
Praktikum in der »Internetredaktion« der Sächsischen Staatskanzlei (wieder verfügbar ab 2026)
Erforderliche Skills
Stellenbeschreibung
State Chancellery of Saxony hat diese Stelle ausgeschrieben. Unten erklären wir, was sie für dich als Werkstudent:in in Dresden bedeutet: deine Wochenstunden, dein Netto und deine Visumsgrenzen.
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Beschreibung bereitgestellt von State Chancellery of Saxony
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Voraussetzung ist, dass Sie sich während des Praktikumszeitraumes in einem laufenden Studium befinden, vorzugsweise Kommunikations- oder Medienwissenschaft, Medientechnik oder Medienmanagement oder ein vergleichbarer Studiengang. Sie besitzen theoretische und praktische Kenntnisse im Umgang mit Hypertextmedien und in Marketing bzw. Public Relations. Sie bringen Interesse für politische Prozesse und für die Öffentliche Verwaltung mit und sind sicher im Umgang mit den gängigen MS Office-Anwendungen. Ihr Vordiplom haben Sie bereits abgeschlossen oder Sie befinden sich in der zweiten Hälfte Ihres Bachelorstudienganges und stehen mindestens für eine Dauer von sechs Wochen Vollzeit zur Verfügung. Persönlich überzeugen Sie durch Team- und Kommunikationsfähigkeit und haben mit HTML, Bildbearbeitung und Layout schon erste Erfahrungen gesammelt.
Das Referat »Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit« ist verantwortlich für die Vermittlung von politischen Informationen zwischen Bürgern, Medien und der Staatsregierung. Die Internet-Redaktion betreut den Netz-Auftritt des Freistaates (www.sachsen.de) und koordiniert die Internetaktivitäten der Staatsregierung.
Zu Ihren Aufgaben während des Praktikums gehören
- die Unterstützung der Internet-Redaktion bei der Planung, Koordination und Abwicklung operativer und strategischer Aufgaben,
- die Mitarbeit bei der Optimierung des bestehenden Content-Angebots und der Konzeption sowie des funktionalen Tests inhaltlich und qualitativ neuer Module,
- die Bearbeitung von Nutzer- und Partneranfragen,
- das Recherchieren von Informationen und Material aus internen und externen Quellen,
- die Pflege von Texten und Daten ebenso wie
- Bildbearbeitung und Layout.
Sie erhalten darüber hinaus Einblicke in die Methoden politischer Kommunikation, in verschiedene politische Themengebiete und moderne Kommunikationstechnologien.
Als Bewerbungsunterlagen benötigen wir:
- ein aussagefähiges Anschreiben mit Angaben zu Ihrer Motivation, zum gewünschten Praktikumszeitraum und Einsatzbereich
- den ausgefüllten Bewerbungsbogen (siehe Anlage)
- einen tabellarischen Lebenslauf (Foto optional)
- eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (nachträgliche Vorlage auch für den gesamten Praktikumszeitraum)
- eine Kopie des Abiturzeugnisses
- eine Kopie der letzten Leistungsnachweise/Notenübersichten
Bewerben Sie sich um ein Pflichtpraktikum, ist außerdem ein Auszug aus der Studien-, Prüfungsordnung, Zulassungsvorschrift bzw. eine Bestätigung der Hochschule als Nachweis über die Dauer des Pflichtpraktikums vorzulegen. Sofern Sie ein freiwilliges Praktikum begleitend zu Ihrem Studium ableisten wollen, ist dies bis zu einer Dauer von maximal drei Monaten möglich.
Es gibt keine festen Bewerbungsfristen, jedoch sollte Ihre Bewerbung rechtzeitig vor Beginn des Praktikums (mindestens einen Monat vorher) vorliegen.
Die Sächsische Staatskanzlei behält es sich vor, nach Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen ein Vorstellungsgespräch mit Ihnen zu führen.
Hinweise zum Verwendung Ihrer Daten gemäß DSGVO finden Sie unter https://www.sachsen.de/datenschutz.html .
Wichtiges für Werkstudierende
Was dieses Praktikum im Bereich Marketing in Dresden für dich bedeutet: die Vergütungsregeln, die Sozialabgaben und worauf internationale Studierende achten sollten.
Wochenstunden
Praktika haben keine 20-Stunden-Grenze, ein freiwilliges Praktikum über drei Monate muss aber in der Regel mindestens den Mindestlohn zahlen. Pflichtpraktika im Studium sind davon ausgenommen.
Werkstudenten-RegelnSozialabgaben
Pflichtpraktika sind weitgehend von Sozialabgaben befreit. Freiwillige Praktika gelten ab einer gewissen Dauer als reguläre Beschäftigung, dann fallen meist Beiträge an.
Versicherung prüfenInternationale Studierende
Studierende von außerhalb der EU dürfen 140 volle oder 280 halbe Tage im Jahr arbeiten (seit März 2024, zuvor 120/240). Ein Werkstudentenvertrag passt meist in diesen Rahmen — prüfe die genauen Grenzen auf deinem Aufenthaltstitel.
Studieren in Deutschland