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Praktikum im Referat »Protokoll, Geschäftsstelle 'Tag der Sachsen'« der Sächsischen Staatskanzlei (wieder verfügbar ab 2027)

State Chancellery of Saxonyvor 14 TagenAktualisiert vor 12 TagenPraktikum
Vor OrtDeutsch erforderlichOperationsEventmanagement

Erforderliche Skills

MS Office

Stellenbeschreibung

State Chancellery of Saxony hat diese Stelle ausgeschrieben. Unten erklären wir, was sie für dich als Werkstudent:in in Dresden bedeutet: deine Wochenstunden, dein Netto und deine Visumsgrenzen.

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Beschreibung bereitgestellt von State Chancellery of Saxony

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Voraussetzung ist, dass Sie sich während des Praktikumszeitraumes in einem laufenden Studium befinden, vorzugsweise Medienmanagement, Angewandte Medienwirtschaft, Sprachwissenschaften oder ein vergleichbarer Studiengang oder Sie haben Ihr Vordiplom an einer Fachhochschule der Verwaltung abgelegt. Sie verfügen über erste praktische Erfahrung in der Planung und Organisation von Veranstaltungen. Sie bringen Interesse für politische Prozesse und für die Öffentliche Verwaltung mit, sind sicher im Umgang mit den gängigen MS Office-Anwendungen, können Briefe und Schriftstücke gut und stilsicher formulieren und stehen mindestens für eine Dauer von sechs Wochen in Vollzeit zur Verfügung. Persönlich überzeugen Sie durch Team- und Kommunikationsfähigkeit, gewandtes Auftreten bei repräsentativen Anlässen, hohe Einsatzbereitschaft und die Fähigkeit zum selbständigen, ergebnisorientierten Arbeiten.

Der Bereich Protokoll regelt die Abläufe bei offiziellen und repräsentativen Anlässen, wie z. B. für Staatsbesuche und offizielle Besuche, Konferenzen, Festakte, Ordensverleihungen und sonstige Empfänge. Beim Protokoll liegen die Prüfungsverfahren für Anregungen auf Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland und des Verdienstordens des Freistaates Sachsen wie auch zu Anfragen an den Ministerpräsidenten zur Übernahme von Schirmherrschaften. Darüber hinaus werden die Kontakte zu den konsularischen Vertretungen im Freistaat Sachsen und diplomatischen Vertretungen in Berlin gepflegt.

Im Bereich Protokoll ist zudem die Geschäftsstelle 'Tag der Sachsen' angesiedelt, bei der die Organisation des jährlich stattfindenden gleichnamigen Ereignisses zusammenläuft.

Während Ihres Praktikums sind Sie umfangreich in die protokollarischen Prozesse nach den jeweils gerade gegebenen Schwerpunkten eingebunden.

Als Bewerbungsunterlagen benötigen wir:

  • ein aussagefähiges Anschreiben mit Angaben zu Ihrer Motivation, zum gewünschten Praktikumszeitraum und Einsatzbereich
  • den ausgefüllten Bewerbungsbogen (siehe Anlage)
  • einen tabellarischen Lebenslauf (Foto optional)
  • eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (nachträgliche Vorlage auch für den gesamten Praktikumszeitraum)
  • eine Kopie des Abiturzeugnisses
  • eine Kopie der letzten Leistungsnachweise/Notenübersichten

Bewerben Sie sich um ein Pflichtpraktikum, ist außerdem ein Auszug aus der Studien-, Prüfungsordnung, Zulassungsvorschrift bzw. eine Bestätigung der Hochschule als Nachweis über die Dauer des Pflichtpraktikums vorzulegen. Sofern Sie ein freiwilliges Praktikum begleitend zu Ihrem Studium ableisten wollen, ist dies bis zu einer Dauer von maximal drei Monaten möglich.

Es gibt keine festen Bewerbungsfristen, jedoch sollte Ihre Bewerbung rechtzeitig vor Beginn des Praktikums (mindestens einen Monat vorher) vorliegen.

Die Sächsische Staatskanzlei behält es sich vor, nach Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen ein Vorstellungsgespräch mit Ihnen zu führen.

Hinweise zum Verwendung Ihrer Daten gemäß DSGVO finden Sie unter https://www.sachsen.de/datenschutz.html .

Wichtiges für Werkstudierende

Was dieses Praktikum im Bereich Operations in Dresden für dich bedeutet: die Vergütungsregeln, die Sozialabgaben und worauf internationale Studierende achten sollten.

Wochenstunden

Praktika haben keine 20-Stunden-Grenze, ein freiwilliges Praktikum über drei Monate muss aber in der Regel mindestens den Mindestlohn zahlen. Pflichtpraktika im Studium sind davon ausgenommen.

Werkstudenten-Regeln

Sozialabgaben

Pflichtpraktika sind weitgehend von Sozialabgaben befreit. Freiwillige Praktika gelten ab einer gewissen Dauer als reguläre Beschäftigung, dann fallen meist Beiträge an.

Versicherung prüfen

Internationale Studierende

Studierende von außerhalb der EU dürfen 140 volle oder 280 halbe Tage im Jahr arbeiten (seit März 2024, zuvor 120/240). Ein Werkstudentenvertrag passt meist in diesen Rahmen — prüfe die genauen Grenzen auf deinem Aufenthaltstitel.

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Häufig gestellte Fragen

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