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Geld & Steuern

Sozialversicherung

Die Sozialversicherung umfasst Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich Beiträge von rund 40 % des Bruttolohns; Werkstudenten sind von den meisten Zweigen befreit und zahlen nur 9,3 % Rente.

Das deutsche Sozialversicherungssystem ruht auf fünf Säulen: gesetzliche Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und die arbeitgeberfinanzierte Unfallversicherung. Beiträge werden als Prozentsätze vom Brutto bis zu Bemessungsgrenzen berechnet und zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt, zusammen rund 40 % des Bruttolohns.

Die Mitgliedschaft entsteht automatisch mit der Beschäftigung; als normaler Arbeitnehmer kannst du dich dem gesetzlichen System nicht entziehen. Dafür deckt es medizinische Versorgung, Krankengeld nach sechs Wochen, Rente und Arbeitslosengeld ohne Gesundheitsprüfung ab.

Was das für Werkstudenten bedeutet

Das Werkstudentenprivileg streicht die Arbeitnehmeranteile zu Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung von deiner Abrechnung; es bleibt 2026 nur der Rentenbeitrag von 9,3 %. Diese Rentenmonate sind kein verlorenes Geld: Sie zählen zur Mindestversicherungszeit für eine deutsche Rente und zu den Voraussetzungen der Niederlassungserlaubnis. Krankenversicherung brauchst du trotzdem; den studentischen Beitrag zahlst du direkt an deine Krankenkasse statt über die Lohnabrechnung.

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