
Vertiefungspraktikum Bachelor (m/w/d) of Arts Public Management
Geschätztes Netto
Monatlich netto nach Steuern und Sozialabgaben
€1,067 – €1,305/mo
Zum SteuerrechnerErforderliche Skills
Stellenbeschreibung
Stadt Laupheim hat diese Stelle ausgeschrieben. Unten erklären wir, was sie für dich als Werkstudent:in in Laupheim bedeutet: deine Wochenstunden, dein Netto und deine Visumsgrenzen.
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Beschreibung bereitgestellt von Stadt Laupheim
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Laupheim sind unsere Stärke:
Werden auch Sie zum Gesicht Laupheims.
Wir bieten für die notwendige Praxisphase (nach dem Grundstudium) im Studiengang Public Management das
Vertiefungspraktikum Bachelor (m/w/d) of Arts Public Management
Bereiche in denen das Praktikum absolviert werden kann:
- Leistungsverwaltung
- Ordnungsverwaltung
- Wirtschaft und Finanzen, öffentliche Betriebe
- Organisation, Personal und Informationsmanagement
- Kommunalpolitik, Führung im öffentlichen Sektor
Wir benötigen folgende Unterlagen von Ihnen:
- Anschreiben mit Angaben zum Vertiefungsbereich
- Lebenslauf
- Kopie des aktuellen Notenspiegels
- Gewünschter Zeitraum des Praktikums
Stadt Laupheim als attraktive Arbeitgeberin:
https://www.karriere-stadt-laupheim.de
Werden auch Sie ein Gesicht Laupheims! Für personalrechtliche Auskünfte steht Ihnen Frau Hofmann (Tel. 07392 704-247) gerne zur Verfügung.
Wichtiges für Werkstudierende
Was dieses Praktikum im Bereich Operations in Laupheim für dich bedeutet: die Vergütungsregeln, die Sozialabgaben und worauf internationale Studierende achten sollten.
Wochenstunden
Praktika haben keine 20-Stunden-Grenze, ein freiwilliges Praktikum über drei Monate muss aber in der Regel mindestens den Mindestlohn zahlen. Pflichtpraktika im Studium sind davon ausgenommen.
Werkstudenten-RegelnSozialabgaben
Pflichtpraktika sind weitgehend von Sozialabgaben befreit. Freiwillige Praktika gelten ab einer gewissen Dauer als reguläre Beschäftigung, dann fallen meist Beiträge an.
Versicherung prüfenInternationale Studierende
Studierende von außerhalb der EU dürfen 140 volle oder 280 halbe Tage im Jahr arbeiten (seit März 2024, zuvor 120/240). Ein Werkstudentenvertrag passt meist in diesen Rahmen — prüfe die genauen Grenzen auf deinem Aufenthaltstitel.
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