
Praktikum im Bereich Erlebnispädagogik (m/w/d)
Erforderliche Skills
Stellenbeschreibung
SchattenSpringer GmbH hat diese Stelle ausgeschrieben. Unten erklären wir, was sie für dich als Werkstudent:in in Berlin bedeutet: deine Wochenstunden, dein Netto und deine Visumsgrenzen.
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Beschreibung bereitgestellt von SchattenSpringer GmbH
Veröffentlicht am: 27.08.2025
Für den Raum Berlin suchen wir für das Jahr 2026:
Praktikum im Bereich Erlebnispädagogik (m/w/d)
Vollzeit (40h)
Dauer: 3-6 Monate
Grenzen überwinden, Denkweisen ändern, Erfolge erleben. Schattenspringer stärkt gezielt Einzelpersonen und Gruppen.
Getreu unserem Motto fördern wir soziale, personale und fachliche Kompetenzen. Du hast keine Lust auf einen 08/15 Job und bist sowieso
viel lieber an der frischen Luft? Zudem arbeitest Du gerne im Team und hast Interesse an einem Outdoorjob? Dann werde jetzt Teil unseres
Teams und erlebe Dein Abenteuer 2026. Es warten spannende und erlebnisreiche Aufgaben auf Dich!
Was Dich Erwartet
- Programmgestaltung, -durchführung
- Aktive Teilnahme an internen Ausbildungen und Workshops
- Ein starkes Gemeinschaftsgefühl innerhalb des Teams
- Ein- und mehrtägige erlebnispädagogische Klassenfahrten
- Abwechslungsreiche Arbeit im Team und viel frische Luft
Was Wir Dir Bieten
- Langjährige Erfahrung und Professionalität in der Erlebnispädagogik
- Intensive Einarbeitung und individuelle Praktikumsgestaltung
- Vollzeitpraktikum anrechenbar als Pflichtpraktikum
- Praktikumsvergütung, temporäre Unterkunft und Verpflegung
- Bescheinigung über die Ausbildung und Deine Tätigkeiten
Starte das Praktikum im Sommer 2026 direkt mit der erlebnispädagogischen Ausbildung!
> zur Online-Bewerbung
Deine Ansprechpartnerin
Nicole Nitzke
Schattenspringer GmbH
Landsberger Allee 394
12681 Berlin
Berlin
Telefon: (030) 23 32 66 20
Email: [email protected]
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Wichtiges für Werkstudierende
Was dieses Praktikum im Bereich Bildung in Berlin für dich bedeutet: die Vergütungsregeln, die Sozialabgaben und worauf internationale Studierende achten sollten.
Wochenstunden
Praktika haben keine 20-Stunden-Grenze, ein freiwilliges Praktikum über drei Monate muss aber in der Regel mindestens den Mindestlohn zahlen. Pflichtpraktika im Studium sind davon ausgenommen.
Werkstudenten-RegelnSozialabgaben
Pflichtpraktika sind weitgehend von Sozialabgaben befreit. Freiwillige Praktika gelten ab einer gewissen Dauer als reguläre Beschäftigung, dann fallen meist Beiträge an.
Versicherung prüfenInternationale Studierende
Studierende von außerhalb der EU dürfen 140 volle oder 280 halbe Tage im Jahr arbeiten (seit März 2024, zuvor 120/240). Ein Werkstudentenvertrag passt meist in diesen Rahmen — prüfe die genauen Grenzen auf deinem Aufenthaltstitel.
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