die vorgeschriebene Dauer aus dem Mindestlohngesetz heraus und bleibt sozialabgabenfrei, egal wie viele Stunden du arbeitest.
Die Befreiung gilt nur für den vorgeschriebenen Umfang. Verlangt deine Prüfungsordnung drei Monate und du bleibst sechs, werden die zusätzlichen drei Monate ein freiwilliges Praktikum mit Mindestlohn und normalen Beitragsregeln. Die Hochschule bestätigt den Pflichtstatus mit einer Bescheinigung, die Arbeitgeber anfordern.
Was das für Werkstudenten bedeutet
Für internationale Studierende hat das Pflichtpraktikum einen mächtigen Nebeneffekt: Seine Arbeitstage verbrauchen nicht dein 140-Tage-Kontingent. Du kannst also ein Vollzeit-Pflichtpraktikum machen und im selben Jahr trotzdem das volle Pensum als Werkstudent arbeiten. Finanziell ist von unbezahlt bis gut bezahlt alles möglich; das Gesetz erlaubt 0 Euro, also verhandle, und betrachte bezahlte Pflichtpraktika bei starken Firmen als Idealfall.