
Praktikant*in im Vorhaben „Forschungsnetzwerke für Gesundheitsinnovationen in Subsahara-Afrika“ (RHISSA)
Erforderliche Skills
Stellenbeschreibung
GIZ Viet Nam hat diese Stelle ausgeschrieben. Unten erklären wir, was sie für dich als Werkstudent:in in Berlin bedeutet: deine Wochenstunden, dein Netto und deine Visumsgrenzen.
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Beschreibung bereitgestellt von GIZ Viet Nam
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) investiert in Maßnahmen zur Bekämpfung von vernachlässigten und armutsassoziierten Krankheiten in Ländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Hierzu wurde seit 2017 die Initiative „Forschungsnetzwerke für Gesundheitsinnovationen in Subsahara-Afrika“ gefördert. Für die aktuelle zweite Förderphase von 2023-2028 wurde die GIZ damit beauftragt, die Umsetzung des afrikanischen Teils des Programms zu übernehmen. In der zweiten Phase werden insges. sechs Forschungsnetzwerken mit 36 Partnerinstitutionen aus 13 afrikanischen Ländern gefördert (Forschung u.a. zu Sepsis, Antimikrobielle Resistenz, Krebserkrankungen, Jugendgesundheit, vernachlässigte Tropenkrankheiten). Zur Anwendung kommen dabei sowohl groß angelegte Querschnitts- und Kohortenstudien als auch randomisierte kontrollierte Studien sowie Methoden der Evidenzsynthese (z.B. systematische Reviews).
Wichtiges für Werkstudierende
Was dieses Praktikum im Bereich Forschung in Berlin für dich bedeutet: die Vergütungsregeln, die Sozialabgaben und worauf internationale Studierende achten sollten.
Wochenstunden
Praktika haben keine 20-Stunden-Grenze, ein freiwilliges Praktikum über drei Monate muss aber in der Regel mindestens den Mindestlohn zahlen. Pflichtpraktika im Studium sind davon ausgenommen.
Werkstudenten-RegelnSozialabgaben
Pflichtpraktika sind weitgehend von Sozialabgaben befreit. Freiwillige Praktika gelten ab einer gewissen Dauer als reguläre Beschäftigung, dann fallen meist Beiträge an.
Versicherung prüfenInternationale Studierende
Studierende von außerhalb der EU dürfen 140 volle oder 280 halbe Tage im Jahr arbeiten (seit März 2024, zuvor 120/240). Ein Werkstudentenvertrag passt meist in diesen Rahmen — prüfe die genauen Grenzen auf deinem Aufenthaltstitel.
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