
Praktikant:in Bauleitung Spezialtiefbau, Stuttgart, ab März 2027 (m/w/d)
Erforderliche Skills
Stellenbeschreibung
ZÜBLIN hat diese Stelle ausgeschrieben. Unten erklären wir, was sie für dich als Werkstudent:in in Stuttgart bedeutet: deine Wochenstunden, dein Netto und deine Visumsgrenzen.
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Beschreibung bereitgestellt von ZÜBLIN
Aufgaben
Du willst dein Wissen aus dem Studium praktisch anwenden und bei spannenden Projekten mitwirken? Dann werde Praktikant:in in einem internationalen Bautechnologiekonzern. Verschaffe dir erste Einblicke in die berufliche Praxis und unterstütze unsere Bauleiter:innen direkt vor Ort auf einem unserer Bauvorhaben im Raum Stuttgart. Lege gemeinsam mit uns den Grundstein für deine berufliche Karriere!
Folgende Aufgaben Warten Auf Dich
- Unterstützung der Bauleitung im Spezialtiefbau
- Bauaufsichtliche Aufgaben
- Erstellen von Tagesberichten und Herstellprotokollen
- Überwachung und Dokumentation des Bauvorhabens
- Unterstützung der digitalen Transformation
- Mitarbeit bei der Arbeitsvorbereitung, Abrechnung und Qualitätssicherung
Qualifikationen
- Du bist aktuell Student:in der Fachrichtung Bauingenieurwesen
- Praktikumsdauer: mindestens 6 Monate, Vollzeit, ab März 2027
- Du arbeitest sicher mit dem MS-Office-Paket
- Du kommunizierst schriftlich wie mündlich gut auf Deutsch
- Du zeigst Engagement und Einsatzbereitschaft
Wichtiges für Werkstudierende
Was dieses Praktikum im Bereich Ingenieurwesen in Stuttgart für dich bedeutet: die Vergütungsregeln, die Sozialabgaben und worauf internationale Studierende achten sollten.
Wochenstunden
Praktika haben keine 20-Stunden-Grenze, ein freiwilliges Praktikum über drei Monate muss aber in der Regel mindestens den Mindestlohn zahlen. Pflichtpraktika im Studium sind davon ausgenommen.
Werkstudenten-RegelnSozialabgaben
Pflichtpraktika sind weitgehend von Sozialabgaben befreit. Freiwillige Praktika gelten ab einer gewissen Dauer als reguläre Beschäftigung, dann fallen meist Beiträge an.
Versicherung prüfenInternationale Studierende
Studierende von außerhalb der EU dürfen 140 volle oder 280 halbe Tage im Jahr arbeiten (seit März 2024, zuvor 120/240). Ein Werkstudentenvertrag passt meist in diesen Rahmen — prüfe die genauen Grenzen auf deinem Aufenthaltstitel.
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