Arbeit & Anstellung
Werkstudentenprivileg
Das Werkstudentenprivileg befreit immatrikulierte Studierende, die in der Vorlesungszeit maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten, von fast allen Sozialabgaben. Es bleibt nur die Rentenversicherung (9,3 % Arbeitnehmeranteil 2026), was das Netto gegenüber regulären Angestellten um rund 10 % erhöht.
Das Werkstudentenprivileg befreit immatrikulierte Studierende von den Arbeitnehmerbeiträgen zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, solange das Studium die Hauptbeschäftigung bleibt. Praktisch heißt das: die 20-Stunden-Grenze in der Vorlesungszeit einhalten. Als einziger Sozialabzug bleibt die Rentenversicherung mit 9,3 % Arbeitnehmeranteil im Jahr 2026.
Das Privileg gilt für das Beschäftigungsverhältnis, nicht für einen bestimmten Arbeitgeber, und es gibt keine Einkommensgrenze. Auch ein Werkstudent mit 2.500 Euro Monatsgehalt behält die Befreiung, solange die Stundengrenzen eingehalten werden. Die Krankenversicherung läuft separat weiter: Werkstudenten bleiben in der studentischen Krankenversicherung und zahlen ihren Beitrag direkt an die Krankenkasse.
Was das für Werkstudenten bedeutet
Das Privileg ist der finanzielle Grund, warum ein Werkstudentenvertrag die meisten Alternativen schlägt: Bei einem typischen Monatsgehalt von 1.300 Euro sparst du rund 150 Euro Abgaben im Monat gegenüber regulärer Teilzeit. Du verlierst es, sobald du in der Vorlesungszeit über 20 Wochenstunden gehst, dein Studium abschließt oder das 25. Fachsemester überschreitest. Praktika haben eigene Regeln: Pflichtpraktika sind unabhängig von den Stunden komplett beitragsfrei.