
Praktikant*in (m/w/d) für das Anerkennungsjahr zum*zur Erzieher*in
Erforderliche Skills
Stellenbeschreibung
Stadt Böblingen hat diese Stelle ausgeschrieben. Unten erklären wir, was sie für dich als Werkstudent:in in Böblingen bedeutet: deine Wochenstunden, dein Netto und deine Visumsgrenzen.
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Beschreibung bereitgestellt von Stadt Böblingen
Sie möchten Ihr Wissen und Ihre Kompetenzen aus der schulischen Ausbildung in die Praxis aktiv einbringen und Ihre Ausbildung bei uns erfolgreich abschließen?
Dann werden Sie Teil unseres Teams und kommen Sie als Praktikant*in im Anerkennungsjahr in eine unserer 27 Kindertageseinrichtungen. Dort begleiten und unterstützen wir Kinder ab einem Jahr bis zum Alter von 14 Jahren in ihrer persönlichen Entwicklung in den verschiedenen Bildungsbereichen.
Dabei arbeiten wir in den Kindertageseinrichtungen mit je einem unserer Handlungskonzepte: Early Excellence Ansatz (EEC), Infans oder Lerngeschichten.
- Erfolgreicher Abschluss des schulischen bzw. theoretischen Teils der Ausbildung zum*zur Erzieher*in
- Spaß am Umgang mit Kindern
- Engagement, Ausdauer und Kreativität
- Pflicht- und Verantwortungsbewusstsein
- Einfühlungsvermögen und Teamfähigkeit
- Erwerb von pädagogischem Fachwissen und Unterstützung der Kinder in ihrer Entwicklung
- Kindern spielerisch neue Themen und Lerninnhalte vermitteln
- Kinder fördern, beispielsweise in der Sprachentwicklung und im Sozialverhalten
- Eltern am Kita-Alltag beteiligen, z. B. durch Entwicklungsgespräche
- Kennenlernen der Organisation einer Kita
- Einbringen der eigenen Kreativität in verschiedenen Bildungsbereichen wie Musik, Technik und Bewegung
Wichtiges für Werkstudierende
Was dieses Praktikum im Bereich Bildung in Böblingen für dich bedeutet: die Vergütungsregeln, die Sozialabgaben und worauf internationale Studierende achten sollten.
Wochenstunden
Praktika haben keine 20-Stunden-Grenze, ein freiwilliges Praktikum über drei Monate muss aber in der Regel mindestens den Mindestlohn zahlen. Pflichtpraktika im Studium sind davon ausgenommen.
Werkstudenten-RegelnSozialabgaben
Pflichtpraktika sind weitgehend von Sozialabgaben befreit. Freiwillige Praktika gelten ab einer gewissen Dauer als reguläre Beschäftigung, dann fallen meist Beiträge an.
Versicherung prüfenInternationale Studierende
Studierende von außerhalb der EU dürfen 140 volle oder 280 halbe Tage im Jahr arbeiten (seit März 2024, zuvor 120/240). Ein Werkstudentenvertrag passt meist in diesen Rahmen — prüfe die genauen Grenzen auf deinem Aufenthaltstitel.
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