
Stellenbeschreibung
jobvalley hat diese Stelle ausgeschrieben. Unten erklären wir, was sie für dich als Werkstudent:in in Cologne bedeutet: deine Wochenstunden, dein Netto und deine Visumsgrenzen.
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Beschreibung bereitgestellt von jobvalley
Empfangsaushilfe (m/w/d) gesucht!
Du liebst es, Menschen zu begeistern und hast ein Händchen für herausragenden Kundenservice? Dann haben wir die perfekte Gelegenheit für dich!
Für unser Kundenunternehmen suchen wir ab sofort eine*n Werkstudent*in als Empfangsaushilfe in Köln.
Deine Aufgaben
- Du berätst nationale und internationale Gäste am InfoCounter
- Dazu gehört auch die Bearbeitung von Anfragen per Telefon und E-Mail
- Du bist für den Ticketverkauf für Führungen und Veranstaltungen zuständig
- Außerdem verkaufst du Souvenirs und gibst Broschüren heraus
Deine Fähigkeiten
- Du verfügst über sehr gute Kommunikationsfähigkeiten in Deutsch und Englisch
- Fließende Kenntnisse in einer weiteren Sprache sind ein Plus
- Dein freundliches und professionelles Auftreten sowie dein serviceorientiertes Handeln zeichnen dich aus
- Idealerweise bringst du bereits erste Erfahrung im Kundenservice mit
- Motivation und Eigeninitiative sowie flexible Einsatzbereitschaft runden dein Profil ab
Dein Interesse wurde geweckt? Super, wir freuen uns auf deine Bewerbung!
Wichtiges für Werkstudierende
Was diese Werkstudentenstelle im Bereich Operations in Cologne für dich bedeutet: die Wochenstundenregeln, die Vorteile bei den Sozialabgaben und worauf internationale Studierende vor der Bewerbung achten sollten.
Wochenstunden
Werkstudierende dürfen während des Semesters bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten, in den Semesterferien Vollzeit. Wer das einhält, behält den Studierendenstatus und die Werkstudentenvorteile.
Werkstudenten-RegelnSozialabgaben
Dank des Werkstudentenprivilegs zahlst du keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung — nur die Rentenversicherung greift. Dir bleibt mehr netto als in einem regulären Job.
Versicherung prüfenInternationale Studierende
Studierende von außerhalb der EU dürfen 140 volle oder 280 halbe Tage im Jahr arbeiten (seit März 2024, zuvor 120/240). Ein Werkstudentenvertrag passt meist in diesen Rahmen — prüfe die genauen Grenzen auf deinem Aufenthaltstitel.
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