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Anerkennungspraktikum für die Berufe Erzieher (m/w/d) und sozialpädagogischen Assistenz (m/w/d)

Stadt Laupheimvor 13 StundenPraktikum
€21,840/yrVor OrtDeutsch erforderlichBildungBildungsprogramme

Geschätztes Netto

Monatlich netto nach Steuern und Sozialabgaben

€1,380/mo+

Zum Steuerrechner

Stellenbeschreibung

Stadt Laupheim hat diese Stelle ausgeschrieben. Unten erklären wir, was sie für dich als Werkstudent:in in Laupheim bedeutet: deine Wochenstunden, dein Netto und deine Visumsgrenzen.

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Beschreibung bereitgestellt von Stadt Laupheim

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Laupheim sind unsere Stärke:

Werden auch Sie zum Gesicht Laupheims.

Wir suchen für das Kindergartenjahr 2027/2028 für unsere Kindertageseinrichtungen mehrere Personen für das

Anerkennungspraktikum (m/w/d) für die Berufe Erzieher (m/w/d) und sozialpädagogische Assistenz (m/w/d)

Dein To-Do - Was DICH bei UNS erwartet:

Kinder von heute gestalten die Welt von morgen.

Pädagogische Fachkräfte haben große Gestaltungsspielräume. Sie begleiten, unterstützen und fördern kindliche Bildungs- und Entwicklungsprozesse. Zusammen mit den Eltern und sozialpädagogischen Einrichtungen planen sie erzieherische Maßnahmen und setzen diese um. Diese Aufgaben erwarten dich z. B. in unseren Kindergärten und Kinderkrippen sowie in Horten.

Was DICH ausmacht:

  • Du hast die schulische Ausbildung an einer sozialpädagogischen Schule erfolgreich abgeschlossen und möchtest dein Wissen nun in der Praxis während des Anerkennungsjahres anwenden und umsetzen.

Bitte bewirb dich bis spätestens 29. November 2026.

Was UNS ausmacht:

  • Die Praktikumsvergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVPöD, Jahresbruttogehalt bis zu 25.214 EUR)

Stadt Laupheim als attraktive Arbeitgeberin:

https://www.karriere-stadt-laupheim.de

Werden auch Sie ein Gesicht Laupheims! Für personalrechtliche Auskünfte steht Ihnen Frau Hofmann (Tel. 07392 704-247) gerne zur Verfügung.

Wichtiges für Werkstudierende

Was dieses Praktikum im Bereich Bildung in Laupheim für dich bedeutet: die Vergütungsregeln, die Sozialabgaben und worauf internationale Studierende achten sollten.

Wochenstunden

Praktika haben keine 20-Stunden-Grenze, ein freiwilliges Praktikum über drei Monate muss aber in der Regel mindestens den Mindestlohn zahlen. Pflichtpraktika im Studium sind davon ausgenommen.

Werkstudenten-Regeln

Sozialabgaben

Pflichtpraktika sind weitgehend von Sozialabgaben befreit. Freiwillige Praktika gelten ab einer gewissen Dauer als reguläre Beschäftigung, dann fallen meist Beiträge an.

Versicherung prüfen

Internationale Studierende

Studierende von außerhalb der EU dürfen 140 volle oder 280 halbe Tage im Jahr arbeiten (seit März 2024, zuvor 120/240). Ein Werkstudentenvertrag passt meist in diesen Rahmen — prüfe die genauen Grenzen auf deinem Aufenthaltstitel.

Studieren in Deutschland

Häufig gestellte Fragen

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