Praktikum als Berufskraftfahrer (m/w/d)
Stellenbeschreibung
Hans Geis GmbH & Co. KG Internationale Spedition hat diese Stelle ausgeschrieben. Unten erklären wir, was sie für dich als Werkstudent:in in Bad Neustadt an der Saale bedeutet: deine Wochenstunden, dein Netto und deine Visumsgrenzen.
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Beschreibung bereitgestellt von Hans Geis GmbH & Co. KG Internationale Spedition
Über uns
Die Geis Gruppe mit Stammsitz in Bad Neustadt a.d. Saale ist ein globaler Full-Service-Logistikdienstleister mit über 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an 170 Standorten in Europa. Mehr als 300 junge Menschen machen aktuell ihre Ausbildung in neun verschiedenen Ausbildungsberufen – mit besten Übernahmechancen. Denn Geis bildet seine Fach- und Führungskräfte von morgen selbst aus.
Das Erwartet Dich Bei Uns
- Du begleitest unsere Berufskraftfahrer auf ihren Touren und unterstützt sie bei ihren Aufgaben.
- Du arbeitest aktiv in unserer Werkstatt mit.
- Unser Ausbilder, unser Fahrertrainer und unsere Fahrer beantworten Dir alle Deine Fragen.
Das Bringst Du Mit
- Du bist gerne unterwegs.
- Du kannst anpacken.
- Kundenkontakt ist für dich kein Problem.
Warum Praktikum bei Geis?
- Du lernst den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer kennen.
- Du erfährst, wie ein typischer Arbeitsalltag aussieht.
- Du bekommst erste Einblicke in unsere Ausbildung.
Wir freuen uns auf deine Bewerbung!
Wichtiges für Werkstudierende
Was dieses Praktikum im Bereich Logistik in Bad Neustadt an der Saale für dich bedeutet: die Vergütungsregeln, die Sozialabgaben und worauf internationale Studierende achten sollten.
Wochenstunden
Praktika haben keine 20-Stunden-Grenze, ein freiwilliges Praktikum über drei Monate muss aber in der Regel mindestens den Mindestlohn zahlen. Pflichtpraktika im Studium sind davon ausgenommen.
Werkstudenten-RegelnSozialabgaben
Pflichtpraktika sind weitgehend von Sozialabgaben befreit. Freiwillige Praktika gelten ab einer gewissen Dauer als reguläre Beschäftigung, dann fallen meist Beiträge an.
Versicherung prüfenInternationale Studierende
Studierende von außerhalb der EU dürfen 140 volle oder 280 halbe Tage im Jahr arbeiten (seit März 2024, zuvor 120/240). Ein Werkstudentenvertrag passt meist in diesen Rahmen — prüfe die genauen Grenzen auf deinem Aufenthaltstitel.
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