Arbeit & Anstellung
Werkvertrag
Ein Werkvertrag nach §631 BGB verpflichtet zu einem fertigen Ergebnis, nicht zur Arbeitszeit: Du handelst als selbstständiger Auftragnehmer. Trotz des ähnlichen Namens hat er nichts mit einem Werkstudenten-Arbeitsvertrag zu tun.
Beim Werkvertrag schuldet der Auftragnehmer ein konkretes Ergebnis (eine fertige Website, eine Übersetzung, eine reparierte Maschine) zu einem vereinbarten Preis. Bezahlt wird bei Lieferung und Abnahme des Werks, nicht nach Stunden. Der Auftragnehmer ist selbstständig: keine Sozialabgaben werden einbehalten, es gibt keinen bezahlten Urlaub und keine Lohnfortzahlung, Steuern sind eigene Sache.
Die Namensähnlichkeit mit dem Werkstudenten verwirrt viele. Ein Werkstudent hat einen Arbeitsvertrag mit Arbeitnehmerschutz. Ein Werkvertrag macht dich zum Freelancer für ein Liefergegenstück. Manche Firmen nutzen Werkverträge, um Arbeitgeberpflichten zu umgehen; wer feste Stunden nach Weisung mit Firmenausstattung arbeitet, ist womöglich scheinselbstständig, und das ist illegal.
Was das für Werkstudenten bedeutet
Gelegentliche Freelance-Aufträge per Werkvertrag sind für Studierende legal, auch für die meisten internationalen, aber das Einkommen gehört in die Steuererklärung, und Nicht-EU-Studierende müssen prüfen, ob ihre Aufenthaltserlaubnis selbstständige Tätigkeit überhaupt erlaubt; viele Studentenvisa tun das ohne Zusatzerlaubnis nicht. Bietet dir eine Firma eine 'Werkstudentenstelle' per Werkvertrag an, ist das ein Warnsignal: Du verlierst Mindestlohn, Lohnfortzahlung, Urlaub und das Werkstudentenprivileg.