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Arbeit & Anstellung

Probezeit

Die Probezeit ist die Erprobungsphase zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses in Deutschland, maximal sechs Monate. Während ihr können beide Seiten mit verkürzter Frist von zwei Wochen kündigen. Werkstudentenverträge enthalten üblicherweise eine Probezeit von drei bis sechs Monaten.

Die Probezeit ist eine zu Vertragsbeginn vereinbarte Erprobungsphase, gesetzlich auf sechs Monate begrenzt. Ihre wichtigste Rechtsfolge ist die verkürzte Kündigungsfrist: Während der Probezeit können beide Seiten mit zwei Wochen Frist zu jedem beliebigen Tag kündigen, ohne Begründung. Danach gelten die regulären Fristen, beginnend mit vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende.

Eine Probezeit ist nicht verpflichtend; sie muss im Vertrag stehen. Der volle gesetzliche Kündigungsschutz greift erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit in Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten. Das deckt sich zeitlich mit der maximalen Probezeit, ist aber ein eigener Mechanismus.

Was das für Werkstudenten bedeutet

Werkstudentenverträge enthalten fast immer eine Probezeit, und das ist in Ordnung: Sie wirkt in beide Richtungen. Entpuppt sich die Stelle als Kopierjob statt Coding, kommst du mit zwei Wochen Frist raus, statt eine lange Kündigungsfrist abzusitzen. Eine Kündigung in der Probezeit hat keine negativen rechtlichen Folgen, und eine kurze Werkstudentenstation braucht in späteren Bewerbungen keine große Erklärung.

Weiterführend

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