
Studienbegleitendes Praktikum
Stellenbeschreibung
DBU Deutsche Bundesstiftung Umwelt hat diese Stelle ausgeschrieben. Unten erklären wir, was sie für dich als Werkstudent:in in Osnabrück bedeutet: deine Wochenstunden, dein Netto und deine Visumsgrenzen.
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Beschreibung bereitgestellt von DBU Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) fördert dem Stiftungsauftrag und dem Leitbild entsprechend innovative, modellhafte und lösungsorientierte Vorhaben zum Schutz der Umwelt unter besonderer Berücksichtigung der mittelständischen Wirtschaft. Geförderte Projekte sollen nachhaltige Effekte in der Praxis erzielen, Impulse geben und eine Multiplikatorwirkung entfalten. Es ist das Anliegen der DBU, zur Lösung aktueller Umweltprobleme beizutragen. Die Finanzierung der Förderprojekte erfolgt aus den Erträgen des Stiftungsvermögens von rund 3 Mrd. Euro.
Studienbegleitendes Praktikum (m/w/d)
Sie möchten während des Studiums praktische Erfahrungen in einem Praktikum sammeln?
Wir bieten vielseitige studienbegleitende Praktika an. Reichen Sie gerne Ihre Bewerbung mit folgenden Angaben ein:
- Motivationsschreiben
- Lebenslauf
- gewünschter Zeitraum und Fachbereich
- aktuelle Leistungsübersicht aus dem Studium
Weitere Unterlagen, von denen Sie glauben, dass Sie für Ihre Bewerbung hilfreich sein könnten, sind uns herzlich willkommen.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Wichtiges für Werkstudierende
Was dieses Praktikum im Bereich Operations in Osnabrück für dich bedeutet: die Vergütungsregeln, die Sozialabgaben und worauf internationale Studierende achten sollten.
Wochenstunden
Praktika haben keine 20-Stunden-Grenze, ein freiwilliges Praktikum über drei Monate muss aber in der Regel mindestens den Mindestlohn zahlen. Pflichtpraktika im Studium sind davon ausgenommen.
Werkstudenten-RegelnSozialabgaben
Pflichtpraktika sind weitgehend von Sozialabgaben befreit. Freiwillige Praktika gelten ab einer gewissen Dauer als reguläre Beschäftigung, dann fallen meist Beiträge an.
Versicherung prüfenInternationale Studierende
Studierende von außerhalb der EU dürfen 140 volle oder 280 halbe Tage im Jahr arbeiten (seit März 2024, zuvor 120/240). Ein Werkstudentenvertrag passt meist in diesen Rahmen — prüfe die genauen Grenzen auf deinem Aufenthaltstitel.
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