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Praktikant:in (m/w/d) Maschinentechnik bei Projekt "Pfaffensteigtunnel" im SoSe 2027

ZÜBLINvor 10 TagenPraktikum
Vor OrtDeutsch erforderlichIngenieurwesenMaschinenbau

Erforderliche Skills

Führerschein Klasse BMS Office

Stellenbeschreibung

ZÜBLIN hat diese Stelle ausgeschrieben. Unten erklären wir, was sie für dich als Werkstudent:in in Stuttgart bedeutet: deine Wochenstunden, dein Netto und deine Visumsgrenzen.

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Beschreibung bereitgestellt von ZÜBLIN

Aufgaben

  • Unterstützung der Abteilung Maschinentechnik auf der Baustelle
  • Übernahme von Tätigkeiten in der Administration und Verwaltung
  • Unterstützung bei der digitalen Erfassung, Pflege und Auswertung von Daten

Qualifikationen

  • Du bist derzeit in einem Studiengang mit der Fachrichtung Maschinenbau oder in einem vergleichbaren Studiengang immatrikuliert (Bachelor oder Master)
  • Idealerweise hast du großes Interesse an Baumaschinen und organisierst gerne
  • Idealerweise bringst Du erste Praxiserfahrungen aus z.B. vorherigen Praktika mit
  • Du verfügst über erste theoretische Kenntnisse aus dem Studium und bist motiviert, diese in der Praxis anzuwenden
  • Sehr gute Kenntnisse des MS-Office-Pakets
  • Sehr gute Deutschkenntnisse
  • Absolvierung eines 6-monatigen Praktikums
  • Führerschein Klasse B
  • Eine strukturierte, selbständige und engagierte Arbeitsweise runden Ihr Profil ab

Wichtiges für Werkstudierende

Was dieses Praktikum im Bereich Ingenieurwesen in Stuttgart für dich bedeutet: die Vergütungsregeln, die Sozialabgaben und worauf internationale Studierende achten sollten.

Wochenstunden

Praktika haben keine 20-Stunden-Grenze, ein freiwilliges Praktikum über drei Monate muss aber in der Regel mindestens den Mindestlohn zahlen. Pflichtpraktika im Studium sind davon ausgenommen.

Werkstudenten-Regeln

Sozialabgaben

Pflichtpraktika sind weitgehend von Sozialabgaben befreit. Freiwillige Praktika gelten ab einer gewissen Dauer als reguläre Beschäftigung, dann fallen meist Beiträge an.

Versicherung prüfen

Internationale Studierende

Studierende von außerhalb der EU dürfen 140 volle oder 280 halbe Tage im Jahr arbeiten (seit März 2024, zuvor 120/240). Ein Werkstudentenvertrag passt meist in diesen Rahmen — prüfe die genauen Grenzen auf deinem Aufenthaltstitel.

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Häufig gestellte Fragen

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