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Versicherung

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist für alle in Deutschland Pflicht und Voraussetzung für Immatrikulation und Aufenthaltstitel. Studierende unter 30 zahlen den vergünstigten gesetzlichen Tarif von rund 130 bis 150 Euro im Monat; Werkstudentenjobs kosten dank Werkstudentenprivileg keine zusätzlichen Krankenkassenbeiträge.

Deutschland verlangt Krankenversicherung ohne Ausnahme. Das System teilt sich in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die rund 90 % der Bevölkerung über öffentliche Krankenkassen abdeckt, und die private Krankenversicherung (PKV) mit individuell kalkulierten Verträgen. Hochschulen prüfen den Schutz bei der Einschreibung, Ausländerbehörden bei jedem Aufenthaltstitel.

Studierende unter 30 erhalten die günstige studentische Krankenversicherung in der GKV zum gesetzlich standardisierten Tarif, je nach Zusatzbeitrag der Kasse rund 130 bis 150 Euro im Monat inklusive Pflegeversicherung. Ab 30 oder nach dem 14. Fachsemester endet der Studententarif und es wird teurer.

Was das für Werkstudenten bedeutet

Wäge GKV gegen PKV am Anfang sorgfältig ab: Der Wechsel von privat zurück in die gesetzliche Versicherung ist als Student stark eingeschränkt, sobald du dich einmal hast befreien lassen. Austauschstudierende mit EHIC oder Kurzzeit-Privattarifen tappen genau in diese Falle, wenn sie später ein Studium oder einen Werkstudentenjob beginnen. Mit Werkstudentenvertrag bleibt deine Krankenversicherung im Studententarif und wird selbst gezahlt, nicht vom Lohn abgezogen; plane sie als Fixkosten ein.

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