
Praktikant*in im Projekt "Kommunale Zusammenarbeit für eine global nachhaltige Entwicklung"
Stellenbeschreibung
GIZ Viet Nam hat diese Stelle ausgeschrieben. Unten erklären wir, was sie für dich als Werkstudent:in in Berlin bedeutet: deine Wochenstunden, dein Netto und deine Visumsgrenzen.
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Beschreibung bereitgestellt von GIZ Viet Nam
Das Projekt Kommunale Zusammenarbeit für eine global nachhaltige Entwicklung (KommuNE) zielt darauf ab, dass sich kommunale Akteure – Städte, Landkreise, Gemeinden sowie kommunale nationale Verbände und Netzwerke – aus
Deutschland, Europa und EZ-Partnerländern stärker für eine global nachhaltige Entwicklung einsetzen. Dafür sind Beratungseinsätze bei kommunalen Spitzenverbände und ausgewählten Akteuren auf europäischer Ebene vorgesehen sowie die Entwicklung und Umsetzung innovativer Kooperationsmaßnahmen zwischen kommunalen Akteuren. Ziel ist darüber hinaus, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) darin zu unterstützen, den strategischen Politikrahmen der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) in Deutschland, Europa und dem globalen Süden zu stärken. Das Vorhaben kooperiert mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB), dem Deutschen Landkreistag (DLT), dem Deutschen Städtetag (DST), dem Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) und der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW).
Wichtiges für Werkstudierende
Was dieses Praktikum im Bereich Operations in Berlin für dich bedeutet: die Vergütungsregeln, die Sozialabgaben und worauf internationale Studierende achten sollten.
Wochenstunden
Praktika haben keine 20-Stunden-Grenze, ein freiwilliges Praktikum über drei Monate muss aber in der Regel mindestens den Mindestlohn zahlen. Pflichtpraktika im Studium sind davon ausgenommen.
Werkstudenten-RegelnSozialabgaben
Pflichtpraktika sind weitgehend von Sozialabgaben befreit. Freiwillige Praktika gelten ab einer gewissen Dauer als reguläre Beschäftigung, dann fallen meist Beiträge an.
Versicherung prüfenInternationale Studierende
Studierende von außerhalb der EU dürfen 140 volle oder 280 halbe Tage im Jahr arbeiten (seit März 2024, zuvor 120/240). Ein Werkstudentenvertrag passt meist in diesen Rahmen — prüfe die genauen Grenzen auf deinem Aufenthaltstitel.
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