Geld & Steuern
BAföG
BAföG ist die staatliche Studienförderung: halb Zuschuss, halb zinsloses Darlehen, bis 992 Euro im Monat. Der Anspruch hängt vor allem vom Elterneinkommen ab, und internationale Studierende qualifizieren sich meist erst nach mehreren Jahren Aufenthalt oder Arbeit in Deutschland.
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz finanziert Studierende, deren Familien das Studium nicht tragen können. Die Eckdaten: ein Höchstsatz von 992 Euro im Monat inklusive Wohn- und Krankenversicherungszuschlag, zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen, dessen Rückzahlung unabhängig von der Förderhöhe bei 10.010 Euro gedeckelt ist.
Der Anspruch hängt von Elterneinkommen, eigenem Vermögen, Altersgrenzen und Studienfortschritt ab; die Förderungshöchstdauer koppelt die Zahlungen an die Regelstudienzeit. Anträge laufen über das BAföG-Amt des Studierendenwerks und sind berüchtigt papierlastig, aber selbst ein abgelehnter Antrag kann sich lohnen, etwa für die Befreiung vom Rundfunkbeitrag.
Was das für Werkstudenten bedeutet
Internationale Studierende haben die höchste Hürde: BAföG setzt in der Regel EU-Bürgerschaft mit Arbeitnehmerstatus, einen Daueraufenthaltstitel oder fünf Jahre rechtmäßigen Voraufenthalt voraus, weshalb sich die meisten Nicht-EU-Studierenden über Werkstudentenjobs finanzieren. Wer BAföG bekommt, sollte den Freibetrag im Blick behalten: Jobeinkommen bis etwa Minijob-Niveau lässt die Förderung unangetastet, höhere Werkstudentengehälter kürzen sie. Melde Einkommensänderungen proaktiv; Rückforderungen schmerzen mehr als gekürzte Sätze.