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Arbeit & Anstellung

Praktikum

Ein Praktikum ist eine befristete praktische Lernstation im Unternehmen. Freiwillige Praktika über drei Monate müssen Mindestlohn zahlen; Pflichtpraktika laut Studienordnung sind davon ausgenommen. Praktika sind der wichtigste Einstiegsweg in deutsche Unternehmen.

Ein Praktikum ist ein befristeter Einsatz, um praktische Fähigkeiten im Unternehmen zu lernen. Das deutsche Recht unterscheidet zwei Kategorien mit sehr unterschiedlichen Regeln. Pflichtpraktika sind von Studien- oder Schulordnung vorgeschrieben und vom Mindestlohn sowie den meisten Sozialabgaben ausgenommen. Freiwillige Praktika gelten als reguläre Arbeitsverhältnisse: Ab mehr als drei Monaten Dauer greift der Mindestlohn, und die üblichen Beitragsregeln gelten.

Praktika dauern in Deutschland typischerweise drei bis sechs Monate. Unternehmen nutzen sie als Recruiting-Kanal, und viele Werkstudentenstellen und Absolventenangebote beginnen mit einem erfolgreichen Praktikum. Bezahlte freiwillige Praktika liegen je nach Branche meist zwischen Mindestlohn und rund 2.200 Euro im Monat, etwa in Tech, Consulting und Automotive.

Was das für Werkstudenten bedeutet

Kläre vor der Verhandlung, in welche Kategorie dein Praktikum fällt: Ein freiwilliges Praktikum über drei Monate muss jede Stunde mindestens mit Mindestlohn vergüten, ein Pflichtpraktikum darf rechtlich unbezahlt sein (gute Firmen zahlen trotzdem). Für Nicht-EU-Studierende zählen Pflichtpraktika nicht auf die 140-Tage-Grenze; freiwillige schon. Frag nach dem Praktikum nach einer Übernahme als Werkstudent, um die Verbindung durchs Semester zu halten.

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