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Praktikant (m/w/d) im Globalvorhaben „Wiederherstellung von waldreichen Landschaften und gute Regierungsführung im Waldsektor“

GIZ Viet Namvor 3 StundenPraktikum
Vor OrtDeutsch erforderlichForschungAngewandte Forschung

Erforderliche Skills

FLEGTValue Chain DevelopmentForest Landscape RestorationAFR-100 InitiativeForest Governance

Stellenbeschreibung

GIZ Viet Nam hat diese Stelle ausgeschrieben. Unten erklären wir, was sie für dich als Werkstudent:in in Bonn bedeutet: deine Wochenstunden, dein Netto und deine Visumsgrenzen.

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Beschreibung bereitgestellt von GIZ Viet Nam

Das vom BMZ beauftragte Globalvorhaben setzt derzeit Aktivitäten in 6 Ländern in Afrika um und berät das BMZ zu den Themen Forest Landscape Restoration (FLR) und Forest Governance. Die Beratungsleistungen des Vorhabens richten sich primär an staatliche und privatwirtschaftliche Partner in den Partnerländern Äthiopien, Benin, Kamerun, Madagaskar, Togo, und Côte d`Ivoire. Dabei sollen die normativen und institutionellen Voraussetzungen für die Wiederherstellung von Waldlandschaften verbessert, einkommensschaffende Maßnahmen durch verbesserte Wertschöpfungsketten gefördert und Finanzierungsansätze entwickelt werden. Darüber hinaus berät das Vorhaben das BMZ konzeptionell zur AFR-100 Initiative und zu Forest Landscape Restoration (FLR) sowie zur Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT).

Wichtiges für Werkstudierende

Was dieses Praktikum im Bereich Forschung in Bonn für dich bedeutet: die Vergütungsregeln, die Sozialabgaben und worauf internationale Studierende achten sollten.

Wochenstunden

Praktika haben keine 20-Stunden-Grenze, ein freiwilliges Praktikum über drei Monate muss aber in der Regel mindestens den Mindestlohn zahlen. Pflichtpraktika im Studium sind davon ausgenommen.

Werkstudenten-Regeln

Sozialabgaben

Pflichtpraktika sind weitgehend von Sozialabgaben befreit. Freiwillige Praktika gelten ab einer gewissen Dauer als reguläre Beschäftigung, dann fallen meist Beiträge an.

Versicherung prüfen

Internationale Studierende

Studierende von außerhalb der EU dürfen 140 volle oder 280 halbe Tage im Jahr arbeiten (seit März 2024, zuvor 120/240). Ein Werkstudentenvertrag passt meist in diesen Rahmen — prüfe die genauen Grenzen auf deinem Aufenthaltstitel.

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Häufig gestellte Fragen

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