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Projektassistenz (m/w/d) als Minijobber/-in, Praktikant/-in oder kurzfristig Beschäftigte/-r

Greif Concept Managementvor 4 MonatenAktualisiert vor 15 TagenPraktikum
€15.00/hrVor OrtDeutsch erforderlichOperationsEventmanagement

Geschätztes Netto

Monatlich netto nach Steuern und Sozialabgaben

Stellenbeschreibung

Greif Concept Management hat diese Stelle ausgeschrieben. Unten erklären wir, was sie für dich als Werkstudent:in in Hamburg bedeutet: deine Wochenstunden, dein Netto und deine Visumsgrenzen.

Jobscan

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Beschreibung bereitgestellt von Greif Concept Management

greif concept management ist eine etablierte und dynamische Marketing- und Kommunikationsagentur aus dem Herzen Hamburgs und versteht sich mit mehr als 20 Jahren Erfahrung als Profi auf seinem Gebiet. 

Für Events und Veranstaltungen, besonders

in Einkaufscentern, suchen wir Verstärkung im Bereich Auf- und Abbau, sowie der

eigentlichen Promotion der jeweiligen Aktionen. 

Wir suchen Minijobber, Werkstudenten, Praktikanten, kurzfristig Beschäftigte oder

Leute mit einem Kleingewerbeschein.


Aufgaben

Deine Aufgaben:


  • Projektbetreuung auf Events in Hamburg

  • Auf- und Abbau der Veranstaltungsfläche

  • Servicepersonal für Tagungen, Hochzeiten oder Feiern jeglicher Art


Qualifikation

Dein Profil:


  • Du bist mindestens 18 Jahre alt

  • Du bist kontaktfreudig, aufgeschlossen und zuverlässig

  • Du hast sehr gute Deutschkenntnisse

  • Du bist flexibel und kannst jederzeit, nach Absprache, arbeiten

Sollte dir diese Stellenanzeige zusagen,

dann sende uns doch gerne deine Bewerbungsunterlagen zu und wir melden uns

schnellstmöglich bei dir. 

Wir freuen uns auf dich und deine

Bewerbung!

Wichtiges für Werkstudierende

Was dieses Praktikum im Bereich Operations in Hamburg für dich bedeutet: die Vergütungsregeln, die Sozialabgaben und worauf internationale Studierende achten sollten.

Wochenstunden

Praktika haben keine 20-Stunden-Grenze, ein freiwilliges Praktikum über drei Monate muss aber in der Regel mindestens den Mindestlohn zahlen. Pflichtpraktika im Studium sind davon ausgenommen.

Werkstudenten-Regeln

Sozialabgaben

Pflichtpraktika sind weitgehend von Sozialabgaben befreit. Freiwillige Praktika gelten ab einer gewissen Dauer als reguläre Beschäftigung, dann fallen meist Beiträge an.

Versicherung prüfen

Internationale Studierende

Studierende von außerhalb der EU dürfen 140 volle oder 280 halbe Tage im Jahr arbeiten (seit März 2024, zuvor 120/240). Ein Werkstudentenvertrag passt meist in diesen Rahmen — prüfe die genauen Grenzen auf deinem Aufenthaltstitel.

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Häufig gestellte Fragen

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