
Langzeitpraktikant (m/w/d)!
Stellenbeschreibung
J. A. Woll-Handels GmbH hat diese Stelle ausgeschrieben. Unten erklären wir, was sie für dich als Werkstudent:in in Bad Kreuznach bedeutet: deine Wochenstunden, dein Netto und deine Visumsgrenzen. Du kannst außerdem ChatGPT oder Claude mit einem fertigen Prompt öffnen, um deinen Lebenslauf anzupassen, deine Eignung zu prüfen, ein Anschreiben zu verfassen oder dich auf das Interview vorzubereiten.
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Beschreibung bereitgestellt von J. A. Woll-Handels GmbH
Du bist an einem langfristigen Praktikum interessiert und möchtest einen Überblick über mögliche Berufe im Verkauf gewinnen? Dann komm zu Jawoll und erlebe wie spannend und vielfältig eine Ausbildung auf der Fläche sein kann.
Deine Aufgaben:
• Du unterstützt die Kollegen auf der Fläche und bekommst somit einen ersten Eindruck über die täglichen Arbeitsabläufe im Markt.
• Du lernst einiges Neues kennen, z.B. über die Präsentation von Waren und über das Warenmanagement.
Das bringst Du mit:
• Du bist ein Teamplayer und hast Freude am Umgang mit Menschen.
• Du bist Schüler einer allgemeinbildenden Schule und möchtest das Berufsbild des Verkäufers kennenlernen.
• Du bist motiviert Dir Neues anzuschauen und packst auch gerne mit an.
Das ieten wir Dir:
• Ein spannendes und abwechslungsreiches Praktikum, in dem Du vielfältige Einblicke erhältst.
www.jawoll.de/karriere
Wichtiges für Werkstudierende
Was dieses Praktikum im Bereich Vertrieb in Bad Kreuznach für dich bedeutet: die Vergütungsregeln, die Sozialabgaben und worauf internationale Studierende achten sollten.
Wochenstunden
Praktika haben keine 20-Stunden-Grenze, ein freiwilliges Praktikum über drei Monate muss aber in der Regel mindestens den Mindestlohn zahlen. Pflichtpraktika im Studium sind davon ausgenommen.
Werkstudenten-RegelnSozialabgaben
Pflichtpraktika sind weitgehend von Sozialabgaben befreit. Freiwillige Praktika gelten ab einer gewissen Dauer als reguläre Beschäftigung, dann fallen meist Beiträge an.
Versicherung prüfenInternationale Studierende
Studierende von außerhalb der EU dürfen 140 volle oder 280 halbe Tage im Jahr arbeiten (seit März 2024, zuvor 120/240). Ein Werkstudentenvertrag passt meist in diesen Rahmen — prüfe die genauen Grenzen auf deinem Aufenthaltstitel.
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