Skip to content

Arbeit & Anstellung

Minijob

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit maximal 603 Euro Monatsverdienst (2026). Minijobber zahlen auf dieses Einkommen keine Lohnsteuer und keine Krankenversicherungsbeiträge. Studierende können einen Minijob zusätzlich zu oder statt einer Werkstudentenstelle ausüben.

Ein Minijob (offiziell geringfügige Beschäftigung) ist eine Beschäftigungsform, bei der der Monatsverdienst die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf: 603 Euro pro Monat im Jahr 2026. Die Grenze ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt und steigt mit ihm. Das Einkommen aus einem Minijob kommt praktisch netto an: Der Arbeitgeber zahlt Pauschalabgaben, der Arbeitnehmer in der Regel nur einen kleinen Rentenbeitrag, von dem er sich befreien lassen kann.

Minijobs werden über die Minijob-Zentrale gemeldet, nicht über das reguläre Sozialversicherungssystem. Typische studentische Minijobs sind Einzelhandel, Gastronomie, Nachhilfe und Lieferdienste, aber auch Büro-Minijobs sind verbreitet. Ein Minijob lässt sich mit einem regulären Job oder einer Werkstudentenstelle kombinieren, ohne die günstige Behandlung zu verlieren.

Was das für Werkstudenten bedeutet

Für Studierende lautet die praktische Frage meist: Minijob oder Werkstudentenvertrag? Unter 603 Euro im Monat sind beide netto fast identisch, nimm also die Stelle, die dich fachlich weiterbringt. Über der Grenze gewinnt der Werkstudentenvertrag: keine Verdienstobergrenze, weiterhin Sozialversicherungsbefreiung und meist höhere Stundenlöhne für studiennahe Arbeit. Für Nicht-EU-Studierende zählen Minijob-Stunden ebenfalls zur 20-Stunden-Grenze.

Weiterführend

Verwandte Begriffe