
Praktikum & Schnuppertag (m/w/d) an einem unserer Standorte
Stellenbeschreibung
Kurt Weigel GmbH hat diese Stelle ausgeschrieben. Unten erklären wir, was sie für dich als Werkstudent:in in Cloppenburg bedeutet: deine Wochenstunden, dein Netto und deine Visumsgrenzen.
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Beschreibung bereitgestellt von Kurt Weigel GmbH
Online seit 21.10.2025
Arbeitszeit Vollzeit
Standort Cloppenburg
Wer wir sind
Wir sind als Familienunternehmen bereits in dritter Generation tätig – inhabergeführt und unabhängig. Unsere Kunden sind Profis aus Handwerk und Handel. Als Fachgroßhändler für Boden, Farbe, Wand und Werkzeug liefern wir starken Service und ausgewählte Marken.
Mit über 300 Mitarbeitenden sind wir an 17 Standorten für unsere Kunden vor Ort.
Praktikum
Du überlegst, ob du später eine Ausbildung machen möchtest, aber bist dir noch unsicher? Dann bewirb dich doch auf ein Praktikum, um uns und die möglichen Ausbildungsberufe besser kennenzulernen. Im Praktikum durchläufst du alle Abteilungen.
Schnuppertag
Es besteht bei uns auch die Möglichkeit als Schüler einen Schnuppertag zu absolvieren. Dabei erhältst du einen ersten Einblick in den Berufsalltag bei Weigel.
Bitte sende uns deine Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf und aktuelles Schulzeugnis) zu. Freue uns auf deine Bewerbung!
Kurt Weigel GmbH – Leiterin Personal Anna Beenen – Daimlerstraße 6 – 49661 Cloppenburg
04471 959 153 – www.weigel.de
Jetzt bewerben
Wichtiges für Werkstudierende
Was dieses Praktikum im Bereich Operations in Cloppenburg für dich bedeutet: die Vergütungsregeln, die Sozialabgaben und worauf internationale Studierende achten sollten.
Wochenstunden
Praktika haben keine 20-Stunden-Grenze, ein freiwilliges Praktikum über drei Monate muss aber in der Regel mindestens den Mindestlohn zahlen. Pflichtpraktika im Studium sind davon ausgenommen.
Werkstudenten-RegelnSozialabgaben
Pflichtpraktika sind weitgehend von Sozialabgaben befreit. Freiwillige Praktika gelten ab einer gewissen Dauer als reguläre Beschäftigung, dann fallen meist Beiträge an.
Versicherung prüfenInternationale Studierende
Studierende von außerhalb der EU dürfen 140 volle oder 280 halbe Tage im Jahr arbeiten (seit März 2024, zuvor 120/240). Ein Werkstudentenvertrag passt meist in diesen Rahmen — prüfe die genauen Grenzen auf deinem Aufenthaltstitel.
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