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Praktikant: in für Gebäudetechnik (TGA) (m/w/d)

ZÜBLINvor 18 TagenPraktikum
Vor OrtDeutsch erforderlichIngenieurwesenEnergietechnik

Erforderliche Skills

Generative DesignBIM

Stellenbeschreibung

ZÜBLIN hat diese Stelle ausgeschrieben. Unten erklären wir, was sie für dich als Werkstudent:in in Stuttgart bedeutet: deine Wochenstunden, dein Netto und deine Visumsgrenzen.

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Beschreibung bereitgestellt von ZÜBLIN

Aufgaben

  • Mitwirken bei der Durchführung von TGA-Projekten im Rahmen des Schlüsselfertigbaus unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und technischen Zielsetzung
  • Unterstützung bei Preisermittlung der Gewerke im Bereich TGA (HKLS)im Rahmen von Generalunternehmerangeboten
  • Einbeziehen der BIM-Arbeitsmethode zur Kalkulation
  • Nutzung moderner Technologien wie Generative Design
  • Mithilfe bei der Ausschreibung der HKLS-Gewerke
  • Bewertung von Nachunternehmerangeboten und Mitwirkung bei der Vergabe
  • Mitwirkung bei der Planungskoordination und wirtschaftliche Optimierung
  • Unterstützung in der Fachbauleitung der HLSK-Gewerke auf der Baustelle sowie Begleitung der Inbetriebnahme- und Abnahmephase

Qualifikationen

  • Eingeschriebene:r Student:in der Nachhaltigen Gebäude- und Energietechnik
  • EDV-Kenntnisse sowie die Erfahrung mit einschlägigen Software-Anwendungen im Bauwesen wünschenswert
  • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Ein hohes Maß an technischem und wirtschaftlichem Verständnis und Verantwortungsbewusstsein
  • Teamfähigkeit, ein hohes Maß an Eigeninitiative sowie eine strukturierte Arbeitsweise runden Ihr Profil ab

Wichtiges für Werkstudierende

Was dieses Praktikum im Bereich Ingenieurwesen in Stuttgart für dich bedeutet: die Vergütungsregeln, die Sozialabgaben und worauf internationale Studierende achten sollten.

Wochenstunden

Praktika haben keine 20-Stunden-Grenze, ein freiwilliges Praktikum über drei Monate muss aber in der Regel mindestens den Mindestlohn zahlen. Pflichtpraktika im Studium sind davon ausgenommen.

Werkstudenten-Regeln

Sozialabgaben

Pflichtpraktika sind weitgehend von Sozialabgaben befreit. Freiwillige Praktika gelten ab einer gewissen Dauer als reguläre Beschäftigung, dann fallen meist Beiträge an.

Versicherung prüfen

Internationale Studierende

Studierende von außerhalb der EU dürfen 140 volle oder 280 halbe Tage im Jahr arbeiten (seit März 2024, zuvor 120/240). Ein Werkstudentenvertrag passt meist in diesen Rahmen — prüfe die genauen Grenzen auf deinem Aufenthaltstitel.

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Häufig gestellte Fragen

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