Geld & Steuern
Steuerklasse
Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer der Arbeitgeber monatlich einbehält. Ledige Studierende haben Klasse I; ein Zweitjob läuft immer über Klasse VI. Die Klasse ändert nur den Einbehalt, nicht die endgültige Jahressteuer, die die Steuererklärung ausgleicht.
Deutschland teilt Beschäftigte in sechs Lohnsteuerklassen ein, die den monatlichen Einbehalt steuern. Klasse I gilt für Ledige, Klasse II für Alleinerziehende, die Klassen III bis V verteilen die Last zwischen Eheleuten, und Klasse VI greift für jedes zweite und weitere Arbeitsverhältnis. Die Klasse beeinflusst nur den monatlichen Abzug; die tatsächliche Jahressteuer ist identisch und wird über die Einkommensteuererklärung abgerechnet.
Für die meisten Studierenden bedeutet Klasse I plus Grundfreibetrag: null Lohnsteuer bis etwa 1.300 Euro brutto im Monat (2026), weil der jährliche Grundfreibetrag von 12.348 Euro plus Arbeitnehmerpauschalen auf die Lohnmonate verteilt wird.
Was das für Werkstudenten bedeutet
Zwei Situationen treffen Studierende. Erstens: Ein zweiter Lohnjob läuft über Klasse VI mit Abzug ab dem ersten Euro; sind beide Jobs klein, hol dir das Zuviel per Steuererklärung zurück. Zweitens ändert eine Heirat die Optionen: Die Kombination III und V kann das monatliche Haushaltsnetto im Studium erhöhen. Einbehaltene Lohnsteuer in Klasse I oder VI ist für Studierende mit Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag meist erstattungsfähig, eine Steuererklärung bringt oft einige hundert Euro.