Arbeit & Anstellung
Midijob
Ein Midijob ist eine Beschäftigung mit 603,01 bis 2.000 Euro Monatsverdienst (2026), der sogenannte Übergangsbereich. Beschäftigte zahlen gestaffelt reduzierte Sozialabgaben. Für immatrikulierte Studierende ist das Werkstudentenprivileg meist günstiger, daher zählt der Midijob vor allem bei Jobs ohne Privileg.
Ein Midijob umfasst Beschäftigungen im Übergangsbereich zwischen der Minijob-Grenze von 603,01 Euro und 2.000 Euro brutto im Monat. In diesem Band sind die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung reduziert und steigen mit dem Einkommen, bis sie am oberen Rand den vollen Satz erreichen. Der Arbeitgeber zahlt zum Ausgleich etwas mehr, und die reduzierten Beiträge schmälern die spätere Rente kaum.
Die Midijob-Regeln sollen den Sprung vom abgabenfreien Minijob in die volle Beitragspflicht abfedern. Sie gelten automatisch, ein Antrag ist nicht nötig. Für reguläre Teilzeitkräfte in diesem Lohnband bedeutet die Gleitzone jeden Monat spürbar mehr Netto.
Was das für Werkstudenten bedeutet
Die meisten Werkstudenten kommen mit Midijob-Regeln nie in Berührung, weil das Werkstudentenprivileg sie ohnehin von Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit. Relevant wird die Gleitzone, wenn du den Werkstudentenstatus verlierst, etwa durch Überschreiten der 20-Stunden-Grenze in der Vorlesungszeit oder nach der Exmatrikulation, und dein Gehalt zwischen 603 und 2.000 Euro liegt. Dann federt der Übergangsbereich die zusätzlichen Abgaben ab.