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Wohnen & Bürokratie

Rundfunkbeitrag (GEZ)

Der Rundfunkbeitrag beträgt 18,36 Euro im Monat und gilt pro Wohnung, unabhängig vom Fernsehbesitz. Umgangssprachlich noch GEZ genannt, finanziert er den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. BAföG-Empfänger können sich befreien lassen; WGs zahlen einmal und teilen.

Der Rundfunkbeitrag finanziert ARD, ZDF und Deutschlandradio. Die Pflicht hängt an der Wohnung, nicht an Person oder Gerät: Eine Wohnung schuldet 18,36 Euro im Monat, auch ohne Fernseher, Radio oder Interesse am deutschen Fernsehen. Der Beitragsservice (Nachfolger der GEZ) erfährt über die Anmeldedaten automatisch von neuen Haushalten und schreibt Neuangemeldete binnen Wochen an.

Befreiungen und Ermäßigungen gibt es für BAföG-Empfänger, manche andere Leistungsbezieher und Menschen mit bestimmten Behinderungen, auf Antrag mit Nachweis. Die Briefe zu ignorieren funktioniert nicht: Unbezahlte Beiträge werden vollstreckbare Schulden mit Säumniszuschlägen und können wie Steuern eingetrieben werden.

Was das für Werkstudenten bedeutet

In der WG fällt der Beitrag einmal pro Wohnung an: Kläre vor der Antwort auf deinen eigenen Brief, wer schon zahlt, melde den Haushalt einmal an und teile die 18,36 Euro unter den Mitbewohnern. Wohnheimzimmer mit eigenem Eingang zählen meist als eigene Wohnung und zahlen separat, Zimmer an einem Gemeinschaftsflur oft als eine. Mit BAföG stelle den Befreiungsantrag sofort; er wirkt nur ab Antragstellung, nicht rückwirkend. Beim Verlassen Deutschlands kündige mit der Abmeldebestätigung, sonst läuft das Konto weiter auf.

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